Kanton Luzern

06/21/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/21/2024 02:09

MM der Luzerner Polizei: Zentralschweiz; Stand Up Paddles – Zentalschweizer Präventionskampagne 2024

Stand Up Paddles - Zentalschweizer Präventionskampagne 2024

Zentralschweiz

Die Trendsportart Stand Up Paddling hat mittlerweile auch auf den Zentralschweizer Gewässern viele Anhänger gefunden. Jedoch kennen etliche Benutzende die geltenden Vorschriften nicht und sind sich den damit einhergehenden Gefahren auf dem See sowie auf den Fliessgewässern nicht bewusst. Mit einer neuen Präventionskampagne wollen die Zentralschweizer Polizeikorps die Stand Up Paddler gezielt sensibilisieren.

Ruhig und schwerelos übers Wasser gleiten, gehört in den warmen Monaten zu einer der beliebtesten Freizeitaktivitäten. Mit einem Stand Up Paddle, kurz SUP genannt, ist genau das möglich.

Um ein SUP mit möglichst viel Sicherheit zu nutzen, gilt es folgende Punkte zu beachten:

• Paddeln Sie nicht allein und planen Sie Ihre Tour gut. Im Idealfall besuchen Sie einen Einführungskurs.

• Ab 300m Entfernung vom Ufer und auf Flüssen ist das Mitführen einer Schwimmweste Pflicht. Wir empfehlen jedoch, immer ein Rettungsmittel zu tragen. Bei Nebel, Dämmerung und Nacht ist ein weisses Rundumlicht auf dem SUP Vorschrift.

• Das SUP ist in geeigneter Form mit Namen, Adresse und Telefonnummer zu beschriften.

• Kleiden Sie sich entsprechend der Wassertemperatur, der Wetter- und Windvorhersage.

• Verwenden Sie eine Leash bzw. Fussleine nur auf Seen, nicht aber auf Flüssen.

• Halten Sie einen Abstand von mind. 25m zu Wasserpflanzen wie Seerosen, Schilf, etc.

• Gelbe Bojenfelder dürfen nicht befahren werden. Meiden Sie Zonen mit badenden Personen.

• Kurs- und Güterschiffe, Segelboote und Berufsfischer haben immer Vortritt. Unter Ruder- und Paddelbooten (SUP) gilt Rechtsvortritt.

• Halten Sie Anlegestellen, Hafeneinfahrten und Fahrwege von Kursschiffen frei.

• Sturmwarnung: Befolgen Sie das orange Blinklicht. Langsames Blinken = Ufernähe aufsu-chen. Schnelles Blinken = Gewässer sofort verlassen.

• Verzichten Sie vor und während des Paddelns auf Alkohol.

• Fordern Sie in Notfällen unter der Nummer 117 Hilfe an.

In Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie Camping- und Badi-Betreibern wird die Polizei während den Sommermonaten mittels Hinweis-Plakaten entlang der Gewässer auf die geltenden Vorschriften hinweisen. Punktuell werden die Polizisten die Stand Up Paddler im direkten Gespräch sensibilisieren und Giveaways in Form einer Beschriftungsetikette abgeben.

Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen Ihnen schöne und unfallfreie Ausflüge auf dem SUP.