07/02/2024 | Press release | Archived content
Im Verfassungsausschuss haben sich die Abgeordneten geeinigt: In Zukunft müssen Politiker:innen 3 Jahre warten, bevor sie Richter:innen am Verfassungs-Gerichtshof werden können.
Wolfgang Brandstetter war Justizminister. 2017 gab es Wahlen. Nach diesen Wahlen war er nicht mehr Teil der Regierung. Nur wenige Wochen später wurde er zu einem Richter am Verfassungs-Gerichtshof ernannt. Dafür gab es viel Kritik.
In Zukunft ist so ein schneller Wechsel zwischen Politik und Verfassungs-Gerichtshof nicht mehr möglich.
Eine wichtige Aufgabe des Verfassungs-Gerichtshofs ist: überprüfen, ob Gesetze der österreichischen Verfassung entsprechen. Die Regierung schlägt Gesetze vor. Wolfgang Brandstetter war bis vor kurzem noch Mitglied der Regierung. Es konnte also sein, dass er Gesetze überprüfen muss, für die er auch verantwortlich war.
Wolfgang Brandstetter ließ sich deshalb dann bei Fällen vertreten, wenn diese Fälle etwas mit seiner Zeit als Mitglied der Regierung zu tun hatten. Trotzdem hatten viele Menschen den Eindruck: Er ist noch zu nahe an der Politik.
Die Abgeordneten im Verfassungs-Ausschuss haben einen Antrag der Koalitionsparteien angenommen. 3 Jahre, bevor man Richter:in am Verfassungs-Gerichtshof wird, darf man nicht:
Eine ähnliche Regelung gibt es auch schon für Präsident:in und Vizepräsident:in des Verfassungs-Gerichtshofs.
Die SPÖ ist überzeugt: Die neue Regelung wird dazu führen, dass die Bürger:innen größeres Vertrauen in den Verfassungs-Gerichtshof haben.
Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt:
Die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grüne haben sich auch darauf geeinigt: Gemeinden können in Zukunft die Flächenwidmung mit Verträgen verknüpfen. In den Verträgen können die Gemeinden zum Beispiel bestimmen, wie ein Grund bebaut werden darf. Man nennt das: Vertrags-Raumordnung.
Die Bundesländer dürfen jetzt in den Landesgesetzen Regeln für die Vertrags-Raumordnung beschließen. Das Ziel: Gemeinden sollen mehr Rechtssicherheit bekommen. Es soll auch möglich sein, dass es für Flächenwidmungen bestimmte Auflagen gibt. Zum Beispiel: Es muss ein Spielplatz oder ein Radweg gebaut werden.
FPÖ und NEOS sind skeptisch. Sie befürchten: Die Gemeinden können zu stark in die Rechte von Grundbesitzer:innen eingreifen.
Es gab ein Hearing zum Thema: Volksbegehren zur Rückzahlung von "COVID-Strafen".
Außerdem beschäftigten sich die Abgeordneten mit einem Bericht von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. In dem Bericht geht es darum, wie Österreich die Nachhaltigkeits-Ziele der Vereinten Nationen (UN) umsetzt. Österreich hat seine Pläne dafür in der "Agenda 2030" festgehalten.
Der Verfassungs-Ausschuss diskutierte auch über Anliegen der Opposition.