German Counties Association

11/04/2024 | News release | Distributed by Public on 11/04/2024 10:05

DLT und DRK kritisieren Pläne zur Rettungsdienstreform

DLT und DRK kritisieren Pläne zur Rettungsdienstreform

© Christian Schwier

Der Deutsche Landkreistag und das Deutsche Rote Kreuz kritisieren die Pläne der Bundesregierung für eine Rettungsdienstreform. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme von DLT und DRK hervor, über die Tagesspiegel Background zuerst berichtet hatte. Beide Organisationen reagieren damit auf das Vorhaben, die Rettungsdienstreform in Form von Änderungsanträgen in das Notfallgesetz zu integrieren.

Es werde ohne Not und Eilbedürftigkeit in eine Aufgabe eingegriffen, die bisher als Säule der Notfallversorgung maßgeblich verantwortet von den Landkreisen und Ländern und vom Deutschen Roten Kreuz als größtem Leistungserbringer sowie weiteren anerkannten Hilfsorganisationen deutschlandweit, rund um die Uhr, 365 Tage zuverlässig innerhalb kurzer Fristen und mit international anerkannter Qualität jeden Tag Leben rette, schreiben DLT und DRK.

Insbesondere dürfe es einen "Qualitätsausschuss Notfallrettung" nicht geben. Dieser Ausschuss soll aus acht stimmberechtigten Mitgliedern - davon vier Vertreter der Krankenkassen und vier der Länder - unter dem Vorsitz eines nicht stimmberechtigten Vertreters des Bundesministeriums für Gesundheit bestehen. Der Katalog der Aufgaben dieses "Qualitätsausschusses" soll u.a. Empfehlungen umfassen zur Qualifikation des Personals, der Ausstattung, Besetzung und ärztlichen Leitung der Leitstellen einschließlich des Einsatzes eines Telenotarztes zur Unterstützung und Sicherstellung einer fachgerechten Patientenversorgung. Außerdem sollen Hilfsfristen sowie Maßnahmen zur Optimierung des jeweiligen Zielerreichungsgrades festgelegt werden können.

Abgesehen davon, dass die rettungsdienstlichen Leistungsträger und Leistungserbringer nicht mitwirken, stellen die dargestellten Aufgaben den Kern dessen dar, was die Länder in ihren Rettungsdienstgesetzen materiell regeln. Der Bund strebt mithin im Ergebnis eine weitgehende, ihm nicht zukommende Steuerungsfunktion in einer den Ländern obliegenden Aufgabe an.

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