Stadt Rosenheim

08/27/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/27/2024 08:27

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 „Marienberger Straße Nord“ sowie zum Bebauungsplan Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“

27. August 2024 | 16:24

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 "Marienberger Straße Nord" sowie zum Bebauungsplan Nr. 204 "Marienberger Straße Nord"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2024 die Einleitung der beiden Verfahren zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 "Marienberger Straße Nord" sowie zum Bebauungsplan Nr. 204 "Marienberger Straße Nord" beschlossen sowie die zugehörigen Planentwürfe gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben.

Mit der Aufstellung des BP Nr. 204 "Marienberger Straße Nord" soll eine Bebauung ermöglicht werden, die insbesondere dem Ziel der Ausweisung eines Quartiers mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung vonwesentlichen Anteilen an Wohnbebauung, Dienstleistungen, Nahversorgung undhochschulnahem Gewerbe Rechnung trägt.

Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen Stadteingang von Rosenheim unmittelbar westlich der stark frequentierten Westerndorfer Straße (B15) und hat eine Größe von circa 10,54 ha. Im Westen wird der Bereich von der Bahnlinie Rosenheim - Wasserburg am Inn - Mühldorf, im Norden durch den angrenzenden Siedlungsbereich von Westerndorf St. Peter, im Südosten durch den Hochschulkomplex der Kernstadt Rosenheim und im Südwesten durch Wohnbebauung begrenzt.

Die Fläche ist derzeit größtenteils nicht bebaut und wird aktuell landwirtschaftlich

genutzt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird vom Donnerstag den 29.08.2024 bis einschließlich Mittwoch den 02.10.2024 als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Die Vorentwürfe zur 55. FNP-Änderung Teil 1 und zum BP Nr. 204, sowie die zugehörigen Erläuterungen, sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter dem Link https://www.rosenheim.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanverfahren/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung/ bzw. https://www.rosenheim.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanverfahren/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.

Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 der Stadt Rosenheim, vom 27.08.2024, ist auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/politik-verwaltung/amtsblatt

Ergänzend sind die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung in diesem Zeitraum auch im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 07:30 - 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 - 13:00 Uhr) zugänglich. Bitte benutzen Sie hierzu die digitale Info-Stehle oder fragen Sie bei der Infothek nach den Ordnern in Papierform.

Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden (z.B. an: bauleitplanung(at)rosenheim.de). Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031-365-1641 gebeten.