09/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/25/2024 05:53
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) hat gegen eine Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. August 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe a) des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 4. September 2024 rechtskräftig.
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