BaFin - Federal Financial Supervisory Authority of Germany

09/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/25/2024 05:53

Be­kannt­ma­chung zu ei­ner Zweignie­der­las­sung ei­nes Kre­dit­in­sti­tu­tes

Erscheinung:25.09.2024 | Thema MaßnahmenBekanntmachung zu einer Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) hat gegen eine Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. August 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe a) des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 4. September 2024 rechtskräftig.

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