Regierungspräsidium Darmstadt

07/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/04/2024 07:00

Afrikanische Schweinepest: Erweiterung der Restriktionszone

04.07.2024

Regierungspräsidium Darmstadt

Pressemitteilung

Veterinärwesen

Afrikanische Schweinepest: Erweiterung der Restriktionszone

Darmstadt. Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei weiteren Wildschweinkadavern im Bereich von Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Erweiterungen der bisherigen Restriktionszone koordiniert und die Gebietsgrenzen im Detail festgelegt.

Da die positiv untersuchten Kadaver deutlich südlich des bisherigen Kerngebietesgefunden wurden, musste die Restriktionszone nach Süden ausgeweitet werden. Neu betroffen sind nun Teilgebiete der Stadt Darmstadt sowie nordwestliche Bereiche des Landkreises Bergstraße. Außerdem ist der Landkreis Groß-Gerau nunmehr vollständig in der Restriktionszone gelegen, und auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind weitere Gebietsanteile hinzugekommen. Im Bereich des Landkreises Offenbach, des Main-Taunus-Kreises und der kreisfreien Städte Wiesbaden und Frankfurt hatten die neuen Virusnachweise keine Veränderungen der Gebietskulisse zur Folge. Dort bleibt die Restriktionszone somit im bereits eingerichteten Umfang weiterbestehen. Die neuen Virusnachweise in Hessen führen auch linksrheinisch zu einer Ausweitung der Restriktionszone im Bereich südlich von Mainz. Hier werden die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden veranlasst.

Die von den aktuellen Veränderungen betroffenen Landkreise und die Stadt Darmstadt werden in Kürze Allgemeinverfügungen zur Ausweisung der Restriktionszone erlassen. Innerhalb dieser Zone gelten dann auch wieder bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, wie zum Beispiel eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Im Wald ist außerdem das Verlassen der Wege verboten. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein muss unverzüglich der für den Fundort zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt unter Angabe des Fundortes gemeldet werden. Daneben gelten auch Einschränkungen für die Jagd, für Schweinehaltungen und für die Landwirtschaft. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist den erlassenen Allgemeinverfügungen der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte zu entnehmen, da bei der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Landes Spielräume zur Anpassung an lokale Gegebenheiten bestehen. Ziel aller Maßnahmen ist die Vermeidung einer weiteren Seuchenausbreitung und Virusverschleppung, insbesondere über die eingerichteten Restriktionszonen hinaus.

Eine interaktive Karte, aus welcher sich die genaue Abgrenzung der Restriktionszone ergibt, kann unter dem unten angegebenen Link abgerufen werden.

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Matthias Schaider

Pressesprecher und Leiter der Pressestelle

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