Österreichisches Parlament

07/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/04/2024 13:54

Grün Gas Quote und 'Made in Europe' Bonus für Solaranlagen

News 04.07.2024, 20:32

Grün-Gas-Quote und "Made in Europe"-Bonus für Solaranlagen

Am zweiten Sitzungstag standen zwei Regierungsvorlagen auf der Tagesordnung, die eine Zweidrittelmehrheit benötigten.

Grün-Gas-Quote und "Made in Europe"-Bonus für Solaranlagen

Am zweiten Sitzungstag standen zwei Regierungsvorlagen auf der Tagesordnung, die eine Zweidrittelmehrheit benötigten. Während die von der Regierung vorgeschlagene Grün-Gas-Quote nicht die notwendige Mehrheit erhielt, wurde der ebenfalls von der Koalition vorgelegte "Made in Europe"-Bonus zu Photovoltaik-Investitionszuschüssen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Durch Änderungen im Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) sollen Gasversorger verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch im Inland produziertes erneuerbares Gas zu ersetzen. Im Sinne der Dekarbonisierung und der Klimaneutralität 2040 soll sich dadurch die Importabhängigkeit verringern und die Versorgungssicherheit verbessern. Beim sogenannten "Made in Europe"-Bonus für Photovoltaikinvestitionen geht es um eine Maßnahme zur Erhöhung der europäischen Wertschöpfung bei Verwendung von technischen Komponenten europäischen Ursprungs. So könnte auf Investitionszuschüsse für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher künftig mit Verordnung der Umwelt- und Energieministerin im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister ein Zuschlag von 20 % der Fördersumme gewährt werden. Mit dem "Made in Europe"-Bonus sollen Kostennachteile ausgeglichen werden, sieht das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) vor.

Weitere Wirtschaftsmaterien: Einwegpfand ab 2025, Gewerbeanmeldungen via "GISA-Express", Marktüberwachung

Die "AWG-Novelle Digitalisierung" zum Abfallwirtschaftsgesetz dient unter anderem der Umsetzung von EU-Vorgaben und soll nähere gesetzliche Bestimmungen für das ab 2025 geltende Pfand auf Einwegflaschen und -dosen regeln. Eine Änderung der Gewerbeordnung zielt auf eine Weiterentwicklung des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) ab. Damit sollen Gewerbeverfahren rascher bzw. in Echtzeit abgewickelt werden können. Beschlossen wurde auch die Novellierung der gewerblichen Marktüberwachung werden EU-Vorgaben umgesetzt, die nicht-konforme Produkte vom europäischen Markt fernhalten sollen.

Gesundheitsmaterien: Von Änderungen im MTD-Berufsrecht bis zum Tierschutz

Der Nationalrat befasste sich an diesem Tag mit zahlreichen Gesundheitsmaterien. So wurde etwa eine umfassende Tierschutzgesetznovelle beschlossen, die eine Verschärfung des Qualzuchtverbots für Heimtiere sowie die Einführung von Sachkundenachweisen bei der Haltung von Hunden und exotischen Tieren bringt.

Das Thema Tierschutz kam auch schon bei der zu Beginn der Tagesordnung angesetzten Fragestunde mit Minister Johannes Rauch zur Sprache. Weiters diskutierten die Abgeordneten über wichtige Maßnahmen und Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz.

Nach 32 Jahren wurde das MTD-Gesetz reformiert und das Berufsrecht für die Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe), das sind Physiotherapeut:innen, Biomedizinische Analytiker:innen, Radiologietechnolog:innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen und Orthoptist:innen auf neue Beine gestellt. Mitangenommen wurde auch ein Abänderungsantrag zum Rezeptpflichtgesetz, der die Verschreibung von Arzneimitteln durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ermöglicht.

Mehrheitlich beschlossen wurde weiters die Novellierung des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes, das primär der Umsetzung von EU-Recht und dabei vor allem der Verordnung zur biologischen Produktion dient.

Rechtliche Grundlagen wurden auch für den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses, für die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA sowie für die Abgabe von Arzneimitteln durch das Österreichische Rote Kreuz auf den Weg gebracht. Bei Letzterem wurde durch einen Abänderungantrag noch festgelegt, dass zur Sicherstellung der pharmazeutischen Beratung ein Konsiliarapotheker zu bestellen ist.

Durch ebenso beschlossenen Änderungen im Medizinproduktegesetz soll primär den Vorgaben einer EU-Verordnung Rechnung getragen werden.

Pflegepaket: Ausweitung der Befugnisse des Personals

Das im Nationalart auf Schiene gebrachte neue Pflegepaket sieht eine Ausweitung der Befugnisse von diplomiertem Pflegepersonal, Pflegefachassistent:innen und Heimhelfer:innen vor. Außerdem sind Sonderausbildungen für den gehobenen Pflegedienst künftig - mit einer längeren Übergangsphase - ausschließlich im tertiären Bildungssektor anzusiedeln. Durch einen kurzfristig eingebrachten umfangreichen Abänderungsantrag zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wird es Angehörigen des gehobenen Dienstes ab September 2025 ermöglicht, selbstständig Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege und Pflegeintervention verordnen zu dürfen. Vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung des Pflegestipendiums ist darüber hinaus vorgesehen, dem AMS künftig weitere 20 Mio. € jährlich aus dem Budget des Sozialministeriums zu überweisen. Darüber hinaus schlugen ÖVP und Grüne vor, die Versehrtenrente und andere Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie das Versehrtengeld und die Betriebsrente künftig nicht mehr bei der Berechnung der Ausgleichszulage und bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen.

Sozialversicherungsänderungsgesetz 2024

Neu im dem von der Regierung vorgelegten Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 ist, dass Pensionsleistungen und andere aus der Sozialversicherung resultierende Leistungen künftig nicht nur wie schon jetzt bei einer Haft im Inland oder in einem anderen EU-Staat, sondern auch in einem Drittstaat ruhen sollen. Außerdem sollen Zeiten der Pflegekarenz, der Pflegeteilzeit und der Begleitung von Kindern zu Rehaaufenthalten in Bezug auf die pensionsrechtliche Mindestversicherungszeit künftig als Versicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit gelten.

Berufsbezeichnung "Sozialpädagog:in"

Mit dem vom Nationalrat im Februar beschlossenen Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetzes wurden Bezeichnungen wie Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin gesetzlich geschützt. Anders als für den Bereich der Sozialarbeit wurden für den Bereich der Sozialpädagogik keine Übergangsbestimmungen festgelegt. Das soll nun nachgeholt werden. Zur Führung der Bezeichnung "Sozialpädagoge" bzw. "Sozialpädagogin" wird demnach auch berechtigt sein, wer innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ein auf ein nicht einschlägiges Grundstudium aufbauendes Masterstudium der Sozialpädagogik im Ausmaß von 120 ECTS abschließt. Im Sozialausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne für den Koalitionsantrag.

Mehr Befugnisse für Heimhelfer:innen

Eine Bund-Länder-Vereinbarung aus dem Sozialbereich sieht vor, das Mindestalter für Fach-Sozialbetreuer:innen und für diplomierte Sozialbetreuer:innen auf 18 Jahre herabzusetzen und die Befugnisse von Heimhelfer:innen auszuweiten. Heimhelfer:innen, die das Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung" absolviert haben, sollen demnach künftig - auf Anweisung von Gesundheitspersonal - auch Blutdruck, Puls und Temperatur messen, Blutzucker mittels digitaler Geräte kontrollieren und bei der Verabreichung von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen behilflich sein dürfen. Zu diesem Zweck werden die theoretische und die praktische Ausbildung verlängert.

Stärkung der Behindertenanwaltschaft

Verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes. Demnach ist etwa geplant, die Behindertenanwaltschaft und den Bundesbehindertenbeirat zu stärken und den Österreichischen Behindertenrat mit jährlich 870.000 € finanziell abzusichern. So sollen etwa mehrere Regionalstellen der Behindertenanwaltschaft eingerichtet werden. Zudem werden Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten zur Bestellung eines bzw. einer Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet.

Leistungen für Verbrechensopfer

Um raschere Entscheidungen über beantragte Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz - allenfalls bereits vor Abschluss des Strafverfahrens - zu ermöglichen, sollen die Staatsanwaltschaften und Gerichte künftig verpflichtet werden, dem Sozialministeriumservice über dessen Ersuchen Daten über betroffene Opfer sowie weitere Informationen zur mutmaßlichen Straftat, die für eine Beurteilung der geltend gemachten Opferansprüche benötigt werden, zu übermitteln.

Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienen. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Student:innen, deren Einkommen knapp an der Einkommensgrenze liegt, sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn ihr Gehalt steigt. Um das zu vermeiden, sprachen sich die Koalitionsparteien dafür aus, die Zuverdienstgrenze sowohl im Familienlastenausgleichsgesetz als auch im Studienförderungsgesetz ab 2025 jährlich an die Inflation anzupassen. Gleichzeitig soll die Grenze für das heurige Jahr - rückwirkend mit 1. Jänner 2024 - von 15.000 € auf 16.455 € angehoben werden.

Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz

Die Novellierung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes hat zum Ziel, einen Gleichklang zwischen Stammbelegschaft und überlassenen Arbeitskräften zu gewährleisten. Bestimmungen des Gesetzes sollen künftig dann auf überlassene Arbeitskräfte Anwendung finden, wenn auch der Betrieb, dem sie überlassen wurden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Durch einen im Laufe der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag wurden auch Spenglerbetriebe mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe in den Geltungsbereich des BUAG aufgenommen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Telearbeit

Eine Regierungsvorlage schafft die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit. Laut Definition liegt Telearbeit dann vor, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig Arbeitsleistungen unter Einsatz von Kommunikationstechnologie entweder in ihrer Wohnung oder an einem anderen, selbst gewählten Ort außerhalb des Unternehmens erbringen. Möglich wird damit also auch das Arbeiten in der Wohnung von Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten wie Cafés. Telearbeit sowie die jeweiligen Orte müssen in einer Telearbeitsvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Es braucht das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in. Angepasst wurden auch die unfallversicherungsrechtlichen Regelungen.

Klarstellungen und Neuregelungen für Gastverträge an Theatern

Gesetzliche Klarstellungen werden im Zusammenhang mit Gastverträgen an Theatern getroffen. Außerdem soll durch eine Novelle des Theaterarbeitsgesetzes auch für Bühnenunternehmen, die kein fixes Ensemble haben, eine Entgeltgrenze für den Begriff des Gastes geschaffen werden.

Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Ratifiziert wurde auch ein internationales Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine zugehörige Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation.

Fahrgastrechtnovelle stärkt die Entschädigungsrechte

Bei den Verkehrsmaterien sind vor allem die Beschlüsse zur neuen Fahrgastrechtenovelle 2024, die die Entschädigungsansprüche stärkt, sowie die Änderungen im Eisenbahngesetz, durch die rasch auf Kapazitätsprobleme regiert werden kann, hervorzuheben.

Als Teil der so genannten "Öffi-Milliarde" will der Bund einen Beitrag zur Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz leisten. Die dazu vorliegende 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich wurde im einstimmig angenommen. Auch den Beitritt Österreichs zum 2008 abgeschlossenen Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief unterstützten alle Fraktionen.

Angenommen wurden auch Entschließungsanträge, die den verstärkten Ausbau von Rampen an Bahnhöfen sowie Verbesserungen des transeuropäischen Bahnverkehrs zum Inhalt hatten. Vor dem Hintergrund praktischer Notwendigkeiten wollte die Koalition auch einige Punkte im Kraftfahrgesetz neu regeln. Die im Plenum beschlossene Novelle enthält neue Regeln für die Zuteilung von Deckkennzeichen und Wunschkennzeichen. Insbesondere soll sie sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Ebenfalls sprachen sich die Abgeordneten für Maßnahmen für rasche Pannenhilfe aus. Zur Kenntnis genommen wurde zudem eine Petition für den Ausbau des ÖBB-Parkdecks am "Bahnknotenpunkt" Wels.

"Papamonat" für Zivildiener

Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Novelle zum Zivildienstgesetz soll der Kreis der bevorzugten Zivildienstorganisationen um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten ergänzt werden. Außerdem sollen Zivildiener bei der Geburt eines Kindes künftig einen "Papamonat" in Anspruch nehmen können.

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