Regierung von Unterfranken

08/05/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/05/2024 05:47

Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der BAB A 7

Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der BAB A 7

048 - 05.08.2024

Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der BAB A 7

Planfeststellungsverfahren geht weiter - Erneute Anhörung wegen Anpassung der Planunterlagen


Würzburg (ruf) - Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der BAB A 7 (Würzburg - Ulm) rund 2,2 km nördlich der Anschlussstelle Marktbreit gestellt.

Die Unterlagen lagen bereits im September / Oktober 2023 erstmals öffentlich aus. Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen hat die Autobahn GmbH des Bundes die ausgelegten Planunterlagen geändert und mit Schreiben vom 21.06.2024 die Durchführung eines Planänderungsverfahrens beantragt.

Gegenstand dieser Planänderung sind im Wesentlichen Maßnahmen zum Schutz der Haselmausvorkommen entlang der BAB A 7 sowie die Veränderung der Bauweise einer Baustraße.

Der Abriss und Neubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Mainbrücke an nahezu bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen sowie die Anlage von Oberflächenwasserbehandlungsanlagen zur Verbesserung des Gewässerschutzes.

Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt rund 1,5 km, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 924,5 m umfasst. Der Ersatzneubau reduziert die Stützenpaare von 9 auf 5 und verringert Überbau- und Stützenabmessungen, um das Tal möglichst filigran zu überspannen und den Blick in die Landschaft freizugeben.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Marktbreit (Stadt Marktbreit), Frickenhausen (Markt Frickenhausen am Main), Segnitz (Gemeinde Segnitz) und Sulzfeld (Gemeinde Sulzfeld am Main) beansprucht.

Die Auslegung der Planunterlagen zur allgemeinen Einsicht erfolgt nach neuer Rechtslage durch eine Veröffentlichung der Unterlagen im Internet. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen während des Auslegungs-zeitraumes auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik "Service" > "Straßenrechtliche Planfeststellungen" > "Aktuell laufende Verfahren" > "Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit (BW 682a)" zur Verfügung.

Die Regierung von Unterfranken nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Während des Beteiligungszeitraums besteht daher die Möglichkeit, einen leicht zu erreichenden Zugang zu den Unterlagen zu erhalten. Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken sowie zusätzlich in örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, gesondert mitgeteilt. Einwendungen, die bereits gegen die Planung im Zuge der ersten Auslegung vorgebracht wurden, bleiben bestehen und sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

Im laufenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.