12/16/2024 | News release | Distributed by Public on 12/16/2024 09:57
Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf unlautere Handelspraktiken vorgelegt. Das European Milk Board (EMB) begrüßt zwar, dass die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt Reformen auf den Tisch legt und damit anerkennt, dass es einen besseren Marktrahmen auf EU-Ebene braucht - eine wichtige Forderung, die Erzeugerverbände wie das EMB seit Jahren stellen. Jedoch braucht es weitergehende Maßnahmen, um den Milch- und Agrarsektor tatsächlich grundlegend zu verbessern.
Artikel 148 GMO - Vertragspflicht für die Lieferung von Milch und Milchprodukten
Der Kommissionsvorschlag sieht im Artikel 148 eine EU-weite Vertragspflicht für die Lieferung von Milch- und Milchprodukten vor. Damit wird eine erste wichtige Grundlage gelegt, denn eine unionsübergreifende Vertragspflicht für die Erzeugerebene kann sehr hilfreich sein. Dies jedoch nur, wenn dazu auch die richtigen Vertragsvorgaben existieren. Doch das ist durch diesen Kommissionsvorschlag noch nicht ausreichend der Fall.
Unabdingbare Vertrags-Kriterien sind:
Revisionsklausel - ein guter Anfang
Für Verträge, die eine vorgegebene Mindestlaufzeit von mehr als 6 Monaten haben, ist eine Revisionsklausel vorgesehen, die vom Erzeuger, einer Erzeugerorganisation oder einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen ausgelöst werden kann. Gerade im Fall von sich verändernden Marktbedingungen, wie steigenden Produktionskosten beispielsweise, ist eine solche Klausel hilfreich, um über eine Veränderung des Vertrages zu verhandeln oder ihn zu kündigen.
Ebenso ist die Möglichkeit der Bereitstellung von Mitteln aus der Agrarreserve für beispielsweise Produzentenorganisationen, die in Krisenfällen Marktrücknahmen vornehmen, positiv zu bewerten. Jedoch kann dies kein Ersatz sein für weitreichendere EU-Maßnahmen wie einen freiwilligen Lieferverzicht, der in Krisenzeiten auf Unionsebene gesteuert sein muss.
Gleichstellung von Genossenschaften und Erzeugerorganisationen
Das EMB kritisiert, dass die Kommission in ihrem Vorschlag zur Anpassung von Artikel 152 der GMO Genossenschaften und Erzeugerorganisationen in einem Atemzug nennt und damit gleichstellt. Als Verarbeiter stehen beispielsweise Molkereigenossenschaften auf einer anderen Stufe in der Kette als Erzeuger und vertreten daher auch andere Interessen. Die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass Genossenschaften aufgrund von Umstrukturierung und Wachstum nicht mehr per se als Erzeugervertreter agieren. Die Funktion einer Erzeugerorganisation, die Erzeuger in Verhandlungen mit Verarbeitern vertritt, ist eine ganz andere und nicht mit der einer Genossenschaft vergleichbar. Daher sollte hier auch keine Gleichstellung in der GMO erfolgen.
Verbesserung der Kooperation der Behörden bezüglich unlauterer Handelspraktiken
Neben der GMO hat die EU-Kommission auch Vorschläge im Hinblick auf unlautere Handelsbeziehungen auf den Tisch gelegt. Diese sollen jedoch nicht den Inhalt der UTP-Richtlinie verändern, sondern beziehen sich auf die Kooperation von Mitgliedstaaten im Fall von grenzüberschreitenden unlauteren Aktivitäten. Natürlich ist es ein wichtiger Punkt, dass die Behörden der Mitgliedstaaten sehr gut in der Lage sein sollten, Verstöße zu unlauteren Handelspraktiken zu recherchieren und zu ahnden. Dafür ist eine gute Kooperation der Länder bei grenzüberschreitenden Verstößen eine essentielle Voraussetzung.
Jedoch ist zu bedauern, dass die EU-Kommission sich in ihren UTP-Vorschlägen nur diesem Thema gewidmet hat. Dabei hätte es in der UTP-Richtlinie selbst wichtige Verbesserungen gebraucht. Ein zentraler Punkt wäre, das Verbot von Preisen unterhalb der Kosten auf die schwarze Liste in der Richtlinie zu setzen. Dazu existiert bereits ein Legislativvorschlag des EMB. Auch sektorübergreifend ist in den letzten Monaten und Jahren vielen klar geworden, dass Landwirte nur mit einer fairen Preisgestaltung in der Produktion bleiben können und die junge Generation auch nur dann bereit sein wird, den Beruf überhaupt erst zu ergreifen. In diesem Sinne wurde eine Chance vertan, von EU-Seite aus endlich das richtige Signal in Richtung Bäuerinnen und Bauern zu senden.
Es braucht eine echte Reform
"Die Kommissionsvorschläge sind ein wichtiger Anfang, aber sie reichen nicht aus, um die grundlegenden Probleme im Milch- und Agrarsektor zu lösen. Was wir brauchen, sind tiefgreifende Reformen, die den Landwirt*innen eine langfristige Perspektive bieten und den Sektor nachhaltig stärken. Ohne faire Preisgestaltung und eine gerechte Einkommenssicherung werden die Herausforderungen des Sektors nicht gemeistert", so der Präsident des European Milk Board, Kjartan Poulsen.
Appell an EU-Parlamentarier und den Agrarrat
Das EMB fordert daher die Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie den Agrarrat auf, die notwendigen Verbesserungen in den legislativen Entwurf einzubringen, um eine nachhaltige und faire Entwicklung des Milchsektors zu gewährleisten. Nur durch eine echte Perspektive für die Bäuerinnen und Bauern kann die Versorgungssicherheit in der EU langfristig gesichert werden.