Stadt Landau in der Pfalz

10/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/04/2024 03:01

Zusammen für Kindeswohl und Kindergesundheit: Netzwerkkonferenz zum Schutz für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche »

04.10.2024

Zusammen für Kindeswohl und Kindergesundheit: Netzwerkkonferenz zum Schutz für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche

SÜW-Jugendamtsleiterin Hannelore Schlageter (rechts) begrüßte die Teilnehmenden der Netzwerkkonferenz, darunter (von links) die drei Netzwerkkoordinatorinnen Veronique Wenzel, Karoline Distler (beide Stadt Landau) und Martina Fuchs (Kreisverwaltung SÜW), © KV SÜW

Seit Jahren setzen sich die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße gemeinsam für den Kinderschutz ein. Ein wichtiger Baustein ist dabei die seit 2008 jährlich stattfindende Netzwerkkonferenz mit wechselnden Schwerpunktthemen aus dem Bereich Kinderschutz. Im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz in Hochstadt standen Schutzaspekte für Kinder und Jugendliche, die von sexueller Gewalt betroffen sind sowie präventive Ansätze dazu.

Nach der Begrüßung der Netzwerkkoordinatorinnen von Kreis und Stadt, Martina Fuchs, Karoline Distler und Veronique Wenzel, ging Hannelore Schlageter, Leiterin des Jugendamtes SÜW, darauf ein, wie wichtig es ist, im Einzelfall genau hinzuschauen - und wie wichtig gut funktionierende strukturelle Rahmenbedingungen beim Thema Kinderschutz sind. Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern betonte: "Im Mittelpunkt dieser Netzwerkkonferenz steht ein aktuelles Thema, zu dem im Hinblick auf die Aufklärung zur Früherkennung, aber auch für konkrete Handlungsansätze Impulse gegeben werden sollen. Beides erscheint gleichermaßen wichtig, damit in diesem komplexen Themenfeld zielgerichtet und im Sinne des Kindeswohls sachgerecht agiert wird beziehungsweise werden kann. Daher gilt mein Dank allen Mitwirkenden und Teilnehmenden."

Susanne Lantz von der Zentralen Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz berichtete, wie Kinder aus Sicht der Polizei vor Übergriffen geschützt werden können, bevor Anja Ziebler-Kühn vom Kinderschutzbund Landau-SÜW die drei Säulen der Prävention durch Fortbildung und Fachberatung, Schutzkonzepte und Therapie der Betroffenen und Rückfallvermeidung bei Täterinnen und Täter darstellte. Der Kinderschutzdienst ist Ansprechstelle für betroffene Kinder und Jugendliche, bietet Stabilisierung und Hilfestellung bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse, kann unterstützen bei der weiteren Gestaltung des Lebensweges, zeigt weitere Hilfsangebote auf und begleitet in Strafverfahren und bei Behördenangelegenheiten.

Andrea Kircher, Geschäftsführerin der Psychotherapeutischen Ambulanz der RPTU in Landau, erläuterte die Herangehensweise der Psychotherapie bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach einem erlebten Übergriff und möglicherweise auftretenden Belastungsstörungen. Die Mitarbeitenden der Psychotherapeutischen Ambulanz sind in der Methode der traumafokussierten kognitiven Verhaltenstherapie (Tf-KVT) versiert, um mögliche langfristige Schädigungen bei Kindern und Jugendlichen abzuwenden.

Hintergrund:

Die Jugendämter als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen in ihrem jeweiligen Bezirk die Bildung eines lokalen Netzwerkes sicher. Ziel ist es, einen wirksamen Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung zu erreichen - dies erfolgt durch Früherkennung von Risiken für Fehlentwicklungen sowie durch rechtzeitige Förderung und bedarfsgerechter Hilfe. Den Jugendämtern ist es ein besonderes Anliegen, dass über die Jugendhilfe hinaus auch alle anderen Einrichtungen und Dienste, die im Rahmen ihrer Aufgaben Risiken für das Kindeswohl feststellen und zu wirksamer Hilfe beitragen können, aktiv in das Netzwerk eingebunden werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Gesundheitsvorsorge und -förderung.

Beteiligte der lokalen Netzwerke im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau sind Einrichtungen und Dienste der freien Jugendhilfe sowie das Gesundheitsamt, Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, die Agentur für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Häuser der Familie, Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte sowie Angehörige der Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe.