Niedersächsische Staatskanzlei

07/02/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/02/2024 05:57

Landesregierung beschließt Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einer Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zugestimmt. Der Zuschlag betrifft Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit zwei oder mehr Kindern, deren Ehegatten oder Lebenspartner überhaupt nicht oder nur mit einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen. Er wird gewährt, wenn das gemeinsame Nettogehalt nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten. Außerdem werden damit die verfassungsgerichtlichen Anforderungen an die Alimentation von dritten beziehungsweise weiteren Kindern umgesetzt.

Die beschlossene Verordnung regelt die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens. Der konkrete Anspruch ist abhängig von der individuellen regelmäßigen Besoldung unter Berücksichtigung der Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe sowie der Zahl der Kinder mit Unterhaltsanspruch. Familien mit mindestens zwei Kindern können so - abhängig von den genannten Voraussetzungen - Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu einigen hundert Euro haben.

Da der Anspruch auf den Ergänzungszuschlag selbst und die jeweilige Höhe von sehr persönlichen Lebensumständen abhängt, lässt sich im Vorfeld keine belastbare Aussage über die entstehenden Kosten für den Landeshaushalt treffen. Die Landesregierung hat aber ausreichend Vorsorge getroffenen, sodass die zu erwartenden Belastungen durch die Ansätze in den Haushaltsplänen 2022/2023 und 2024 gedeckt sind. Auch für die Folgejahre wurde im Haushalt Vorsorge getroffen.

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

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