Main-Tauber-Kreis

03/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 03/07/2024 13:39

Die Entwicklung des ländlichen Raums im Fokus ELR Jahresprogramm 2025 gestartet

03.07.2024

Die Entwicklung des ländlichen Raums im Fokus - ELR-Jahresprogramm 2025 gestartet

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2025 für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin. Förderanträge können bis Montag, 30. September, bei den Städten und Gemeinden gestellt werden.

"Das Förderprogramm leistet einen wertvollen Beitrag, um beispielsweise unsere Ortskerne und Teilorte zu erhalten, die Potentiale der vorhandenen Immobilien auszuschöpfen sowie leerstehende Wohnräume zu reaktivieren. Es wird deshalb sowohl von Unternehmen und Kommunen als auch von Bürgerinnen und Bürgern gerne in Anspruch genommen", sagt Landrat Christoph Schauder. "Ein weiteres Ziel ist es, den Flächenverbrauch zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken."

Das jährliche Antragsaufkommen und die Höhe der Förderbeträge, die in den vergangenen Jahren in den Main-Tauber-Kreis geflossen sind, bestätigen die Beliebtheit des Förderprogramms. In der Programmrunde 2024 wurden 50 Projekte mit einer Fördersumme von mehr als fünf Millionen Euro bewilligt.

Das ELR-Förderprogramm soll den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg stärken und weiterentwickeln. Im Rahmen des Jahresprogramms 2025 können in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Innerörtliche Potenziale sollen geweckt werden, indem beispielsweise leerstehende Immobilien umgenutzt oder Gebäude aufgestockt werden, der Ortskern nachverdichtet wird und bestehende Häuser modernisiert werden. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material wie beispielsweise Holz besteht.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten und Privatpersonen sein. Es können nur Einzelprojekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung 2025 beginnt. Ein Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe der Programmentscheidung ist förderschädlich.

Die ELR-Vordrucke sowie die Ausschreibung und die Verwaltungsvorschrift sind unter www.rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abrufbar. Ergänzende Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gibt es bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern und beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon: 09341/82-5824, Fax: 09341/828-5824, E-Mail: [email protected].