German Federal Government

08/19/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/20/2024 04:02

Regierungspressekonferenz vom 19. August 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • Stellvertretender Regierungssprecher Büchner
  • Schöneck (BMZ)
  • Böhm (BMBF)
  • Dr. Leber (BMF)
  • Collatz (BMVg)
  • Fischer (AA)
  • Einhorn (BMWK)
  • Dr. Ata (BMI)
  • Alexandrin (BMDV)

(Vorsitzender Lange eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Schöneck (BMZ)

Guten Tag! Ministerin Schulze wird morgen nach Pakistan reisen. Im Fokus dieser Reise stehen nachhaltige und faire Lieferketten in der Textilindustrie. Pakistan ist weltweit eines der bedeutendsten Produktionsländer für Textilien und Europa der größte Absatzmarkt für pakistanische Textilien.

Die Ministerin verschafft sich vor Ort ein konkretes Bild davon, wie Unternehmen ihre Produktionsbedingungen verbessern und welche Wirkungen die deutsche und europäische Lieferkettengesetzgebung mit verpflichtenden Vorgaben für die Industrie für die Menschen in Pakistan in den Textilbetrieben entfalten. Die Ministerin besucht Fabriken, in denen pakistanische Unternehmen Textilien für den deutschen Markt herstellen.

Am Mittwoch wird sie zunächst in Islamabad bilaterale Gespräche mit pakistanischen Regierungsvertretern führen. Sie trifft dort unter anderem den Premierminister und den Minister für Handel. Sie wird auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Unternehmen führen, die unmittelbar an der Verbesserung der Produktionsbedingungen in den Betrieben vor Ort arbeiten. Die Ministerin wird sich mit ihnen über die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der Praxis und über Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Weg hin zu besseren Produktionsbedingungen beraten.

Schon jetzt unterstützt die Bundesregierung deutsche und pakistanische Unternehmen dabei, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen und bei der Produktion ihrer Waren auf die Einhaltung der Menschenrechte, lebenswürdige Arbeitsbedingungen und eine möglichst umweltschonende Herstellung zu achten. Diese Angebote wird Deutschland noch weiter stärken.

Frage

Wird sich die Ministerin auch in irgendeiner Form mit den Angelegenheiten der nach wie vor in Pakistan befindlichen ehemaligen Hilfskräfte der Deutschen in Afghanistan befassen?

Schöneck (BMZ)

Der Fokus der Reise liegt ganz klar auf dem Thema Lieferketten. Inwiefern in politischen Gesprächen auch noch andere Themen aufgegriffen werden, dem kann ich nicht vorweggreifen. Grundsätzlich sehen sich das BMZ und die Bundesregierung auch weiter in der Verantwortung, das Möglichste für diese Menschen zu tun, denen schon eine Ausreise nach Deutschland zugebilligt wurde.

Böhm (BMBF)

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger wird vom 22. bis 24. August 2024 in die USA reisen. Sie wird dort an der diesjährigen Jahrestagung des German Academic International Network, GAIN, in San Francisco teilnehmen und sich in der Bay Area mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Hochschulen und Politik unter anderem zu den Themen Quantencomputing, Fusionsforschung, Energiewirtschaft, Biomedizin und KI austauschen. Das GAIN ist eine Gemeinschaftsinitiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Dabei werden insbesondere junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Kontaktpflege zu deutschen Wissenschaftseinrichtungen unterstützt.

Zentraler Bestandteil des GAIN-Angebots ist die jährliche Tagung, die mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Politik stattfindet. Die Ministerin will auf dieser Konferenz die Chancen einer wissenschaftlichen Karriere in Deutschland herausstellen und sich mit jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Wissenschaftscommunity vor Ort austauschen.

Zudem ist es Ziel der Ministerin, sich vor Ort ein Bild von den neuesten Entwicklungen in den Zukunftstechnologien und der Start-up-Kultur im Silicon Valley zu verschaffen und die transatlantische Zusammenarbeit zu stärken. Dafür wird sie unter anderem mit dem Chiphersteller Nvidia zum Thema Quantencomputing sprechen und das Nvidia AI Experience Center besichtigen. Weitere Programmpunkte sind Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des SLAC National Accelerator Laboratory und des Stanford Institute for Human-Centered AI sowie Gespräche mit Start-up-Gründerinnen und -Gründern.

Frage

Herr Leber, vielleicht könnten Sie uns mal erklären, warum im Haushalt 2025 für die Ukrainehilfe kein frisches Geld mehr vorgesehen ist.

Dr. Leber (BMF)

Wie Sie es richtig ansprechen, gab es am Wochenende eine Berichterstattung dazu. Aber der Entwurf für den Haushalt 2025 ist ja schon vor einiger Zeit vom Kabinett beschlossen worden. Wir stehen weiterhin an der Seite der Ukraine. Das gilt insbesondere auch für den Bundesfinanzminister, der sagt, dass wir natürlich die Ukraine unterstützen, solange dies notwendig ist.

Ihnen ist aber auch bekannt, dass es den Beschluss des Regierungsentwurfs 2025 gibt und dass im Zuge der Finanzierung ab 2025 geplant ist, zu einer internationalen Finanzierung der Ukraineunterstützung im Rahmen eines internationalen Finanzierungsinstruments zu kommen, das im Juli beim G7-Gipfel von den Staats- und Regierungschefs beschlossen worden ist. An diesem Finanzierungsinstrument wird nun intensiv gearbeitet.

Zusatzfrage

Herr Collatz, wie bewertet das der Verteidigungsminister, und inwiefern sehen wir in diesem Jahr noch Bedarfe für weitere finanzielle Hilfen für die Ukraine?

Collatz (BMVg)

Da habe ich der öffentlichen Debatte kaum etwas Neues hinzuzufügen. Wir tauschen uns ständig ressortübergreifend über die Bedarfe der Ukraine aus, in sämtlichen Kabinetten und auch in Haushaltsrunden. Da ist der Horizont allseits abgeglichen. Auch der Minister hat sich anlässlich des NATO-Gipfels zuletzt über bestehende Bedarfe geäußert. An dem allgemeinen Bekenntnis zu den notwendigen Unterstützungsleistungen an die Ukraine und auch den notwendigen Leistungen, um die Abgaben aus der Bundeswehr mit Blick auf die Verteidigungsfähigkeit abzudecken, besteht kein Zweifel. Auch dazu sind die Aussagen eindeutig. Deswegen habe ich dem nichts hinzuzufügen.

Frage

Herr Leber, Sie haben auf die internationale Finanzierung verwiesen, auf die Erträge aus den "frozen russian assets". Können Sie uns bitte sagen, wann das Geld zur Verfügung steht, wann Sie damit planen? Wird das noch in diesem Jahr oder Anfang nächsten Jahres sein? Könnten Sie bitte noch erklären, wie viel Geld die Ukraine daraus bekommen könnte?

Dr. Leber (BMF)

Sie kennen ja die Zahl der Windfall-Profits insgesamt, die ungefähr 50 Milliarden an Krediten umfassen sollen. Es ist geplant, bereits für die Finanzierung 2025 auf diese Mittel zugreifen zu können. Die würden dann direkt über den Haushalt der Ukraine, über eine direkte Beschaffung aus der Ukraine erfolgen.

Mir ist noch wichtig, an diesem Punkt zu betonen, dass die Bundesregierung und auch der Bundesfinanzminister die Ukraine so unterstützen wollen, dass sie sich in dem russischen Angriffskrieg verteidigen kann; das ist der Obersatz. Wir prüfen alles, was damit zusammenhängt, und schauen es uns an.

Dass es dieses internationale Finanzierungsinstrument gibt, ist schon seit Juni bekannt und insofern keine Neuigkeit, genauso wenig wie der Regierungsentwurf 2025 und der Finanzplan.

Zusatzfrage

Sie haben jetzt darauf verwiesen, dass Sie davon ausgehen, dass das Geld im nächsten Jahr zur Verfügung steht. Kann das die Differenz zwischen den 7,4 Milliarden, die die Bundesregierung in diesem Jahr zahlt, und den 4 Milliarden, die im Moment für das nächste Jahr eingeplant sind, ausgleichen, also die 3,4 Milliarden?

Dr. Leber (BMF)

Ich kann jetzt über konkrete Finanzierungszahlen nichts sagen. Das würde dann auch auf dem beruhen, was die Ukraine selbst als Bedarf dort einkaufen würde, wenn man auf diesen Kredit zugreift.

Ich will an dieser Stelle nur noch mal betonen, dass über die Ukraineunterstützung der Jahre 2025 ff., wie gesagt, im Kabinett beraten worden ist und dass die Bundesregierung insgesamt diesen Haushaltsentwurf verabschiedet hat.

Frage

Ich habe eine Frage an Herrn Collatz, an das BMVg. Am Wochenende hieß es aus dem Finanzministerium, man könnte über das, was bereits beschlossen und für dieses und nächstes Jahr verbucht ist, hinaus doch noch neue, weitere Mittel zur Verfügung stellen, wenn im BMVg ein entsprechender Bedarf, konkret begründet, angemeldet würde. Das widerspricht wiederum den Berichten, in denen es heißt, der Verteidigungsminister habe eine entsprechende Liste auf Geheiß des Finanzministers und aus dem Kanzleramt zurückgestellt. Was stimmt denn nun? Gibt es eine Liste, einen konkreten Bedarf, dass, wenn der gegeben ist, das Finanzministerium noch weitere Mittel bereitstellen würde? Gibt es diese Liste? Ist die zugeleitet?

Collatz (BMVg)

Es gibt sehr viele Listen. Listen sind üblicher Gegenstand und Mittel von Planungen. Das bezieht sich auch auf den Haushalt. Ich habe die Foren genannt, in denen wir uns gemeinsam über die Ukraineplanungen und die Planungen für die Ukraineunterstützung beugen. Ich habe Ihnen auch ein Beispiel genannt, wie presseöffentlich über die Bedarfe der Ukraine auch für das laufende und für das nächste Jahr gesprochen wurde. Ich möchte nicht auf interne Papiere und Listen verweisen, sondern ich verweise auf das, was öffentlich sichtbar und bekannt ist.

Zusatzfrage

Was wäre aus der Sicht des BMVg, des Verteidigungsministers notwendig, der Ukraine zur Verfügung zu stellen, was im Moment mit den Mitteln für dieses bzw. für nächstes Jahr finanziell nicht gedeckt ist? Wo bräuchte man zusätzliche Mittel? Als Beispiel wurde Munition für die Patriots, Artilleriemunition und ein IRIS-T-System genannt. Was steht noch aus, was im Moment noch nicht mit Mitteln hinterlegt ist?

Collatz (BMVg)

Zunächst möchte ich darauf verweisen, dass wir, insbesondere was Langfristplanungen angeht, sehr gut und sehr schnell in der Regierung insgesamt gearbeitet haben. Dem ist letztlich zuzuschreiben, dass die Mittel insgesamt schon nah an der kompletten Verausgabung sind. Der Zulauf an Material ist in der nächsten Zukunft gesichert, auch für die Ukraine.

Es gibt aber Verträge - das ist dem Vertragsmanagement geschuldet -, die kurzfristiger laufen, die kurzfristiger geschlossen werden. Wir nehmen natürlich die Signale aus dem BMF sehr wohlwollend zur Kenntnis, dass sich auch dafür eine Lösung finden wird. Alle Ressorts sind übergreifend der Überzeugung, dass man, wenn der Bedarf da ist, pragmatische Lösungen finden wird, um auch kurzfristige Bedarfe - Sie haben es genannt, zum Beispiel Munition oder Ersatzteile - decken zu können.

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Herr Fischer, hatte das Auswärtige Amt Kenntnis von diesem Brief, den der Finanzminister an das Verteidigungsministerium geschrieben hat und über den in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" berichtet wurde, und wie ist die Haltung des Auswärtigen Amtes zu diesem Brief?

Fischer (AA)

Dabei handelt es sich um interne Kommunikation innerhalb der Bundesregierung. Für den hypothetischen Fall, dass der Finanzminister an die Außenministerin und den Verteidigungsminister geschrieben haben sollte, wäre uns das natürlich bekannt.

Frage

Ich wüsste gerne von Herrn Büchner: Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse, wie weit die Verhandlungen über das 50-Milliarden-Dollar-Paket schon gediehen sind, und wie wahrscheinlich ist es, dass noch in diesem Jahr etwas an die Ukraine ausgezahlt werden kann? Die gleichen Fragen auch an das BMF und, wenn möglich, an das BMVg.

SRS Büchner

Wie Sie ja wissen, ist diese Finanzhilfe im Juni in Apulien beschlossen worden. Dort ist auch beschlossen worden - darüber war man sich im G7-Kreis einig -, der Kredit solle noch vor Ende 2024 auf den Weg gebracht werden. Das ist genau der Gipfelbeschluss von Apulien. Wir gehen davon aus, dass das auch gelingt. Dann ist es so, wie Herr Leber es gerade gesagt hat, nämlich dass der Kredit schon im kommenden Jahr zur Verfügung steht.

Zusatzfrage

Das eine ist, was man beschließt. Aber die Frage war eigentlich, wie weit die Verhandlungen gediehen sind und wie wahrscheinlich es ist, dass noch in diesem Jahr etwas an die Ukraine ausgezahlt werden kann.

SRS Büchner

Das habe ich Ihnen ja gerade gesagt: Wir gehen davon aus, dass das bis Ende 2024 gelingt.

Dr. Leber (BMF)

Ich habe dem nichts hinzuzufügen, will nur noch unterstreichen: Das ist jetzt keine neue Debatte, sondern die Diskussionen sind schon im Frühjahr begonnen worden, auch die Verhandlungen, nachdem das dann beschlossen war. Das BMF ist mit Nachdruck in die Verhandlungen involviert, damit dieses Instrument dann zur Verfügung steht.

Zusatzfrage

Ist es zutreffend, dass ein IRIS-T-System wegen des Vetos aus dem BMF nicht geliefert werden kann?

SRS Büchner

Nein. Das ist eine Falschmeldung. Alle IRIS-T-Systeme, die zur Verfügung standen, sind der Ukraine jederzeit geliefert worden.

Collatz (BMVg)

Beziehungsweise sie werden noch geliefert. Zwei stehen in der Lieferung noch aus. Das läuft wie beschlossen.

Zusatz

Es geht wohl um eines, bei dem ein anderer Staat verzichtet hat und das deshalb in diesem Jahr an die Ukraine hätte geliefert werden können, aber nicht geliefert wird, weil es angeblich das Veto aus dem BMF gibt. Es geht nicht um die regulären Lieferungen.

SRS Büchner

Das ist unzutreffend.

Frage

Ich habe eine Frage sowohl an Herrn Leber als auch an Herrn Collatz. Wie sieht es denn mit dem sogenannten Nachschlag für die Ukraine im laufenden Jahr 2024 aus? Im Mai standen 3,8 Milliarden im Raum, die sich Herr Pistorius gewünscht hat. Inwiefern gibt es dazu Neuigkeiten? Wird es im laufenden Jahr noch weitere Gelder geben, oder ist das vor dem Hintergrund dieser Haushaltslage ausgeschlossen?

Collatz (BMVg)

Genau diese Frage habe ich bereits beantwortet. Der Minister hat sich beim NATO-Gipfel geäußert. Wir haben gerade hier besprochen, wie die Signale auch aus dem BMF sind. Die gehen in die Richtung. Dazu können wir uns jetzt hier nicht öffentlich äußern.

Dr. Leber (BMF)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass der Entwurf für den Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen wurde. Wir haben auch gesagt, wir sind natürlich jederzeit bereit, dass, wenn es Anmeldungen für Bedarfe geben sollte, die haushaltsrechtlich geprüft werden könnten, wir uns die anschauen.

Frage

Herr Büchner, es geht noch einmal um die Verwendung von Mitteln aus den eingefrorenen Assets. In dem Artikel wird suggeriert, dass es möglicherweise noch unsicher ist, ob das Geld wirklich, anders als geplant, zur Verfügung steht. Was passiert, wenn es nicht nächstes Jahr zur Verfügung steht? Hat die Bundesregierung dann eine Verabredung getroffen, dass die Ukraine aus dem Bundeshaushalt einen Nachschlag bekommt, um ihre Waffenlieferungen finanzieren zu können?

SRS Büchner

Sie ahnen schon, dass ich die Frage wie üblich beantworte, nämlich dass wir auf hypothetische Fragen jetzt keine hypothetischen Antworten geben. Wir gehen fest davon aus, dass das, was in Apulien verabredet wurde, auch eintrifft, dass das umsetzbar ist.

Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle daran erinnern, dass Deutschland mit den veranschlagten Milliardenbeträgen nach wie vor der mit Abstand größte Unterstützer der Ukraine in Europa ist. Das gilt für die 7,5 Milliarden in diesem Jahr. Das gilt aber auch für das kommende Jahr. Es gibt keinen europäischen Staat, der auch im nächsten Jahr mehr Unterstützung für die Ukraine eingeplant und vorgesehen hat. Dass man die Milliardenhilfen auf die nächsten Jahre ein Stück weit degressiv plant, weil man die Windfall-Profits aus den russischen Assets nutzt, ist nur recht und billig, auch dass der Aggressor Russland, der dieses Land völkerrechtswidrig überfallen hat, selbst herangezogen wird, damit sich die Ukraine verteidigen kann.

Zusatzfrage

Im Ausland ist der Eindruck entstanden - es gibt eine intensive Berichterstattung auf Englisch, auf Französisch und in anderen Sprachen, auch in Osteuropa -, dass Deutschland die Hilfe kürzt. Gibt es deswegen eine Art Krisendiplomatie, dass man den Partnern erklärt, was nicht der Fall ist? Diese Frage richtet sich sowohl an Herrn Büchner als auch an Herrn Fischer.

SRS Büchner

Wir haben einen intensiven und sehr guten Austausch mit unseren Partnern in Europa und auch transatlantisch. Ich kann nicht bestätigen, dass ein solcher Eindruck entstanden ist. Deshalb gibt es auch keine Notwendigkeit für irgendwelche Bearbeitungen.

Fischer (AA)

Wenn ich ergänzen und ein wenig differenzieren darf: Insbesondere in Mittel- und Osteuropa ist das Vertrauen in die deutsche Ukrainepolitik ein eher zartes Pflänzchen, das immer gut gepflegt und gegossen werden muss. Die Debatte, die hier in Deutschland geführt wird, hat natürlich auch Rückwirkungen. Das haben wir zum Beispiel in den sozialen Medien am Wochenende gesehen. Nicht umsonst sind wir als Auswärtiges Amt am Wochenende auf X rausgegangen und haben noch einmal mit klaren Worten deutlich gemacht, dass die deutsche Ukraineunterstützung nicht wackelt, dass wir an der Seite der Ukraine stehen, "as long as it takes".

Wenn man sich einmal die Gesamtschau ansieht, dann stellt man fest, dass wir in letzten Wochen und Monaten, in den letzten zweieinhalb Jahren viel erreicht haben. Deutschland ist zum zweitgrößten Ukraineunterstützer weltweit und zum größten Ukraineunterstützer in Europa geworden. Deshalb ist es uns wichtig, eine Botschaft an die Menschen in der Ukraine zu formulieren, dass wir als Bundesregierung gemeinsam weiterhin sicherstellen werden, dass die Ukraine die Unterstützung bekommt, die sie benötigt, um ihren Kampf um Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit erfolgreich fortführen zu können. Das ist die Nachricht, die diese Bundesregierung an die Menschen in Mittel- und Osteuropa und besonders in der Ukraine aussendet.

Frage

Herr Leber, welche Punkte stehen denn jetzt noch aus - vielleicht können Sie das kurz skizzieren -, bevor die "frozen assets" respektive die Renditen daraus tatsächlich verfügbar gemacht werden?

Dr. Leber (BMF)

Ich kann Ihnen im Moment dazu sagen, dass es auf der fachlichen Ebene sehr intensive Gespräche gibt. Ich kann jetzt nicht vertieft auf den Verhandlungsstand eingehen. Das ist auch eine relativ komplexe Konstruktion, in die die EU, die USA etc. einbezogen sind. Ich kann Ihnen auch sagen, dass die Gespräche auf einem guten Weg sind. Wie gesagt: Die Gespräche dazu haben nicht erst unmittelbar jetzt begonnen, auch nicht mit dieser Berichterstattung, sondern die sind schon seit einigen Monaten im Gange.

Zusatzfrage

Sie scheinen offensichtlich trotzdem mit einer Variante B zu planen für den Fall, dass das doch nicht möglich wird, weil es nicht rechtzeitig fertig wird, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Es bleibt bei dem "as long as it takes"?

Dr. Leber (BMF)

Wie kamen Sie jetzt darauf, dass wir davon ausgehen, das könnte nicht - - -

Zusatz

Es machte gerade den Eindruck, dass Sie hier möglicherweise mit einem Plan B rechnen.

Dr. Leber (BMF)

Nein. Ich habe nur gesagt, dass die Gespräche schon seit einigen Monaten im Gange und komplex sind, aber dass wir da auf einem guten Weg sind.

Zusatzfrage

Es bleibt also bei dem "as long as it takes"?

Dr. Leber (BMF)

Diese Lösung wird angestrebt. Das ist auch eine internationale Vereinbarung, die im G7-Kreis getroffen wurde. Wir gehen davon aus, dass sie zustande kommt.

Frage

Herr Collatz, ist es zutreffend, dass es im BMVg eine Bedarfeliste für zusätzliche Mittel für 30 Projekte in Höhe von 3,8 Milliarden gibt, die aus den zusätzlichen Mitteln nicht bewilligt ist?

Collatz (BMVg)

Noch einmal: Ich kann mich zu internen Papieren und Listen hier überhaupt nicht äußern. Das wäre auch nicht zielführend. Ich habe deutlich gemacht, dass wir uns beständig zunächst mit der Ukraine austauschen, um Bedarfe zu erfassen, und uns dann innerhalb der Regierung austauschen, um den besten Weg zur Deckung dieser Bedarfe gangbar zu machen, und dabei bleibt es.

Frage

Herr Collatz, können Sie uns bitte sagen, was Deutschland bis Ende des Jahres noch an die Ukraine an Militärhilfe liefern wird? Denn es schwang ein bisschen der Eindruck mit, dass die Hilfe jetzt abbrechen könnte. Was bekommt die Ukraine noch aus deutschen Beständen oder durch deutsche Ausgaben?

Collatz (BMVg)

Wir haben da eine Liste der Bundesregierung.

SRS Büchner

Ich kann das gern vortragen.

Zusatz

Die Liste der Bundesregierung können wir einsehen. Es geht mir darum, was daraus noch kommt.

SRS Büchner

Bis Ende 2024 werden beispielsweise zwei weitere IRIS-T-SLM- sowie zwei IRIS-T-SLS-Luftverteidigungssysteme, zehn weitere Gepard-Flugabwehrpanzer, 16 weitere Panzerhaubitzen - PzH 2000, Zuzana und RCH 155 - geliefert. Hinzu kommen Kampfdrohnen, mehrere Tausend Schuss Artillerie- und Panzermunition sowie 30 weitere Kampfpanzer Leopard 1. Das setzt sich 2025 fort mit mehr als 20 weiteren Panzerhaubitzen RCH 155 und Zuzana, 20 Schützenpanzern Marder, 37 Kampfpanzern Leopard 1, fünf Gepard-Flakpanzern, drei weiteren IRIS-T-SLM-, drei weiteren IRIS-T-SLS- sowie zwei Skynex-Flugabwehrsystemen. Dazu kommen erneut mehrere Tausend Schuss Artillerie- und Panzermunition. Darüber hinaus wird in diesem und im nächsten Jahr die Ausbildung von 10 000 ukrainischen Soldaten in Deutschland fortgesetzt.

Auch das zeigt, dass eine Berichterstattung, die insinuiert, wir würden die Hilfe einschränken bzw. zurückfahren, unzutreffend ist. Deutschland ist absolut engagiert. Es gilt weiter das Wort des Kanzlers, dass die Unterstützung der Ukraine so lange fortgesetzt wird, wie dies nötig ist, und dass niemand, vor allem auch nicht der russische Präsident, darauf hoffen kann, dass wir darin nachlassen.

Frage

Von einer Gesamtschau hat Herr Fischer schon gesprochen. Ich frage Herrn Büchner: Zum Bild der Gesamtschau gehören nicht nur das Außenpolitische und die Reaktionen möglicherweise in Osteuropa, sondern auch die Innenpolitik. Wir stehen kurz vor Landtagswahlen. Was ist denn in diesem Zusammenhang - so kurz davor - das Kalkül, die Botschaft, die Sie mit Blick auf das Thema Ukraine aussenden?

SRS Büchner

Ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat, ehrlich gesagt. Da müssen Sie mir vielleicht noch mal helfen.

Zusatzfrage

Erst einmal ist es nur eine zeitliche Koinzidenz. Aber das ist im Prinzip auch etwas, worüber sich die Leute jetzt Gedanken machen. Ist das möglicherweise auch ein Signal an die Bevölkerung, dass man nicht mehr unendlich Hilfe gibt?

SRS Büchner

Ich habe Ihnen doch gerade vorgetragen, dass sich an unserem Engagement, an unserer Entschlossenheit, die Ukraine zu unterstützen, überhaupt nichts ändert. Wenn es Medienberichte gibt, die insinuieren, wir würden das tun, dann weise ich die hiermit zurück. Deshalb gibt es von der Regierung überhaupt keine Botschaft, die da heißt, die Unterstützung wird reduziert oder sonst wie eingeschränkt. Ich finde es auch, ehrlich gesagt, geradezu - - - Man kann sagen, es ist fast schon infam, der Bundesregierung oder dem Kanzler zu unterstellen, er würde irgendein Signal aussenden, die Ukraine wegen irgendwelcher innenpolitischen Aspekte weniger unterstützen zu wollen.

Frage

Meine Frage richtet sich an das BMWK. Die Gebäudewärmeförderung wird im Wirtschaftsplan des Klimafonds 2025 gegenüber dem laufenden Jahr um 2 Milliarden Euro gekürzt. Die Fernwärme- oder Wärmenetzförderung wird nur leicht aufgestockt und bleibt ebenfalls weiter unter dem Bedarf, den die Wärmewirtschaft sieht. Welches Signal wollen Sie damit an die Wärmewirtschaft, aber auch an Leute, die klimaneutrale Heizungen kaufen wollen, aussenden?

Einhorn (BMWK)

Vielen Dank für die Frage. - Das Signal, das wir aussenden, ist ganz klar - daran hat sich auch nichts geändert -, nämlich dass die BEG-Förderung im Gebäudebereich ohne Abstriche für die Bürgerinnen und Bürger auch im nächsten Jahr fortgeführt wird. So hat es auch der Minister noch einmal betont. Die Förderung bleibt in vollem Umfang erhalten. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Strompreiskompensation. Hier geht es um eine Entlastung von Unternehmen. Auch diese Förderung bleibt im kommenden Jahr in vollem Umfang erhalten.

Die niedrigeren Werte für den Mittelansatz, die Sie angesprochen haben, sind durch haushaltstechnische Gründe bedingt. Das heißt, die Förderung wird nicht verändert; sie bleibt auf hohem Niveau erhalten. Aber es gibt Gründe - das sind Prognosegründe und neue Zahlen -, die dazu führen, dass der Mittelansatz sozusagen geringfügig reduziert wurde. Ich kann gern noch kurz erläutern, woran das liegt.

Es geht darum, dass, wenn man eine Zusage für die BEG-Förderung bekommt, die Zusage 36 Monate gültig ist. Man hat dann 36 Monate lang Zeit, sie in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass die Leute das nicht in jedem Fall sofort in Anspruch nehmen, sondern teilweise erst nach ein, zwei Jahren. Deshalb gibt es immer wieder angepasste Prognosen, die aussagen, von welchem Mittelansatz wir im kommenden Jahr ausgehen: Was denken wir, wie viele Leute diese Förderung dann in Anspruch nehmen, und wie viele Mittel müssen dafür bereitgestellt werden? Diese Prognosen werden fortlaufend angepasst. So kommt es dann zu den Mitteln, die im kommenden Jahr von uns dafür veranschlagt werden, weil wir davon ausgehen, dass so viele Mittel gebraucht werden.

Das Wichtigste ist: Die Förderung bleibt erhalten. Niemand muss da Abstriche in Kauf nehmen oder erwarten.

Zusatzfrage

Für den Fernwärmeausbau ist für nächstes Jahr eine Milliarde vorgesehen. Zur Deckung des Bedarfs sind aber mindestens 3,4 Milliarden notwendig, damit die Fernwärmeziele erreicht werden können. Nehmen Sie da die Branche nicht ernst genug?

Einhorn (BMWK)

Auch hierzu gilt, dass wir Pläne vorgelegt haben, wie die Fernwärmenetze ausgebaut werden sollen, und dass die notwendigen Mittel dafür veranschlagt sind. Auch das ist kein Vorhaben, das im kommenden Jahr in Gänze zu Ende geführt werden kann, sondern das auch die nächsten Jahre, die Folgejahre betrifft. Insofern gibt es immer Mittelansätze für das kommende Jahr. Das sind die Mittel, von denen wir ausgehen.

Frage

Frau Einhorn, dazu noch etwas nachgefragt: Mir scheint es so, dass die Kürzungen noch viel stärker sind, als diese Zahlen es jetzt nahelegen, weil Sie erstmals im KTF die globale Minderausgabe von 9 Milliarden drinhaben, zudem eine globale Mehreinnahme von 3 Milliarden, von denen ich auch nicht genau weiß, woher die kommen sollen. Insofern sind faktisch 12 Milliarden veranschlagt, die am Ende gar nicht ausgegeben werden können. Ist das da schon berücksichtigt, und entfällt von der globalen Minderausgabe logischerweise nicht auch ein Teil auf die Wärmeförderung?

Ihr Minister war ja gerade auf seiner Wärmepumpenwerbetour und hat sich dabei sehr optimistisch geäußert, dass die Nachfrage jetzt gewaltig anziehen wird. Ist das in Ihren Prognosen schon berücksichtigt, oder glauben Sie selbst nicht daran?

Einhorn (BMWK)

Doch, natürlich glauben wir daran. Aber wie ich es gerade schon gesagt habe: Wenn man sich jetzt entscheidet, eine Wärmepumpe einzubauen und dann den Förderantrag stellt, der häufig sehr schnell bezuschlagt wird, hat man 36 Monate lang Zeit, um so ein Projekt zu beginnen. - Sie schauen so, als würden Sie das anders sehen.

Zusatzfrage

Der Minister hat gerade erklärt: Wenn man das heute beantragt, wird die Wärmepumpe sechs Wochen später eingebaut, und das Geld ist im September auf dem Konto. Insofern klang das ganz anders als das mit 36 Monaten. Deswegen zucke ich gerade.

Einhorn (BMWK)

Das stimmt. Aber der jeweilige Hausbesitzer entscheidet ja selbst, wie schnell er die Wärmepumpe einbaut. Nach sechs Wochen steht nicht unbedingt jemand mit der Wärmepumpe vor der Tür. Die Erfahrungswerte zeigen, dass nicht alle Leute das innerhalb von sechs Wochen machen. Deshalb gibt es Verzögerungen beim Mittelabruf. Das sind die Werte, auf die wir uns beziehen.

Sie haben das Wort "Kürzungen" genannt. Es gibt für den Einzelnen keine Kürzungen, sondern der Einzelne kann davon ausgehen, dass seine Genehmigung auch in der Höhe umgesetzt wird, die er versprochen bekommen hat, und dass sich im kommenden Jahr an dieser Höhe nichts ändert.

Die Frage nach der globalen Minderausgabe müsste wahrscheinlich das BMF beantworten, wie da die Annahmen sind.

Dr. Leber (BMF)

Sie meinen jetzt für den KTF insgesamt? - Ihnen ist ja bekannt, dass insbesondere im KTF auch in den vergangenen Jahren immer wieder mal Mittel nicht abgerufen wurden. Das waren durchaus erhebliche Summen. Insofern beruht diese Annahme auf den langjährigen Erfahrungswerten.

Frage

Frau Einhorn, nur um Sie richtig zu verstehen: Sie haben gesagt, die Ansätze sind aus Prognosegründen reduziert worden. Heißt das, dass Ihr Haus die Bereitschaft von Immobilienbesitzern überschätzt hat, von fossilen Energieträgern auf Wärmepumpen umzustellen?

Einhorn (BMWK)

Nein. Erst noch einmal ganz kurz zu dem Mittelansatz überhaupt. Es ist keine neue Erkenntnis, dass der Mittelansatz jetzt im Vergleich zu 2024 etwas reduziert wurde; denn der Finanzplan 2025, der schon bei der letzten Haushaltsaufstellung erstellt wurde, war ebenfalls bereits von 14,5 Milliarden für 2025 ausgegangen. Jetzt sind es 260 Millionen Euro weniger. Die neue Erkenntnis ist gar nicht so groß, sondern es geht hier um 260 Millionen Euro, die wir noch mal angepasst haben.

Wir haben nicht die Bereitschaft der Leute überschätzt, sondern wir nehmen zur Kenntnis, dass nicht jeder sofort nach der Zusage die Wärmepumpe am nächsten Tag oder innerhalb der nächsten Monate einbaut. Diese Erfahrungen der Vergangenheit müssen wir zur Kenntnis nehmen. So berechnen wir dann den Mittelansatz. Das wird aktualisiert, je nach Erkenntnislage.

Frage

Frau Einhorn, können Sie uns sagen, wie viel Geld aus dem KTF in diesem Jahr für Wärmepumpen schon abgeflossen ist? Was passiert mit dem Geld, das nicht ausgegeben wird? Kann das im nächsten Jahr noch weiter zugeschlagen werden, oder ist das dann weg?

Einhorn (BMWK)

Ich müsste jetzt mal schauen, ob die Kollegen den aktuellen Stand so schnell nachliefern können.

Zusatzfrage

Wenn Ihr Minister Erfolg hat, erfolgreich für die Wärmepumpen wirbt, nun doch eine riesige Antragswelle kommt und entgegen Ihren Erwartungen das nicht erst in 36 Monaten abgerufen wird, sondern schon nächstes Jahr, wird es dann im kommenden Jahr in Übereinkunft mit dem BMF einen Nachschlag geben, oder müssen die Förderzusagen im nächsten Jahr gestoppt werden, wenn die Summe erreicht ist, die bisher veranschlagt wurde?

Einhorn (BMWK)

Es geht nicht nur um Wärmepumpen, sondern auch um die Gebäudesanierung; das mal vorneweg. Ansonsten gilt einfach, was ich gesagt habe: dass die Förderung in vollem Umfang erhalten bleibt. Wir müssen uns immer auf die Werte stützen, die wir aktuell haben. Die haben wir als Grundlage für die Prognose und für den Mittelansatz genommen. Da geht es unserem Haus genauso wie auch allen anderen Ressorts, nämlich dass wir auf den Werten aufbauen müssen, die jetzt vorliegen. Wenn es Änderungen gibt, wird nachgearbeitet. Aber wie gesagt: Die Förderung bleibt in vollem Umfang erhalten.

Frage

Verstehe ich es richtig: Es sind weniger Anträge gestellt worden, und deswegen können Sie daraus ermitteln oder glauben Sie, dass weniger Mittel abgerufen werden? Sie rechnen nicht damit, dass innerhalb der nächsten zwölf Monate ein Anstieg erfolgt?

Einhorn (BMWK)

Ich glaube, keines davon habe ich gesagt. Eine Bewilligung ist 36 Monate lang gültig. Wir legen jetzt Erfahrungswerte zugrunde, wenn es um die Mittel des nächsten Jahres geht. Wie gesagt: Die 260 Millionen Euro weniger sind im Vergleich zu dem, was veranschlagt ist, nämlich 14,5 Milliarden Euro, nicht allzu viel.

Zusatzfrage

Wie ist denn die Entwicklung der Förderanträge der Privathaushalte?

Einhorn (BMWK)

Zu Wärmepumpen haben wir uns, glaube ich, zuletzt geäußert. Wenn es um den Gesamtkomplex geht, müssten die Kollegen mir das noch nachreichen, bzw. wir können das schriftlich nachreichen. Ich müsste schauen, ob ich die Zahlen jetzt so schnell bekomme.

Frage

Das ist wahrscheinlich auch ein Fall für die Nachreichung. Ich hätte ganz gern eine Übersicht darüber, wie viele Mittel momentan bereits gebunden sind, also zugesagte Fördermittel, und wie viele real verausgabt wurden. Wenn Sie das nachreichen könnten, wäre es super, wenn Sie sie jetzt nicht dabeihaben.

Einhorn (BMWK)

Die Kollegin sagt gerade, wir werden das, was die einzelnen Zahlen angeht, wahrscheinlich schriftlich nachreichen.

Ich will noch verdeutlichen, dass der Mittelansatz für das kommende Jahr nicht vornehmlich auf den Anträgen basiert, die jetzt noch gestellt werden, sondern auch auf den Anträgen, die in der Vergangenheit gestellt wurden; denn auch damals galt schon, dass man 36 Monate lang Zeit zur Umsetzung hatte. Das sind immer mehrjährige Sachen.

Zusatzfrage

Das heißt, die Mittel, um die es jetzt geht, sind diejenigen Mittel, die Sie teilweise schon im vergangenen Jahr angesetzt hatten, die aber im vergangenen Jahr nicht abgerufen wurden, korrekt?

Einhorn (BMWK)

Es geht um Anträge und Bewilligungen. Wenn ein Antrag bewilligt wird, hat man 36 Monate lang Zeit. Das gilt für Anträge, die heute bewilligt werden, aber auch für Anträge, die vor zwei Jahren bewilligt wurden. Insofern ist das eine fortlaufende Berechnung.

Frage

Frau Einhorn, Ende August startet ja die dritte Förderrunde beim Heizungstausch bei der KfW. Ist daher nicht anzunehmen, dass die Zahl der Anträge dann steigt? Ich glaube, das gilt dann auch für Wohnungseigentümer. Da hieß es auch aus der Branche immer, es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Anträge steigt. Insofern würde es doch Sinn machen, wenn man vor diesem Hintergrund mehr Mittel für das BEG im nächsten Jahr einstellt, oder?

Einhorn (BMWK)

Ich kann jetzt keine Prognose für die Anträge abgeben. Wir alle würden uns aber freuen, wenn die Zahl der Anträge steigt, und haben das alles mitbedacht.

Frage

Herr Dr. Ata, die Bundesinnenministerin hat vorgeschlagen, das Waffengesetz zu verschärfen, will aber kein allgemeines Messerverbot und setzt die Grenze von 6 Zentimetern. Können Sie erklären, warum, und warum kein allgemeines Verbot?

Dr. Ata (BMI)

Dazu kann ich gerne etwas sagen. - Angriffe mit Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 6 Zentimetern können schwere Verletzungen innerer Organe in Bauch- und Brusthöhle verursachen, die lebensbedrohlich sein können. Um den Schutz vor Messerangriffen zu erhöhen, sollen künftig Messer grundsätzlich nur noch bis zu einer Klingenlänge von 6 Zentimetern statt bisher 12 Zentimetern in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Die geplante Begrenzung der Klingenlänge auf 6 Zentimeter entspricht auch der aktuellen Entschließung des Bundesrats.

Zusatzfrage

Können Sie noch erklären, warum jetzt genau diese 6 Zentimeter und warum es kein allgemeines Verbot geben soll, wie es auch die Polizei empfiehlt?

Dr. Ata (BMI)

Zu der Klingenlänge habe ich ja gerade etwas ausgeführt. Ausnahmen werden grundsätzlich erlaubt sein. Ausnahmen soll es für Haushaltsmesser geben, die in geschlossenen Behältnissen mit sich geführt werden, nachdem man sie gekauft hat. Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen. Entsprechende Waffenrechtsänderungen werden wir in Kürze vorlegen. Vielleicht noch der Hinweis, dass wir da im Schulterschluss mit den Ländern sind, die im Bundesrat, wie gerade erwähnt, eine Entschließung bezüglich der Verschärfung beschlossen haben.

Insgesamt muss man natürlich immer die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen beachten. So kommt dieser Entschluss letztlich zustande.

Frage

Ich habe eine Verständnisfrage, vielleicht auch weil ich erst aus dem Urlaub zurück bin. Ist dieser Vorstoß eigentlich unabhängig von der Reform des Waffenrechts? Denn diese kommt ja seit vielen Monaten in der Koalition nicht voran.

Dr. Ata (BMI)

Dazu hat mein Kollege ausgeführt - ich glaube, in der vergangenen Woche -, dass wir dieses Vorhaben gewissermaßen vorziehen und zeitnah entsprechende Änderungen vorlegen wollen.

Zusatzfrage

Schusswaffen und Messer werden jetzt also getrennt? Sie haben "vorziehen" gesagt.

Dr. Ata (BMI)

Vorziehen im Sinne von nicht in einer größeren Reform des Waffenrechts, sondern wir werden diese Regelung zeitnah vorlegen.

Zusatzfrage

Die Reform hinsichtlich der Schusswaffen bleibt dann vermutlich auf der Strecke?

Dr. Ata (BMI)

Nein. Das habe ich nicht gesagt. Wie gesagt: Jetzt geht es um die Reform, die ich gerade angesprochen habe. Die größere Reform ist getrennt davon zu sehen.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMWK und an das BMF. Heute ist die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Klimawirkung der diversen Subventionen und Vergünstigungen, die Deutschland herausgibt, veröffentlicht worden, um damit eine zentrale Forderung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, klimaschädliche Subventionen abzubauen. Die Veröffentlichung ist, obwohl das Gutachten schon seit neun Monaten fertig ist, zufällig erst genau drei Tage, nachdem die Regierung den letzten Haushaltsentwurf auf den Weg gebracht hat, veröffentlicht worden. Meine Frage ist: Sehen Sie eine Chance, dass das trotzdem noch irgendwelche Konsequenzen in dieser Legislaturperiode haben und dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, klimaschädliche Subventionen abzubauen, noch umgesetzt wird?

Einhorn (BMWK)

Ich kann gerne etwas zu der Studie sagen und würde dann an den Kollegen übergeben. - Die Studie, die heute veröffentlicht wurde, analysiert im Auftrag des BMWK die Wirkung und die Haushaltswirkung von einer Vielzahl staatlicher Begünstigungen auf die Treibhausgasemissionen. Dabei werden sowohl Subventionen als auch andere Begünstigungen untersucht. Deshalb spricht die Studie im Titel von staatlichen Begünstigungen und nicht nur von Subventionen. Es geht, wie gesagt, um die Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen. In der Studie geht es darum, diese Erkenntnisse zu generieren. Es geht nicht darum, die Frage zu klären, ob und inwieweit einzelne Begünstigungen weitergeführt werden. Es geht auch nicht darum, Reformoptionen darzustellen oder zu untersuchen.

Die enthaltenen Ergebnisse ermitteln vielmehr die Wirkung auf Treibhausgasemissionen, die durch Begünstigungspolitik zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Studie entstanden sind oder auch eingespart wurden. Die Studie untersucht dabei im Wesentlichen drei Fragestellungen: Erstens. Bei welchen staatlichen Begünstigungen in Deutschland ist von einer klimapolitisch relevanten Wirkung auszugehen, sprich: mehr oder auch weniger Treibhausgasemissionen? Zweitens. Welche Mehr- bzw. Minderemissionen entstehen durch das Vorhandensein der staatlichen Begünstigungen jährlich mit Blick auf die Klimaschutzziele im Jahr 2030? Drittens. In welchem finanziellen Umfang werden klimaschädliche Zwecke staatlich begünstigt?

Wie gesagt: Die Studie wurde heute veröffentlicht. Es gab Ergebnisse seit Ende des letzten Jahres. Damals gab es einen ersten Entwurf der Studie. Wie das bei Studien immer ist - das betrifft nicht nur diese, sondern allgemein Studien, die im Auftrag erstellt werden -, gibt es danach einen fachlichen Austausch mit den Erstellern der Studie. Dieser hat einige Zeit in Anspruch genommen, sodass die Ergebnisse erst jetzt final vorgelegt und veröffentlicht wurden. Es ging unter anderem darum aufzuklären, wie der Begriff der Subvention definiert werden kann. Man ist zu dem Ergebnis gekommen, das "Begünstigungen" zu nennen, nicht mehr Subventionen, und hat definiert, was alles darunter fällt.

Es geht, wie gesagt, nicht darum, jetzt Reformoptionen direkt daraus abzuleiten, sondern es geht darum, den Status quo zu erfassen. Es zeigt sich, dass viele der Begünstigungen, die betrachtet werden, steuerliche Förderungen sind. Viele kommen aus dem Verkehrssektor, wenn es darum geht, wo Treibhausgasemissionen generiert und nicht eingespart werden. Insofern gibt es jetzt eine Grundlage. Das kann eine Diskussionsgrundlage sein. Viele der konkreten Maßnahmen liegen auch nicht in unserer Zuständigkeit.

Dr. Leber (BMF)

Ich kann vielleicht etwas ergänzen. Die Bundesregierung hat den Haushalt ja in der vergangenen Woche dem Bundestag zugeleitet. Aus diesem Haushaltsentwurf ergeben sich ja auch Einnahmen sowie Ausgaben. Es ist also nicht geplant, auf der Grundlage dieses Berichts für das kommende Haushaltsjahr Änderungen vorzunehmen. Ich will auch noch einmal darauf verweisen, dass aus Sicht des BMF nicht jeder Tatbestand, der in der öffentlichen Debatte als Subvention diskutiert wird, eine Subvention sein muss. Wenn man also zum Beispiel die Entfernungspauschale nimmt: Die dient ja der Abmilderung von Kosten, die durch den Weg zur Arbeit entstehen. Insofern sind hier von unserer Seite aus keine Mehrbelastungen geplant.

Zusatzfrage

Frau Einhorn, Sie haben jetzt gesagt, es sei ein ganz normaler Prozess, dass das danach noch einmal überarbeitet wird. In diesem Fall scheint der Prozess der Überarbeitung zumindest nach dem, was ich gehört habe, zu minimalen sprachlichen Veränderungen geführt zu haben, aber länger gedauert zu haben als die Erarbeitung der ganzen Studie selbst vorher. Ist das aus Ihrer Sicht normal und angemessen?

Einhorn (BMWK)

Ich habe jetzt nicht den Überblick darüber, wann die Studie beauftragt und wann mit der Arbeit begonnen wurde. Aber auf jeden Fall ist es normal und auch angemessen, dass man über einen ersten Entwurf einer Studie, der Ende letzten Jahres vorlag, dann natürlich in den fachlichen Austausch tritt, bevor die Studie veröffentlicht wird. Das hat in diesem Fall so lange gedauert. Das ist ja auch nicht das einzige Thema, mit dem sich unsere Klimaschutzabteilung beschäftigt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und werden jetzt diskutiert. Sie wurden heute veröffentlicht. Jetzt sprechen wir darüber. Insofern beantworten wir jetzt gerne alle Fragen dazu.

Frage

Ich wollte nur noch einmal nachfragen. Habe ich Sie gerade richtig verstanden, Frau Einhorn, dass Sie gesagt haben, das liege jetzt vor, das sei eine Diskussionsgrundlage, aber konkrete Ableitungen daraus für das Regierungshandeln dieser Übergangsregierung, wie sie jetzt jemand nannte, würden Sie nicht mehr treffen?

Einhorn (BMWK)

Das ist eine Diskussionsgrundlage, und das sollte auch von Anfang an eine Bestandsaufnahme sein. Das war Ziel dieser Studie, und dieses Ziel wurde jetzt erreicht. Die Studie zeigt zum Beispiel auch, dass es staatliche Begünstigungen gibt, die die Treibhausgasemissionen reduzieren. Davon liegen etliche auch in dem Ressort, für das ich hier spreche, unter anderem die Gebäudeförderung, über die wir gerade zuvor gesprochen haben. Wir haben also schon etliches dazu beigetragen, die Emissionen, die aus staatlichen Begünstigungen resultieren, zu reduzieren bzw. solche staatlichen Begünstigungen einzuführen, die Emissionen reduzieren und sie nicht erhöhen. Jetzt haben wir Erkenntnisse, die zeigen, wie sich das über die gesamten Ressorts verteilt, und können auf dieser Grundlage weiter diskutieren.

Zusatzfrage

Ich richte meine Nachfrage einmal an das BMDV. Dessen Zuständigkeiten tauchen relativ prominent darin auf. Hat man sich dort bereits dieser Studie angenommen und eine eigene Einschätzung dazu entwickelt, was sich daraus ableiten ließe, möglicherweise sogar noch in dieser Legislaturperiode?

Alexandrin (BMDV)

Ich kenne jetzt in der Kürze der Zeit auch bloß die Pressemitteilung, die Ihnen wahrscheinlich auch vorliegt. Die Punkte, die darin genannt werden, fallen nicht in unsere Zuständigkeit. Ich sehe hier zum Beispiel ein Dienstwagenprivileg, ich sehe die Entfernungspauschale, die auch schon angesprochen wurde, oder ein Dieselprivileg. Das sind alles steuerliche Dinge, die eben im Verantwortungsbereich des BMF liegen. Der Kollege hat sich dazu schon geäußert.

Natürlich werden auch im Verkehrsbereich zahlreiche Maßnahmen getroffen, um dem Klimaschutz beizukommen, auch im Bereich der Mobilität. Wir haben enorme Anstrengungen für den Ausbau der Elektromobilität unternommen. Wir haben jetzt auch in diesem Haushaltskompromiss noch einmal enorm viel in die Bahn investiert und werden das auch weiter tun, sodass auf diesem Wege auch sehr viel passiert.

Frage

Herr Fischer, Herr Büchner, ich habe eine Frage zu Nord Stream. Das russische Außenministerium hat gesagt, dass man sich bei deutschen Stellen wegen der Ermittlungen zu Nord Stream beschwert habe. Deutschland erfülle im Zuge dieser Ermittlungen die Anti-Terrorismus-Konvention der Vereinten Nationen nicht gut genug. Was wird die Bundesregierung darauf antworten?

Fischer (AA)

Dass wir das zurückweisen, selbstverständlich! Wir stehen im Austausch mit russischen Stellen, und ich glaube, dabei kann ich es belassen.

Frage

Herr Fischer, Sie sagten, Sie stünden im Austausch mit russischen Stellen. Ich habe die Kritik aus Moskau unter anderem so verstanden, dass man nicht über das Ergebnis der Ermittlungen informiert worden sei, die in Deutschland durchgeführt wurden und die ja jetzt auch nicht unbedingt nach Russland, sondern in eine andere Richtung führen. Ist die russische Regierung also über das Ergebnis der Ermittlungen hier in Deutschland informiert worden?

Fischer (AA)

Die Ermittlungen laufen ja noch. Insofern ist es nicht möglich, über Ergebnisse von Ermittlungen zu informieren. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Ermittlungshoheit beim Generalbundesanwalt liegt, der alle erforderlichen Schritte unternimmt.

Zusatzfrage

Aber wenn Sie selbst sagen, dass Sie im Austausch mit russischen Stellen stehen, was tauschen Sie dann mit denen aus, den Zwischenstand der Ermittlungen, oder worum geht es dabei?

Fischer (AA)

Wir tauschen die Dinge aus, die wir austauschen können, ohne die Ermittlungen zu gefährden. Gleichzeitig ist es ja auch so, dass der Sicherheitsrat regelmäßig über den Stand der Ermittlungen unterrichtet wird, und zwar in den Bereichen, die mitgeteilt werden können, ohne, wie gesagt, die Ermittlungen zu gefährden.

Frage

Herr Dr. Ata, die Zahl der Einbürgerungen zeigt, dass seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes deutlich mehr Einbürgerungen vorgenommen werden. Halten Sie das für eine positive Entwicklung, oder sehen Sie darin auch Grund zur Sorge?

Dr. Ata (BMI)

Es ist so, dass wir mit der Reform des Einbürgerungsgesetzes das Vorhaben umgesetzt haben, bei den Einbürgerungen schneller, aber auch strenger zu werden. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen in vielen Punkten strenger geworden sind, zum Beispiel bei Personen, die antisemitische bzw. rassistische Einstellungen haben und eventuell auch entsprechende Straftaten begangen haben. Es geht um ein Bekenntnis zur auch historischen Verantwortung Deutschlands. Das ist alles mit der Reform des Einbürgerungsrechts umgesetzt worden. Gleichzeitig war es auch so, dass mit der Reform Integrationsleistungen anerkannt werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist die Reform zu betrachten.

Frage

Herr Büchner, der Vorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, hat die aktuelle Bundesregierung am Wochenende in der ARD als Übergangsregierung bezeichnet. Abgesehen von der Tatsache, dass jede Regierung auf Zeit gewählt ist, würde ich Sie gerne fragen: Kennen Sie auch Kabinettsmitglieder, die sich als Teil einer Übergangsregierung empfinden? Ist dieses Wort nach Ihrer Kenntnis schon einmal auf einer der Kabinettssitzungen gefallen?

SRS Büchner

Wie Sie wissen, kommentieren wir Äußerungen aus dem politischen Raum ja nicht. Dabei belasse ich es auch hier.

Frage

Ich versuche es noch einmal anders: Sieht sich der Kanzler denn als Übergangskanzler, oder wie sieht sich der Kanzler?

SRS Büchner

Ich glaube, Sie haben die Sommerpressekonferenz des Bundeskanzlers hier erlebt. Der Kanzler sieht sich als Bundeskanzler der Bundesreplik Deutschland und hat vor, glaube ich, sich wieder wählen zu lassen.

Frage

Ich würde es auch noch einmal versuchen, diesmal bei Frau Einhorn: Wie sieht der Vizekanzler denn die Bundesregierung? Empfindet er sich als Teil einer Übergangsregierung, oder welches Attribut würde er dieser Ampelregierung zuweisen?

Einhorn (BMWK)

Ich glaube, dazu wurde jetzt schon alles gesagt. Da gibt es keine speziellen Attribute. Die Regierung wurde für diese Legislaturperiode gewählt. Das war die letzten drei Jahre lang der Stand, und das wird der Stand im nächsten Jahr sein.

Frage

Wenn der Minister allerdings sagt, dass die Koalition kaum noch Kraft für Veränderungen bzw. Reformen habe, dann klingt das ein bisschen anders. Wie ordnen Sie das ein?

Einhorn (BMWK)

Ich kann hier jetzt keine Aussagen des Ministers interpretieren oder einordnen. Das ist ja Ihre Aufgabe. Wir haben jedenfalls gezeigt, dass wir schon sehr viel Kraft für sehr viele Reformen und sehr viele Gesetze aufgebracht haben, und das werden wir auch in den verbleibenden Monaten bzw. im verbleibenden Jahr weiterhin so tun.

Frage

Herr Collatz, es gibt Medienberichte, wonach zwei deutsche Kriegsschiffe auf Befehl aus Berlin warten, ob sie in den nächsten Monaten die Straße von Taiwan passieren dürfen. Das wäre das erste Mal seit Jahrzehnten. Was können Sie dazu sagen?

Collatz (BMVg)

Genau so viel, wie ich, glaube ich, letzte Woche dazu sagen konnte. Das ist ja der Aufenthalt im Rahmen unseres Indo-Pacific Deployment. Die beiden Schiffe, die sich dort aufhalten, absolvieren mehrere Besuchspunkte, und bezüglich der Frage, die Sie eben angesprochen haben, werden wir dann kommunizieren, wenn es in der Gesamtsituation angebracht ist.

Zusatzfrage

Gibt es da einen Zeithorizont? Bis wann wird da eine Entscheidung fallen?

Collatz (BMVg)

Deutlich bevor das Schiff wieder zurückkommen wird.

Frage

Herr Ata, die Sicherheit der Trinkwasserversorgung war in den letzten zwei Wochen, glaube ich, immer wieder ein Thema. Dazu gibt es ja eigentlich noch das KRITIS-Dachgesetz, das unter anderem die physische Sicherheit solcher Infrastrukturen besser schützen soll. Das ist nach wie vor nicht vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Für wann ist das denn jetzt geplant?

Dr. Ata (BMI)

Das KRITIS-Dachgesetz gibt es nicht nur eigentlich, sondern gibt es. Die Befassung ist zeitnah nach der Sommerpause vorgesehen. Es befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.

Vielleicht darf ich noch ein paar Sätze zur Einordnung sagen. Das KRITIS-Dachgesetz soll den Betreibern kritischer Infrastrukturen künftig erstmalig sektorübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen machen. Dies wird über Risikoanalysen und Risikobewertungen und das Ergreifen hierauf basierender geeigneter Resilienzmaßnahmen sowie gegebenenfalls die Meldung von Vorfällen erreicht werden. Dabei gilt der sogenannte Allgefahrenansatz. Das heißt, die KRITIS-Betreiber müssen grundsätzlich alle potenziellen Gefahren von Naturkatastrophen über menschliches Versagen bis hin zu Sabotageakten berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf wird alle föderalen Ebenen und etliche sehr heterogene Sektoren adressieren. Entsprechend umfangreich gestalten sich die Abstimmungen mit allen Beteiligten. Derzeit finden noch Absprachen bezüglich einzelner Punkte im Ressortkreis statt.

Zusatz

Es ist ja keine Neuigkeit, dass das eine sehr komplexe Materie ist. Das ist ja auch bereits seit drei Jahren mit der CER-Richtlinie diskutiert worden, die das ja umsetzt. Insofern verstehe ich jetzt nicht so ganz, was Sie jetzt eigentlich noch konkret davon abhält, dieses Gesetz jetzt in das Kabinett einzubringen.

Dr. Ata (BMI)

Die Befassung im Bundeskabinett ist, wie gesagt, zeitnah nach der Sommerpause vorgesehen, also recht bald.

Frage

Frau Einhorn, es gibt einen Bericht unter anderem des "Handelsblatts", wonach es eine Grundsatzeinigung über Hilfen für die Meyer Werft in Richtung einer Verstaatlichung geben soll. Inwiefern ist das richtig? Inwiefern gibt es eine solche Einigung?

Einhorn (BMWK)

Ich kann hier keinen neuen Stand mitteilen. Die Gespräche hierüber laufen. Aktuell kann ich dazu, wie gesagt, nichts Neues beitragen.

Zusatzfrage

Herr Leber, inwieweit wäre das BMF für den Weg einer Verstaatlichung?

Dr. Leber (BMF)

Ich habe dem, was die Kollegin gesagt hat, auch nichts hinzuzufügen.