Im Angesicht der Neuwahlen soll das von Rot-Grün geplante Gewalthilfegesetz in Zusammenarbeit mit der Unionsfraktion noch verabschiedet werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt davor, unter Zeitdruck ein unausgereiftes Gesetz zu beschließen.
"In der Debatte über das Gewalthilfegesetz und die Unionsvorschläge zu den Opferrechten, die nun noch Eingang finden sollen, wurden viele Punkte identifiziert, an denen noch gearbeitet werden muss. Dafür genügt die Zeit in dieser Legislaturperiode schlichtweg nicht: Das Anliegen ist zu wichtig, um aus Eile ein unausgereiftes Gesetz zu beschließen.
Werden jetzt in einer Hauruckaktion die Forderungen der Union nach mehr Präventionsbemühungen und Strafverschärfungen - wobei letztere erwiesenermaßen keine Auswirkungen auf erstere haben - in das Gesetz aufgenommen, drohen verstärkte Vollzugsdefizite. Es fehlt bereits jetzt oftmals an einer konsequenten Umsetzung bestehender Verfahrensrechte von Verletzten im Strafverfahren. Ebenso mangelt es schon seit Jahren an hinreichend Mitteln für Opferschutz- und Präventionseinrichtungen wie Frauenhäuser, Gewaltambulanzen und Traumatherapien."