Bundesland Niedersachsen

11/09/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/09/2024 11:20

Flurbereinigung ermöglicht Wiedervernässung des Großen Moores

Sassenburg. Die Wiedervernässung des Großen Moores im Landkreis Gifhorn schreitet weiter voran: Zum 1. Oktober 2024 ordnet die Flurbereinigungsbehörde des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig die sogenannte "Vorläufige Besitzeinweisung" an. Damit können die an der Flurbereinigung beteiligten Grundeigentümerinnen und -eigentümer erstmalig ihre neu zugeteilten Grundstücke nutzen und von den Vorteilen des Verfahrens profitieren.

Durch die Flurbereinigung stehen nun auch große Flächen für die Wiedervernässung zur Verfügung. Der beteiligte Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat in diesem Verfahren insgesamt 256 ha Flächen erworben, die für Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzes genutzt werden.

In dem Verfahren wurden aber nicht nur Grundstücke getauscht, erklärt Rolf Ammersdörfer, Dezernatsteilleiter beim ArL Braunschweig: "Die Flurbereinigung bietet vielfältige Möglichkeiten, den ländlichen Raum für die Landwirtschaft, für Natur und Umwelt und nicht zuletzt auch für die Menschen zu gestalten. Das Verfahren Großes Moor ist ein wunderbares Beispiel, wie unter der Federführung der Flurbereinigung im Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure aus Landwirtschaft, Kommunen, Privaten und Behörden Ziele definiert und umgesetzt werden können."

Jochen Koslowski vertritt als Bürgermeister die Interessen der Gemeinde Sassenburg und freut sich über die erzielten Erfolge im Großen Moor: "Mit dem Flurbereinigungsverfahren konnte einerseits die Wiedervernässung und damit die immanent wichtige Nutzung des Großen Moores als CO2-Speicher ermöglicht werden und andererseits der Hochwasserschutz für zwei unserer Ortschaften ebenso wie die Verbesserung unserer Infrastruktur ermöglicht werden. Scheinbar widerstreitende Interessen wurden durch dieses Verfahren also bestmöglich in Einklang gebracht."

Gräben zum Hochwasserschutz

Die wichtigste Baumaßnahme im Flurbereinigungsverfahren bildet der neue Abfanggraben. Er trennt landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Felder von Moorflächen, sodass direkt angrenzende Flächen reibungslos bewirtschaftet werden können. Durch neugebaute Gräben und erneuerte Durchlässe konnte zudem der Hochwasserschutz für Neudorf-Platendorf und Triangel wesentlich verbessert werden.

Neue Wege und Brücken für Landwirtschaft und Radverkehr

Im Rahmen der Flurbereinigung konnte auch das Wegenetz entscheidend verbessert werden: Der erneuerte Westerbecker Weg spielt eine wichtige Rolle sowohl für die Landwirtschaft, als auch für die Feuerwehr als Rettungsweg zwischen Neudorf-Platendorf und Westerbeck.

Ebenso wurde der Stüder Heudamm saniert und steht nun Landwirten und Radlern zur Verfügung. Dieser Radweg verbindet Neudorf-Platendorf mit dem Bernsteinsee und sorgt für mehr Sicherheit und eine deutliche Verbesserung der Radinfrastruktur.

Insgesamt wird mit der jetzt anstehenden "Vorläufigen Besitzeinweisung" ein wichtiger Meilenstein im Flurbereinigungserfahren erreicht. Das gesamte Verfahren im Großen Moor dauert aber noch voraussichtlich bis 2030, wenn mit der Schlussfeststellung die Flurbereinigung abgeschlossen sein wird.

Das Flurbereinigungsverfahren Großes Moor in Zahlen:

Größe des Verfahrensgebiet

1.798 ha

Teilnehmende

219

Einleitung des Verfahrens

Juli 2018

Wertermittlung der Flächen

Mai 2020

Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplans

Oktober 2020

Ausführung der Baumaßnahmen

2021-2024

Wegebau

7,3 km

Gewässerbau

2,6 km Grabenbau

Brückenbau

3 Brücken

Kosten:

Wegebau

1,4 Mio. Euro

Gewässerbau

1,7 Mio. Euro

Brückenbau

450.000 Euro

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

60.000 Euro

Allgemeine Verfahrenskosten

300.000 Euro

Der Fördersatz dieser Kosten lag zwischen 75 und 80% und wurde aus EU-, Bundes- und Landesmitteln finanziert.

Besonders erfreulich für alle Teilnehmenden: Der NLWKN und die Gemeinde Sassenburg haben vor Einleitung des Verfahrens beschlossen, die Kosten - nach Baumaßnahmen getrennt - unter sich aufzuteilen. Damit sind durch die Teilnehmenden der Flurbereinigung keine Kosten zu tragen.

Hintergrund:

Das Flurbereinigungsverfahren Großes Moor wird in Verbindung mit der Fördermaßnahme "Flächenmanagement für Klima und Umwelt" durchgeführt. Unter dieser Zielsetzung hat die Wiedervernässung zusammenhängender Moorgebiete eine besondere Priorität. Diese soll vorrangig dem Klimaschutz durch Reduzierung von Treibhausgasen dienen, die bei der Zersetzung von Torfböden entstehen.

Die wesentliche Aufgabe des Flurbereinigungsverfahrens ist die Bodenordnung, um divergierende Nutzungsansprüche (hier Landwirtschaft, Natur- und Klimaschutz) an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerecht Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben. Zielsetzungen der Landentwicklung sind Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur, des Bodenschutzes und Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung herzustellen.

Damit ist die Flurbereinigung ein Instrument zur nachhaltigen Regional- und Landentwicklung und unterstützt die Umsetzung agrar- und umweltpolitischer Ziele der Landesregierung.