Bundesland Niedersachsen

06/27/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/27/2024 12:11

Klare Regeln und weniger Bürokratie in der Agrarförderung

Hannover. Anfang des Jahres wurden vom EU-Ministerrat und dem Europaparlament vor dem Hintergrund der europäischen Bauernproteste zahlreiche Veränderungen in den Vorschriften zur Gewährung von Direktzahlungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf den Weg gebracht. Die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben jetzt den Weg für die konkrete nationale Umsetzung frei gemacht. Ziel der jetzt im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse ist es, die Agrarförderung für alle Antragstellenden einfacher und klarer zu gestalten. Mit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) werden die EU-Regeln weitestgehend 1:1 in Deutschland angewendet und zusätzliche Vereinfachungen umgesetzt.

Die niedersächsische Landesregierung steht nicht zuletzt im Sinne des "Niedersächsischen Wegs" dafür ein, dass eindeutig notwendige Erleichterungen für die Landwirtschaft in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), zum Beispiel zum Abbau der Bürokratie für die Betriebe und die Verwaltung, nicht zu Lasten eines ambitionierten Beitrags etwa im Bereich des Schutzes der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft gehen darf. Bund und Länder haben vor diesem Hintergrund einen Kompromiss erzielt, der die nationale Umsetzung der europäischen Beschlüsse so ausgestaltet, dass dieses Ziel in Niedersachsen weiterverfolgt werden kann.

Der dauerhafte Wegfall der verpflichtenden Stilllegung von 4 Prozent betrieblicher Ackerfläche wurde auf EU-Ebene bereits beschlossen und wird nun in nationales Recht überführt. Im Gegenzug werden die Bedingungen für die Ökoregelungen in Deutschland verbessert sowie auf die Vorlage von Nutzungskonzepten bei Agroforstflächen verzichtet. Außerdem werden Lockerungen bei der Grasnarbenerneuerung im Dauergrünland eingeführt, ohne den Erhalt von Dauergrünland aufzugeben. Beim Erosionsschutz (GLÖZ 5) und der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) werden starre Fristen abgeschafft und mehr Flexibilität für den Fall extremer Wetterbedingungen eingeführt. Zudem werden Betriebe bis zehn Hektar zukünftig von Kontrollen und Sanktionen ausgenommen und die Vorgaben für den Fruchtwechsel vereinfacht.

Agrarministerin Ministerin Staudte: "Im 'Niedersächsischen Weg' haben wir uns darauf verständigt, ein Gleichgewicht von Ökologie und Ökonomie bei den Anforderungen für die Landwirtschaft zu finden. Die erzielte Einigung der Bundesländer auch zur besseren Ausgestaltung der zukünftigen Fruchtfolgen (GLÖZ 7 Standard) ist ein Kompromiss gegensätzlicher Forderungen. Für unsere Bäuerinnen und Bauern wie auch für die Verwaltungen in den Bundesländern bringen die Beschlüsse eine deutliche Vereinfachung und weniger bürokratischen Aufwand mit sich. Zukünftig wird ein Fruchtwechsel spätestens im dritten Anbaujahr auf jeder Ackerfläche eingeführt. Hier hätte ich mir ein höheres Ambitionsniveau gewünscht. Es ist aber im Gegensatz zu vorher eine klare Regel, die jeder versteht. So werden jetzt auch im Gegenzug die Schlupflöcher, die dauerhaften Maisanbau ermöglichten, geschlossen."

Umweltminister Christian Meyer: "Es muss dabei bleiben: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. So wie im Niedersächsischen Weg vereinbart müssen Mehrleistungen von Landwirtinnen und Landwirten für den Naturschutz, die Biodiversität oder den Gewässerschutz besonders entlohnt werden. Es ist daher gut, dass es weiterhin Anreize und ambitionierte Programme zum Schutz der Biodiversität gibt. Nur im Einklang von Ökologie und Ökonomie ist langfristig eine nachhaltige Landwirtschaft und der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen möglich. Der Niedersächsische Weg mit seinen klaren Vereinbarungen und Regeln schafft dafür die Voraussetzungen und sollte nicht durch Brüsseler Bürokratie ausgebremst werden. Wir brauchen mehr Förderung für den Arten-, Natur- und Biotopschutz zusammen mit Landwirten - und nicht weniger."

In der Infospalte rechts finden Sie den AMK-Umlaufbeschluss.