État de Fribourg

10/08/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/08/2024 06:17

Wichtige Information für Personen, welche im Handelsregister eingetragen sind

08 Oktober 2024 - 14H16

Öffentlich-rechtliche Forderungen unterliegen künftig ebenfalls den allgemeinen Regeln der Betreibung auf Konkurs.

Ab dem 1. Januar 2025 werden Betreibungen, welche öffentlich-rechtliche Forderungen (wie z.B. Steuern, Mehrwertsteuer, Geldstrafen oder obligatorische Sozialversicherungen) betreffen, auf Konkurs und nicht mehr wie bisher auf Pfändung fortgesetzt, wenn die betriebene Person im Handelsregister eingetragen ist (Art. 39 SchKG).

Die im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vorgesehenen Ausnahmen (Art. 43 Abs. 1 und 1bis SchKG) werden abgeschafft, um den missbräuchlichen Konkurs zu bekämpfen.