Stadt Essen

09/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/11/2024 08:45

Statement Oberbürgermeister Thomas Kufen zur Einstellung des KOMM AN Programms des Landes NRW

Statement Oberbürgermeister Thomas Kufen zur Einstellung des KOMM-AN-Programms des Landes NRW

11.09.2024

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat angekündigt, das Programm KOMM-AN, das bei den Kommunalen Integrationszentren (KI) angesiedelt ist, in diesem Jahr auslaufen zu lassen. Ab kommendem Jahr 2025 wird es keine durch KOMM-AN finanzierten Fördermittel mehr geben. Dies betrifft auch das Kommunale Integrationszentrum Essen und insbesondere die Verbände und Migrantenorganisationen, die ehrenamtliches Engagement in der Integrationsarbeit leisten. Ab dem kommenden Jahr können somit Projekte für die Integration und Teilhabe von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in Essen so nicht mehr durchgeführt werden.

Dazu Oberbürgermeister Thomas Kufen: "Die ehrenamtliche Arbeit in den Migrantenvereinen ist bedeutend für die Menschen in unserer Stadt und ermöglicht niederschwellige Angebote, um Kontakte zu knüpfen, Hilfe zu bekommen und Integration zu leben. Die Ehrenamtlichen geben täglich ihr Bestes und das muss wertgeschätzt werden. Vor diesem Hintergrund bedauern wir diese Entscheidung sehr und hätten uns eine Weiterfinanzierung des Programms gewünscht. Anstelle der bisher 200.000 Euro, die für die Integrationsarbeit zur Verfügung standen, erhält unser Kommunales Integrationszentrum nun einen jährlichen Betrag von 35.000 Euro. Wie die Mittel eingesetzt werden dürfen, ist derzeit noch in Klärung. Die Organisationen und Vereine werden entsprechend durch das KI informiert und so gut wie möglich dabei unterstützt, ihre Arbeit weiterführen zu können. Klar ist aber auch: die bisher zur Verfügung gestellten und nun wegfallenden Fördermittel des Landes können durch den Haushalt der Stadt Essen nicht aufgefangen werden."

Das Förderjahr 2024 läuft normal weiter und die genehmigten Gelder können natürlich von ihnen abgerufen und verwendet werden. Auch ein Verwendungsnachweis ist zum Beginn des neuen Jahres einzureichen. Weitere Informationen über das KOMM-AN-Programm finden Interessierte hier: www.mkjfgfi.nrw/komm-an-nrw.

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