03/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 03/07/2024 01:04
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Solaris SE eine Geldbuße in Höhe von 6.500.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund: Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit- FIU) zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.
Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden. Damit kann die FIU, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. August 2023 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f) und m) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) sechs Bußgelder in Höhe von insgesamt 80.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 24. August 2023 rechtskräftig.
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