Foreign Office of the Federal Republic of Germany

12/18/2024 | Press release | Distributed by Public on 12/18/2024 10:51

Das Bundeskabinett hat den 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik beschlossen

Info

Der Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik wird alle zwei Jahre vorgelegt. Dies folgt aus einem Auftrag des Bundestags aus dem Jahr 1991 (Bundestags-Drucksache 12/1735 vom 04. Dezember 1991). Der nun vorgelegte 16. Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 ab. An der Erstellung des Berichts wirken die Ressorts und die Beauftragten der Bundesregierung mit, federführend ist das Auswärtige Amt.

Der 16. Menschenrechts-Bericht hebt folgende Themen besonders hervor:

  • Den Einsatz der Bundesregierung national wie international für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen sowie ausführlich die Umsetzung und Wirkung der Leitlinien für feministische Außenpolitik;

  • Das internationale Engagement der Bundesregierung im Kampf gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten einschließlich der Anwendung von Sanktionen und der Durchführung von Verfahren nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch;

  • Das Voranbringen von menschenrechtskonformen Klimaanpassungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Lösungen zum Ausgleich von Verlusten und Schäden;

  • Die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Betreuung und Unterstützung Betroffener;

  • Den Einsatz der Bundesregierung zum Monitoring und zur Einhaltung der Menschenrechte von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten an den EU-Außengrenzen sowie im Rahmen von Kooperationen mit Drittstaaten.

Informationen über die Umsetzung des im Januar 2023 in Kraft getretenen deutschen Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetzes und die Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten sowie die Auswirkungen auf die Menschenrechtslage der Betroffenen, in dem vom Gesetz erfassten Geltungsbereich.

Diese Schlaglichter gliedern sich ein in die Gesamtstruktur des Berichts:

Das Kapitel "Menschenrechte in Deutschland" stellt die Menschenrechtsarbeit in Deutschland und den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Staatenüberprüfungs­verfahrens der Vereinten Nationen (Universal Periodic Review) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützten Empfehlungen vor.

Das Kapitel "Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik" stellt das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und bei verschiedenen Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung dar.

Das Kapitel "Menschenrechte weltweit" beschreibt die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern und porträtiert das Menschenrechts- und Projektengagement Deutschlands sowie dessen Wirkung.