DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

08/14/2024 | Press release | Archived content

VerkR 30/24: Betrunken auf dem E Bike Entzug der Fahrerlaubnis

München/Berlin (DAV). Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn kein angeordnetes medizinisch-psycho­lo­gischen Gutachtens (MPU) vorlegt wird. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs vom 28. Juni 2024 (AZ: 11 CS 24.454).

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem der Antrag­steller mit seinem E-Bike mit 2,34 Promille erwischt wurde. Das Landratsamt Günzburg forderte ihn daraufhin auf, ein medizinisch-psycho­lo­gisches Gutachten vorzulegen, um seine Fahreignung zu klären. Der Antrag­steller ließ die Fristen jedoch verstreichen und legte kein Gutachten vor. Er argumen­tierte, dass die Begutach­tungs­stelle aufgrund eines angeblich erforder­lichen längeren Abstinenz­zeitraums keine fristge­rechte Begutachtung vornehmen könne.

Das Verwal­tungs­gericht Augsburg lehnte diese Auffassung ab und bestätigte die Rechtmä­ßigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis. Diese Entscheidung hatte auch vor dem bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof Bestand. Die Fahrerlaub­nis­behörde habe zu Recht das Gutachten gefordert. Die Anordnung wäre formell und materiell rechtmäßig, da die Fahrt unter erheblichem Alkohol­einfluss erfolgt war. Die Behörde sei nicht verpflichtet, die Frist zur Vorlage des Gutachtens zu verlängern oder bei der Begutach­tungs­stelle eine Korrektur des geforderten Abstinenz­nach­weises zu erwirken. Der Schluss auf die fehlende Fahreignung durch die Nichtvorlage des Gutachtens sei somit gerecht­fertigt.

Informa­tionen: www.verkehrsrecht.de

Presse­mit­tei­lungen Arbeits­ge­mein­schaften - Verkehrsrecht vom 14.08.2024 14:31