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09/03/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/03/2024 03:56

Bundespräsident Steinmeier reist nach Polen

Bundespräsident Steinmeier reist nach Polen

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

3. September 20243. September 2024

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 10. bis 11. Oktober in die Republik Polen.

In Krakau nehmen sie auf Einladung des polnischen Staatspräsidenten Andrzej Duda am 19. Arraiolos-Treffen der nicht-exekutiven Staatspräsidentinnen und -präsidenten der Europäischen Union teil.

Die Präsidentinnen und Präsidenten von Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien und Ungarn wollen sich zu aktuellen Herausforderungen für die Europäische Union sowie geopolitischen Fragen und zur Agenda von EU-Parlament und EU-Kommission nach den jüngsten Europawahlen austauschen.

Das informelle Format ist nach dem portugiesischen Ort Arraiolos benannt, an dem das erste Treffen im Jahr 2003 stattfand.

Reiseaufruf für die Redaktionen

  • Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Freitag, 6. September 2024, 10.00 Uhr per E-Mail ([email protected]) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.
  • Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich. Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.
  • Erforderlich für die Einreise ist ein Reisepass oder Personalausweis, welcher noch mindestens sechs Monate gültig ist.
  • Die Flugkosten betragen voraussichtlich 127,00 EUR. Die Kosten für die Hotelübernachtung werden nachgereicht.
  • Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.
  • Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.