11/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/07/2024 08:54
400 Besucherinnen und Besucher an der CLTR 2024 in Basel
Wenn der Computer zum Mitbewerber wird: An der CLTR 2024 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreativsektor, aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, über die Zusammenhänge zwischen kreativem Schaffen, künstlicher Intelligenz und Plattformwirtschaft.
Gemäss einer aktuellen Studie von PwC Schweiz nutzen bereits rund die Hälfte der Schweizer Kreativschaffenden KI-Plattformen wie ChatGPT, Midjourney, Amper Music oder ElevenLabs. Die Tools übernehmen Routinearbeiten, helfen bei der Recherche und inspirieren.
Doch für Kreativschaffende sind die KI-Generatoren mehr als nur Werkzeuge. Wenn Software spricht, singt, schreibt und malt, wird die Maschine zum Kollegen, Rivalen oder Mitbewerber. Es stellen sich sehr grundsätzliche Fragen zur Position von nichtmenschlichen Urhebern sowie nach dem Wert und dem Wesen von geistigen Schöpfungen überhaupt.
Am Dienstag fand in Basel die CLTR 2024 statt, die erste nationale Publikumsveranstaltung zu kreativem Schaffen, künstlicher Intelligenz und Plattformwirtschaft. 400 Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft diskutierten darüber, wie eine Branche, die 300 000 Menschen beschäftigt und rund zwei Prozent zur gesamten Wirtschaftsleistung der Schweiz beiträgt, mit dem ungebremsten Fortschritt auf dem Feld der generativen KI und Plattformen umgehen will.
«Die heutige Veranstaltung ist erst der Anfang», sagte Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des EJPD, in seinem Grusswort ins Basler Congress Center. Die Diskussion komme jetzt erst recht in Fahrt, bestätigte auch Catherine Chammartin, die Direktorin des organisierenden Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Das Fernziel, so die Gastgeberin, sei eine Lösung, welche die Urheberinnen und Urheber schützt ohne Innovation zu behindern.
Diskussion über mögliche Regulierungsmassnahmen steht noch bevor
In den fünf Paneldiskussionen zu den Sparten Sprache, Bild, Musik, Design und Film wurde unter anderem über den rechtlichen Status von KI-generierten Werken debattiert. Ebenfalls viel zu reden gab der Datenhunger der KI-Generatoren und die Frage, wie die Urheber der Werke, von denen die Modelle lernen, zu entschädigen wären.
Anschliessend diskutierte IGE-Direktorin Chammartin auf der grossen Bühne mit Nadine Adler Spiegel vom Bundesamt für Kultur (BAK) und Bernard Maissen, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) über mögliche staatliche Regulierungsmassnahmen.
BAKOM-Chef Maissen sprach von «schmerzhaften Veränderungen» für viele Kulturschaffende, die sich nicht wegregulieren liessen. Die BAK-Vertreterin pochte darauf, dass die Kulturschaffenden auch künftig fair entschädigt werden müssten.
Wie und wo der schweizerische Rechtsrahmen konkret weiterentwickelt wird, entscheidet der Bundesrat. Zurzeit erstellt das BAKOM eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz. Sie soll der Regierung noch im laufenden Jahr vorgelegt werden.