FDJP - Federal Department of Justice and Police of the Swiss Confederation

07/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/04/2024 02:01

NKVF legt Augenmerk auf die Rechte von Kindern

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter

Bern, 04.07.2024 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht die wichtigsten Ergebnisse ihrer Besuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs vor. Auch in diesem Berichtsjahr stellte die Kommission in Gefängnissen, Polizeistationen und psychiatrischen Kliniken problematische Praktiken und mögliche Menschenrechtsverletzungen fest. Ein besonderes Augenmerk galt den Rechten von Kindern in den Bundesasylzentren und beim Vollzug von zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg.

Die Rechte von Kindern standen im Jahr 2023 in zweifacher Hinsicht im Zentrum der Tätigkeit der NKVF: Einerseits die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, aber auch begleiteten asylsuchenden Minderjährigen in den Bundesasylzentren. Andererseits hat die NKVF ein besonderes Augenmerk auf die Behandlung von Kindern bei der zwangsweisen Rückführung von Familien auf dem Luftweg gelegt. Die NKVF hofft, mit diesem Schwerpunkt die vorrangige Berücksichtigung des übergeordneten Kindesinteresses nach der UNO-Kinderrechtskonvention im Migrationsrecht zu fördern.

In den anderen Bereichen führte die NKVF ihre bisherige Arbeit fort. Bei einzelnen Besuchen stellte die Kommission problematische Praktiken und mögliche Menschenrechtsverletzungen fest, beispielsweise:

  • In der Untersuchungshaft im Gefängnis de la Croisée im Kanton Waadt haben die konstante Überbelegung und die langen Zelleneinschlusszeiten von 23 Stunden am Tag negative Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der inhaftierten Personen;
  • Die in die Tische eingelassenen Metallringe, um die zu befragenden tatverdächtigen Personen mit Handschellen an den Tisch zu fesseln, sowie die Verwendung der sogenannten «cellule de maintien» - einer kleinen Zelle ohne jegliche Ausstattung - in verschiedenen Posten der Kantonspolizei Freiburg;
  • Schliesslich kommen die schlechten materiellen Bedingungen im Gefängnis Porrentruy im Kanton Jura, allen voran das Fehlen eines Spazierhofes im Freien, einer unmenschlichen Behandlung gemäss Artikel 3 EMRK gleich. (Die Kommission hat hierzu im Mai eine Medienmitteilung veröffentlicht.)

Im letzten Jahr führte die NKVF insgesamt 24 Besuche in der ganzen Schweiz durch und überprüfte Einrichtungen, in denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen. Bei der Erfüllung ihres Mandates konnte sich die Kommission bei den allermeisten Besuchen auf eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden stützen. Bei den besuchten Einrichtungen handelte es sich um ein Untersuchungsgefängnis, zwei Straf- und Massnahmenvollzugseinrichtungen, vier Einrichtungen für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft, mehrere Polizeiposten der Kantonspolizei Freiburg und Kantonspolizei Schwyz, eine Forensische Psychiatrie, vier Alters- und Pflegeheime sowie zehn Bundesasylzentren. Die Kommission formulierte jeweils Empfehlungen an die zuständigen Behörden, die dazu Stellung nahmen.

Im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings beobachtete die NKVF im letzten Jahr ausserdem 49 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4. Weiter beobachte sie bis zum Flughafen 38 polizeilich begleitete zwangsweisen Rückführungen der Vollzugstufen 2 und 3 aus 16 verschiedenen Kantonen.

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Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
T +41 58 467 65 49 oder [email protected]


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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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