11/07/2022 | Press release | Distributed by Public on 11/07/2022 04:27
Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts wird umgesetzt: Kraftfahrzeuge können mit Ablauf des 22. November 2022 vorerst wieder auf Teilabschnitt fahren. Die Umwidmung in eine dauerhafte Fußgängerzone soll bis Jahresende erfolgen
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz legt keine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2022 ein. Damit wird der Teilabschnitt der Friedrichstraße zwischen Französischer und Leipziger Straße mit Ablauf des 22. November 2022 zwischenzeitlich wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben.
Zugleich wird die Umsetzung eines Gesamtkonzepts zu einer attraktiven verkehrlichen Gestaltung dieses Quartiers vorangebracht.
Für eine sichere Abwicklung des bisher auf der Friedrichstraße verlaufenden Radverkehrs wird dazu in einem ersten Schritt eine Fahrradstraße in der Charlottenstraße eingerichtet. Parallel dazu arbeitet der Bezirk Mitte weiterhin an der dauerhaften Umwidmung des Teilabschnitts der Friedrichstraße zu einer Fußgängerzone. In diesem Verfahren wird eine umfassende Abwägung aller Belange vorgenommen. Sollte sich im Abwägungsverfahren die Notwendigkeit weiterer straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen ergeben, etwa einer Einbahnstraßenregelung in der Markgrafenstraße, wird das Konzept in gesamthafter Betrachtung ergänzt.
Senatorin Bettina Jarasch: "Wir konzentrieren uns auf sorgfältige Planungen zur Neuregelung des Verkehrs in diesem Teil der Stadt. Ich möchte, dass sich die Friedrichstraße zu einem lebendigen, modernen Stadtraum entwickelt - zu einem Ort, an den man gerne geht und wo man gerne bleibt. Wir arbeiten daher weiterhin, unabhängig von dem Eilbeschluss, an der autofreien Flaniermeile, eingebunden in eine Verkehrslösung auch für die Umgebung. Sobald dies umgesetzt ist, können wir uns an die dauerhafte Ausgestaltung der Fußgängerzone als Teil eines Gesamtkonzepts für die historische Mitte machen."
Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann: "Wir richten die Charlottenstraße entsprechend dem Berliner Radverkehrsplan als Fahrradstraße ein: Damit bekommen Menschen auf dem Rad Vorrang vor dem Kfz-Verkehr und können sich dort sicher fortbewegen. Zugleich bieten wir Radfahrenden damit eine attraktive Nord-Süd-Route an, um den Wegfall des Radstreifens in der Friedrichstraße zu kompensieren."
In dem Eilverfahren war einer Antragstellerin aus der benachbarten Charlottenstraße vorläufiger Rechtsschutz gegen die verkehrsrechtliche Anordnung zur Herausnahme des Kfz-Verkehrs auf der Friedrichstraße gewährt worden. Das Verwaltungsgericht erklärte, der Kfz-Verkehr hätte - in der Zeit nach dem Verkehrsversuch und vor der geplanten Umwidmung - laut Straßenverkehrsordnung nur aufgrund einer konkreten Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs ausgeschlossen werden dürfen (die hier nicht nachgewiesen sei), nicht aber zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, wie die Begründung der Senatsverwaltung lautete. Mit dem Verzicht auf eine Beschwerde erhält der Eilbeschluss nun Rechtskraft, so dass die Friedrichstraße innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorerst wieder für den Kfz-Verkehr freizugeben ist.