07/05/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/05/2024 00:52
Interessenvertretung
Auf ein Wort: Quartalsbotschaft der DAV-Präsidentin
In ihrer Videobotschaft zu Beginn des 3. Quartals richtet Dr. h. c. Edith Kindermann einen positiven Rückblick auf den Anwaltstag und die dort diskutierten Digital-Themen. Viele weitere Mosaiksteine werden demnächst kommen, seien es die neuen Regelungen zu Videokonferenzen, nicht nur in der ZPO, sondern auch in den anderen Verfahrensordnungen sei es das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz, welches diese Woche noch durch den Bundesrat geht. Was bedeutet der JuMiKo-Beschluss zur KI-Forschung? Und was sollte in Sachen KI grundsätzlich diskutiert werden? Dies und vieles mehr erfahren Sie im Videoclip.
Anwaltsberuf
Formfehler rächt sich - keine Wiederzulassung zur Anwaltschaft
Anwaltliches Comeback gescheitert. Die Wiederzulassung zur Anwaltschaft blieb erfolglos. Der BGH unterstrich: Form und Frist von Anträgen sind entscheidend. Trotz unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung müssen Formvorschriften eingehalten werden. Zu den Einzelheiten mehr im Anwaltsblatt.
Juristenausbildung
DAV fordert Reform des Jurastudiums. Jetzt mitunterzeichnen!
Stand 1. Juli liegen bereits 1.384 Unterschriften vor, die sich gegen den aktuellen Beschluss der JuMiKo wenden, "dass grundlegender Reformbedarf [der volljuristischen Ausbildung] nicht besteht". In der DAV Depesche Nr. 25/24 wurde über den offenen Brief, den Reformbedarf bei der juristischen Ausbildung anzuerkennen, berichtet. Wichtig ist, die volljuristische Ausbildung ohne Qualitätsabstriche und Zeitverlust zu erneuern. Die Anwaltschaft ringt um ihren Nachwuchs und ist aufgerufen, sich für eine Modernisierung und den Fortschritt in der juristischen Ausbildung aktiv stark zu machen. Unterzeichnen Sie jetzt.
Anwaltspraxis
Haftpflichtfragen: Die Vereinbarkeit von Sprachmodellen mit dem RDG
Wie verändert "Chat-GPT" die anwaltliche Praxis? Der Beitrag untersucht, ob Sprachmodelle das Potenzial haben, die juristische Arbeit zu revolutionieren und was das für das Rechtsdienstleistungsgesetz bedeutet. Mehr über KI-Sprachmodelle und Auswirkungen auf die Rechtsberatung lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Menschenrechts-Podcast mit Vizepräsident Stefan von Raumer
DAV-Vizepräsident Stefan von Raumer war in dieser Woche zu Gast im Podcast "Menschenrechte: nachgefragt!" der Konrad-Adenauer-Stiftung. Schwerpunkt des Gesprächs war die 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Seit 1959 trägt der EGMR in Straßburg mit seinen Urteilen zur Umsetzung der Konvention bei. Am Tag der Podcastaufnahme verurteilte der EGMR Russland aufgrund der völkerrechtswidrigen Aggression gegen die Ukraine. Doch Russland ist aus dem Europarat ausgetreten und erkennt die Urteile nicht mehr an. Auch deshalb plädiert Stefan von Raumer, u. a. Vorsitzender des Ausschuss Menschenrechte des DAV, dafür, keine Staaten aus der EMRK auszuschließen, da die Bürger dadurch wichtiger juristischer Mittel beraubt würden. Das sehr hörenswerte Gespräch finden Sie u. a. hier.
Berufsrichter
Generalanwalt: Deutsches Fremdbesitzverbot verstößt gegen Unionsrecht!
Die in der BRAO niedergelegte Beschränkung der Beteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften ist inkohärent, erfüllt damit nicht die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG und ist demnach unionsrechtswidrig. Zu dem Schluss kommt Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen vom 4. Juli 2024 in der Rs. Halmer (C-295/23, s. zur mündlichen Verhandlung bereits Anwaltsblatt). Konkret hält der Generalanwalt die abschließende Auflistung beteiligungsfähiger Berufe, wenngleich auch andere Berufe die Beteiligungskriterien erfüllen könnten, und das allgemeine, unkonkretisierte Tätigkeitsgebot in der Kanzlei für inkohärent und damit unionsrechtswidrig. Den Einfluss, den Nichtanwälte direkt oder indirekt durch den möglichen Besitz von Kapital oder Stimmrechten haben könnten, könne die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden. Mit einem Urteil ist noch in diesem Jahr zu rechnen, der EuGH folgt den Schlussanträgen im Ergebnis in der überwiegenden Zahl der Fälle.
Information
UN-Sonderberichterstatterin zum Zugang zum Recht
Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Margaret Satterthwaite, hat ihren Bericht zur "Wahrung der Unabhängigkeit der Justizsysteme angesichts der aktuellen Herausforderungen für die Demokratie" dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt, abrufbar hier (auf Englisch). Darin geht sie auf den in vielen Staaten zu verzeichnenden Rückgang rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen ein und zeigt die Hindernisse und Risiken auf, welchen die Angehörigen der Rechtsberufe, u. a. "Community Justice Workers", bei der Verteidigung von Rechtsstaat und Menschenrechten ausgesetzt sind (vgl. zu den Vorschlägen der Berichterstatterin zur Stärkung der Rolle von Nicht-Anwälten bereits EiÜ 27/23).
Europa
Europäisches Semester: Hohe Regulierungsdichte der Anwaltschaft
Die EU-Kommission hat am 19. Juni 2024 das Frühlingspaket des "Europäischen Semesters 2024" einschließlich der 27 Länderberichte veröffentlicht (siehe PM), das einen Rahmen für die wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitische Koordinierung der Mitgliedstaaten geben soll (vgl. bereits EiÜ 20/23) und sich auch auf das Programm "NextGenerationEU " erstreckt. Im Länderbericht zu Deutschland wird darauf hingewiesen, dass die Regulierungsintensität der Anwaltschaft im EU-Durchschnitt weiterhin hoch ist und Exklusivrechte im Rahmen des Angebots juristischer Dienstleistungen, u. a. Rechtsberatung erhalten bleiben. Es wird angemerkt, dass eine Verringerung restriktiver Regulierungen im Dienstleistungsbereich, bei weiterhin hohen Qualitätsstandards und Verbraucherinteressen zu einer Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität führen würde.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurden der DAV und seine Expert:innen in insgesamt 176 Medienberichten erwähnt - hier eine kleine Auswahl:
Der WDR berichtet über die überlasteten Staatsanwaltschaften in NRW. Wenn sich die Akten stapeln, geht das zulasten aller Verfahrensbeteiligten: "Die Anklagen werden nicht zeitnah erhoben und Akteneinsichtsgesuche brauchen lange", sagt Sonka Mehner, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins.
LTO zeichnet die Geschehnisse im Fall von Maja T. nach. Die Auslieferung von T. nach Ungarn "in einer Nacht-und-Nebel-Aktion" sei "nicht nur befremdlich, sondern in Ansehung des ganz klar zu erwartenden Rechtsmittels an das BVerfG rechtswidrig", so Dr. Nikolaos Gazeas, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht. Ein solches Vorgehen kenne er von Schurkenstaaten wie Russland und dem Iran, nicht jedoch von einem Rechtsstaat. "Das Vorgehen ist beschämend."
Die geplante Reform des Rechtsreferendariats in NRW ist ebenfalls Thema im WDR. Der Start der Ausbildungsverkürzung sei zwar verschoben. Unverändert bleibe jedoch die Reduzierung der Referendariatsstellen. Der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund hatten dies kritisiert und sorgen sich angesichts der geringeren Ausbildungsplätze um den juristischen Nachwuchs. (Siehe hierzu auch Pressemitteilung 26/24).
Wie weit geht das Recht zur Selbstverteidigung? Christian Janeczek aus der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht erläutert für T-Online.de: "Immer wenn ein Angriff kurz bevorsteht oder bereits andauert, darf man sich dagegen zur Wehr setzen." Dabei müsse generell das mildeste Mittel gewählt werden, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolge jedoch nur in Extremfällen.