Bundesland Bayern

12/03/2024 | Press release | Distributed by Public on 12/03/2024 05:22

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 3. Dezember 2024:

1. Synergien nutzen und Marktposition stärken: Staatsregierung führt staatliche Wohnungsbaugesellschaften zum 1. Januar 2025 in einer Holding zusammen

2. Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität in Bayern

3. Neubau Reptilienauffangstation / Klares Bekenntnis zu Tier- und Artenschutz

1. Synergien nutzen und Marktposition stärken: Staatsregierung führt staatliche Wohnungsbaugesellschaften zum 1. Januar 2025 in einer Holding zusammen

Die drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim, Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg sind mit ambitionierten Neubauprogrammen erfolgreich unterwegs. Mit über 28.500 Wohnungen im Bestand, im Bau und in Planung beziehungsweise Entwicklung leisten sie in bauwirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten einen wichtigen Beitrag sowohl für den Mietwohnungsmarkt als auch für die bayerische Bauwirtschaft. Während zahlreiche private Wohnungsbaugesellschaften Projekte stornieren müssen, schaffen die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin kontinuierlich bezahlbaren Wohnraum. Derzeit sind mehr als 5.300 Wohnungen im Bau.

Durch die Zusammenführung der drei Gesellschaften unter dem Dach einer Finanzholding will die Bayerische Staatsregierung die bestehenden Strukturen strategisch noch besser ausrichten und künftig mehr Synergien nutzen. Wesentliche Ziele sind, die Stärken der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften zu erhalten und sogar auszubauen, um so die Neubauprogramme ambitioniert fortzusetzen.
Allein in den ersten fünf Jahren können mehr als sieben Millionen Euro durch Synergiepotenziale etwa im Bereich der IT oder bei der Instandhaltung des Wohnungsbestandes eingespart werden.

Die Holding wird mit einem Stammkapital von 250 Millionen Euro durch Übertragung der Beteiligungen des Freistaates an den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften als Sacheinlage ausgestattet und erhält zusätzlich zehn Millionen Euro Startkapital.

Die Übertragung der Anteile erfolgt zum 1. Januar 2025; ihren Geschäftsbetrieb nimmt die neue Holding im ersten Quartal 2025 auf. Der Aufsichtsrat der Holding ist zukünftiges Kontrollorgan für die Holding sowie für die Tochtergesellschaften. Die Aufsichtsräte auf Ebene der Tochtergesellschaften werden aufgelöst.

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2. Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität in Bayern

Die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland ist in den vergangenen Jahren, insbesondere von 2019 bis 2023, stark gestiegen. In diesem Jahr jedoch - auch durch das vollständige Ende des sogenannten "Umweltbonus" - liegt die Zahl der Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich niedriger. Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen, bedarf es somit neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern.

Der Ministerrat hat daher heute beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können. Um die Befreiung von Parkgebühren für diese Fahrzeuge umzusetzen, wird § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) mit einer Änderungsverordnung entsprechend ergänzt. Die geplante Verordnung sieht ab 1.4.2025 eine generelle Befreiung von Parkgebühren für die Dauer von drei Stunden vor. Dies setzt neue Impulse zur Beschaffung von Elektroautos, sodass eine Lenkungswirkung zugunsten klima- und umweltfreundlicher Fahrzeuge entsteht. Zudem bleiben mit einer gebührenfreien Parkdauer von drei Stunden Einkäufe oder Arztbesuche weiterhin möglich, ohne Dauerparken zu fördern. Dies soll insbesondere in Gebieten mit hohem Parkdruck Anreize schaffen, Elektroautos zu nutzen.

Bisher erfolgen Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge in Bayern, indem auf Grundlage der Parkgebührenordnungen mittels Verkehrszeichen und freigegebenen Zusatzzeichen eine Freistellung von der Verpflichtung der Errichtung einer Parkgebühr über eine zeitlich begrenzte Dauer ermöglicht wird. Mit der nun erfolgten Ergänzung wird für elektrisch betriebene Fahrzeuge bayernweit kostenloses Parken generell über eine Dauer von drei Stunden ermöglicht. Den Kommunen entstehen durch die Änderung der Zuständigkeitsverordnung keine neuen Aufgaben.

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3. Neubau Reptilienauffangstation / Klares Bekenntnis zu Tier- und Artenschutz

Bayern treibt den Neubau der "Auffangstation für Reptilien München e.V." im Landkreis Freising voran. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Förderung zur Errichtung der neuen Reptilienauffangstation auszuweiten und damit an die gestiegenen Projektkosten anzupassen. Die geschätzten förderfähigen Ausgaben belaufen sich nunmehr auf rund 15 Millionen Euro. Dies ist ein klares Bekenntnis zu Tier- und Artenschutz im Freistaat.

Der Verein hat mithilfe einer Zuwendung durch den Freistaat Bayern bereits ein geeignetes Baugrundstück von der Gemeinde Neufahrn erworben und die Baugenehmigung für den Neubau eines entsprechenden Gebäudes vom Landratsamt Freising erhalten.

Die Reptilienauffangstation nimmt unter anderem exotische Fundtiere - insbesondere Reptilien und Amphibien - auf, die andernfalls die Kommunen selbst verwahren müssten. Diese verfügen in der Regel nicht über die entsprechenden Möglichkeiten. Des Weiteren nimmt sie behördlich sichergestellte exotische Tiere und Gefahrtiere auf sowie Tiere, die in Quarantäne untergebracht werden müssen.

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