11/05/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/05/2024 03:16
Anwaltspraxis
BGH mahnt: Anwälte müssen digitale Fristenkalender selbst kontrollieren!
Elektronische Fristenkalender sind nützlich, aber nicht fehlerfrei. Der BGH unterstreicht in einer aktuellen Leitsatzentscheidung die Notwendigkeit der Kontrolle durch Anwalt oder Anwältin. Im Anwaltsblatt erfahren Sie Einzelheiten.
Information
Bericht aus Berlin: Kopflos in die Gesichtserkennung
Ohne zu wissen, wie es rechtssicher funktionieren soll, wollte die Bundesregierung den biometrischen Abgleich mit Fotos im Internet einführen. Sie könne froh sein, dass der Bundesrat das "Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung", das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen "Sicherheitspakets" ist, blockiert hat, kommentiert Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent u. a. der taz und des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), im Bericht aus Berlin für das Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
DAV fordert Änderungen beim Anpassungsgesetz an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
Der DAV vertritt in seiner Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz die Meinung, dass die Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, verbessert werden müssen.
Er lehnt die für eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und für die Haft vorgesehenen Regelungen ab: Der Zugang zum Recht darf durch keine Maßnahmen beschränkt werden. Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollte generell untersagt werden.
Information
Veranstaltung mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte am 20.11. zum Thema "Terrorismusbekämpfung in den Grenzen des Rechtsstaats"
Der Deutsche Anwaltverein und das Deutsche Institut für Menschenrechte laden am 20.11.2024 zu einem öffentlichen Fachgespräch "Terrorismusbekämpfung in den Grenzen des Rechtstaats" im DAV-Haus in Berlin ein. Die Veranstaltung will sich damit befassen, ob angesichts der erheblichen Eingriffe in Grund- und Menschenrechte die seit 2017 verabschiedeten Instrumente und nun geplanten Vorhaben zur Prävention künftiger Anschläge geeignet und rechtsstaatlich vertretbar sind. Das vollständige Programm finden Sie hier. Die Teilnahme ist kostenlos, wir bitten um Anmeldung bis zum 15.11.2024.
Information
UIA-Roadshow am 25. Nov. 2024 in Stuttgart: Anwaltsfehler - und: Commercial Court
Die Roadshow der Union Internationale des Avocats (UIA) zum Thema: Anwaltsfehler - und wie man sie vermeiden kann" geht weiter: sie findet am 25. Nov. 2024, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr in Stuttgart statt - dort mit einem Zusatzvortrag zum Commercial Court. Kooperationspartner sind u.a. der DAV und der DAV Stuttgart. Hier können Sie die deutschsprachigen Kolleginnen und Kollegen der UIA kennenlernen und sich vernetzen, zum Programm mit Anmeldelink. Zum Hintergrund: Die UIA wurde 1927 im Rahmen der Gründung des Völkerbundes gegründet und vertritt durch ihre Einzel- und Kollektivmitglieder (u. a. BRAK und DAV) in mehr als 110 Ländern fast 1 Mio. Anwältinnen und Anwälte.
Rechtspolitik
DAV-Stellungnahme zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz
Der DAVbegrüßt die im Referentenentwurf eines Anlegerschutzverbesserungsgesetzes enthaltenen Regelungen grundsätzlich, unterbreitet gleichwohl Änderungs- und bzw. Ergänzungsvorschläge. Er regt u.a. an, das Ermessen der BaFin ("so kann sie") zur Veröffentlichung der Eröffnung eines Prüfverfahrens einer Produktintervention in eine Verpflichtung ("so hat sie") zu ändern. Der DAV befürwortet die Löschung der Ausnahme des begrenzten Personenkreises in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, regt jedoch an, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die Voraussetzung von 20 Anteilen an der Vermögensanlage in der Vorschrift zu belassen (DAV-Stellungnahme Nr. 78/24).
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 484 Medienberichten auf - einen großen Anteil hatte dieses Mal wieder die jährliche Blitzerumfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Die Leipziger Volkszeitung (Print/Abo) berichtet über die Pläne des sächsischen Justizministeriums, den rechtsextremen ehemaligen Richters Jens Maier aus dem Dienstverhältnis zu entlassen - was auch den Anspruch auf Ruhestandsbezüge betreffen würde. Der DAV begrüßt, "dass die Bedingung der Verfassungstreue auch für emeritierte Richter durchgesetzt werden soll". Das besondere Dienstverhältnis von Beamten, Soldaten und der Richterschaft ende nicht mit dem Ruhestand. "Jens Maier hat diese Pflicht nicht erfüllt und dem Ansehen der deutschen Justiz mit seinen extremistischen und würdelosen Aussagen Schaden zugefügt", so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. "Verfassungsfeinde sind im Staatsdienst deplatziert und der Freistaat Sachsen tut gut daran, sie aus dem Dienst zu entfernen."
Nach den Plänen des BMJ soll das Berufsrecht besser strukturiert und verständlicher formuliert werden, wie LTO berichtet. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass das "unklare Sanktionssystem" der BRAO überarbeitet werden soll. Schon 2022 hatte der DAV in seiner Stellungnahme zur "missbilligenden Belehrung" angeregt, das gesamte System der Aufsicht auf den Prüfstand zu stellen, nicht lediglich einzelne Aspekte. Diese Umsetzung wie auch die Praktikabilität der weiteren geplanten Überarbeitungen bedürfen nun einer näheren Prüfung.
In einem TV-Beitrag für ARD Brisant (ab Minute 1:10) erläutert Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht, dass es keine allgemeingültige Regel gibt, ab welchem Alter Kinder für wie lange allein zu Hause bleiben dürfen. Eltern müssten dies vielmehr im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht anhand des Entwicklungsstandes des Kindes entscheiden.
Die CSU will das Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen, wie Tagesschau.de berichtet. Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht, betont die "hohe symbolische Bedeutung" von Artikel 16a: Die Einführung dieses Grundrechts 1949 sei eine Konsequenz aus den Verbrechen der Nationalsozialisten gewesen - des Holocausts, der rassistischen und politischen Verfolgungen. Dass sich Söder insbesondere an den Gerichtsverfahren stoße, die durch das Asylgrundrecht angestoßen würden, offenbare ein "sehr bedenkenswertes Rechtsstaatsverständnis
In diesem Jahr ist Hamburg wieder Spitzenreiter bei den Blitzer-Einnahmen. Über die bundesweite Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht berichtet unter anderem ntv.de (über dpa). Auffällig ist, dass immer weniger Gemeinden einer Veröffentlichung zustimmen: "Der Rückgang der Beteiligung am 'Goldenen Blitzer' spricht Bände", Daniela Mielchen vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft. "Während viele Städte Autofahrer zunehmend zur Kasse bitten, wird es offenbar immer unbequemer, offenzulegen, wie hoch diese Einnahmen tatsächlich sind." Auch der NDR berichtet im Hamburg Journal (ab Minute 6:27).