Eigentlich war das Verbot zur elektronischen Einreichung anwaltlicher Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die Finanzämter nach heftigem Protest der Anwaltschaft wieder aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz gestrichen worden. Nun tauchte es in der ersten Lesung im Bundestag jedoch wieder auf. Nach Kritik des DAV-Ausschusses Steuerrecht forderte nun auch die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht auf dem Steueranwaltstag, dies zu korrigieren.
"In seiner aktuellen Fassung schränkt der Gesetzentwurf die anwaltliche Tätigkeit gegenüber den Finanzbehörden massiv ein und führt zu einem Verlust von Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. Das ELSTER-Portal ist für die Übermittlung von Schriftsätzen unter Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht geeignet. Der Kommunikationsweg über das beA muss deshalb dringend weiter offenstehen.
Der Steueranwaltstag unterstützt deshalb die Stellungnahme des Ausschusses Steuerrecht und drängt auf eine zeitnahe Anpassung der entsprechenden Norm."
Zur Resolution des Steueranwaltstages
Zur Stellungnahme Nr. 79/2024