10/29/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/29/2024 04:06
Pressemitteilungen:
Montag, den 4. November 2024
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 6. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 36-jährigen Angeklagten wegen Bedrohung (6 NBs 17/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 30-jährigen Angeklagten wegen Bedrohung (5 NBs 32/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Ab 12:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 43 Jahre alten Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 27/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Nienburg. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Mittwoch, den 6. November 2024
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 57-jährigen Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 15/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Sulingen. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Ab 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 31-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 12/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Syke. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Um 13:30 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen M.A. (geboren 1992) wegen gefährlicher Körperverletzung im Sicherungsverfahren (Az. 10 KLs 11/24).
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 31.05.2024 bis 08.06.2024 in Weyhe, im Zustand der Schuldunfähigkeit in fünf Fällen, andere Personen körperlich misshandelt und verletzt zu haben, wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Dabei soll er gezielt Steine auf Personen geworfen haben, sowie mit einer Holzlatte, aus der Nägel herausragten, auf Personen eingeschlagen haben bzw. dies versucht haben. Dadurch habe er den Geschädigten Schürfwunden, Hämatome und einem Geschädigten eine Schnittverletzung am Kopf zugefügt.
Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:15 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 10 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:
06.11.2024 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)
14.11.2024 (6 Zeugen, 1 Sachverständiger)
27.11.2024
04.12.2024 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)
11.12.2024 (1 Sachverständiger)
20.12.2024 (1 Sachverständiger)
07.01.2025 (1 Sachverständiger)
17.01.2025 (1 Sachverständiger)
Donnerstag, den 7. November 2024
Um 9:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen T.M. (geboren 1979) wegen Totschlags (Az. 10 Ks 101/24).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 10.11.2020 in Bruchhausen-Vilsen mit seiner Sattelzugmaschine frontal gegen eine andere Sattelzugmaschine gefahren zu sein, wobei der Fahrer der 2. Sattelzugmaschine infolge des Frontalzusammenstoßes verstarb.
Das Landgericht Verden hat den Angeklagten durch Urteil vom 06.10.2022 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird der Fall nunmehr erneut verhandelt.
Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:15 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 11 Zeugen und zwei Sachverständiger geladen worden sind:
07.11.2024 (1 Sachverständiger)
18.11.2024 (6 Zeugen, 1 Sachverständiger)
02.12.2024 (3 Zeugen, 2 Sachverständige)
03.12.2024 (1 Sachverständiger)
19.12.2024 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)
07.01.2025 (1 Sachverständiger)
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: [email protected]
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern - soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden - im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.