DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

07/30/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/30/2024 00:09

DAV-Depesche Nr. 30/24

Rechts­politik

Der Anfang ist gemacht: Die Stärkung der Resilienz des Bundever­fas­sungs­ge­richts kommt

Nach langwierigen Gesprächen haben sich Vertreter:innen der Regierungs­parteien sowie der Union auf Regelungen verständigt, die das Bundes­ver­fas­sungs­gericht (BVerfG) besser grundge­setzlich absichern und seine Unabhän­gigkeit stärken sollen. Damit wird eine langjährige Forderung des DAV umgesetzt - wenn auch nur teilweise: Der DAV sieht Bedarf für eine stärkere Einbindung des Bundesrates. Mehr zum Thema lesen Sie in der DAV-Presse­mit­teilung 34/2024. Siehe auch unten Presseschau.

Information

#ComingOutToYou - der DAV beim Stadtfest

In diesem Jahr hatte der DAV zum ersten Mal einen Infostand beim Lesbisch-schwulen Stadtfest (Motzstra­ßenfest) in Berlin. Am Wochenende vor dem CSD treffen sich hier traditionell Verbände, Parteien, Sportvereine und Kultur­schaffende aus und mit der queeren Community. Ob Rechts­su­chende, Kolleg:innen oder Laufpu­blikum: Es haben sich viele spannende Gespräche ergeben. Wie finde ich passende, bezahlbare und vor allem queer-freundliche Rechts­be­ratung? Wie können sich queere Anwält:innen untereinander vernetzen? Wo könnten Schnitt­stellen für Koopera­tionen liegen? Wer kein konkretes Anliegen hatte, konnte bei der Fotoaktion zu 75 Jahre GG mitmachen oder sich am Geschick­lichkeits-Quiz "Queer Pong" versuchen.

Eingeleitet wurde die Stadtfest-Premiere vom DAV bereits am Freitagabend mit einem feierlichen und informativen Empfang in einer Schöne­berger Galerie.

Anwalts­praxis

Neue Podcastfolge: Anwält:innen gesucht - Recruiting und Nachwuchs­werbung

Die Zulassungs­zahlen zur Anwalt­schaft sind seit Jahren rückläufig. Aber nicht nur das: Auch die Zahl der Absolvent:innen geht bereits seit längerer Zeit zurück. Das Nachwuchs­problem betrifft aber nicht nur die Berufs­träger:innen. Auch bei Mitarbeiter:innen tun sich bereits heute große Engpässe auf. Was können Kanzleien also in Sachen Recruiting und Nachwuchs­werbung tun? Und was muss sich bei der Ausbildung verbessern, um die Berufe ReNo und ReFa wieder attraktiver zu machen? Diese Fragen haben wir mit Ronja Tietje (Achim) und Dr. Rainer Eckert (Hannover) in der aktuellen Folge von zuRecht­gehört - Der DAV-Podcast besprochen.

Information

Auch wenn's lange dauert, der Notar muss ermitteln

Notar:innen dürfen Amtstä­tig­keiten nur ausnahmsweise verweigern. Auch eine zeitauf­wendige Erstellung eines Nachlass­ver­zeich­nisses zählt zu ihren Amtspflichten. Der BGH setzte den Notar:innen in einer aktuellen Entscheidung klare Grenzen. Einzel­heiten zum Urteil lesen Sie im Anwaltsblatt.

Europa

Bericht zur Rechts­staat­lichkeit in der EU 2024

Die EU-Kommission hat gestern den fünften Bericht über die Lage der Rechts­staat­lichkeit in den EU-Mitglieds­ländern veröffentlicht und attestiert Deutschland ein insgesamt "weiterhin effizient funktio­nie­rendes Justiz­system". Die EU-Kommission greift in ihrem Länder­bericht zu Deutschland zahlreiche Themen auf, die vom DAV aktiv eingefordert werden. Dies betrifft u. a. die Initiative zur Resilienz der Verfas­sungs­ge­richts­barkeit, die Diskussion um die digitale Dokumen­tation der Hauptver­handlung in Strafsachen sowie zu kurze Konsul­tie­rungs­fristen bei der Bundes­ge­setz­gebung. Näheres über den Beitrag des DAV zum Rechts­staats­bericht können Sie der Stellungnahme 2/2024 (auf Englisch) entnehmen.

Anwaltsberuf

Digita­li­sierung im europäischen Rechtswesen nimmt Fahrt auf

Europäische Perspektiven zur Digita­li­sierung: Auf dem Deutschen Anwaltstag diskutierten Vertre­te­rinnen und Vertreter europäischer Anwalts­vereine Fortschritte und Heraus­for­de­rungen. Von digitalen Zivilpro­zessen bis hin zu KI - ein Blick über den Tellerrand von Dr. Stephan Grigolli im Anwaltsblatt.

Information

Gastkom­mentar: Holt die Soziologen zurück in die Gerichtssäle

Die Psychologie prägt die Justiz, Kriminalität wird indivi­dua­lisiert. Das birgt eine Gefahr: Wir entledigen uns der Verant­wortung der Gesell­schaft bei der Konflikt­lösung. Ein Gastkom­mentar von Christian Unger im Anwaltsblatt.

Information

Selbst slammen - Jura-Slam beim djt

Im Rahmen des 74. Deutschen Juristentages in Stuttgart wird es einen DAV Jura-Slam Vorent­scheid geben! Studierende, Referendar:innen und junge Rechts­anwält:innen können direkt auf die Bühne und ihr Jura-Thema als Slam zum Besten geben. Wollen Sie selbst ins Rampenlicht? Oder kennen Sie ein Nachwuchs­talent, das sich schon immer mal prominent zu juristischen Gegeben­heiten äußern wollte? Dann nichts wie los! Tragen Sie es weiter und machen Sie Werbung - oder melden Sie sich selbst unter [email protected] dafür an. Der Vorent­scheid startet direkt vor der legendären Law & Order Party am 26. September 2024 ab 20 Uhr. Wie sagte schon Albert Einstein: "Wer nie einen Fehler beging, hat nie etwas Neues ausprobiert." Nur Mut!

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 630 Medien­be­richten auf - einen Schwerpunkt bildete die Bericht­erstattung zur Einigung in Sachen Resilienz des BVerfG (s. auch Beitrag oben):

Unter anderem der Stern (via RND/AFP) griff die Neuigkeit auf: DAV-Vizeprä­sident Dr. Ulrich Karpenstein begrüßte die Einigung als notwendig. Denn Gewalten­teilung und Verfas­sungs­ge­richts­barkeit seien "unter dem Grundgesetz keineswegs besser abgesichert als etwa in Polen, Ungarn und vielen weiteren Staaten, in denen sich national­po­pu­lis­tische Regierungs­mehr­heiten handstreichartig die Justiz unterwerfen konnten."

Im Hörfunk-Interview mit dem MDR erläutert Karpenstein noch mehr zu den Hinter­gründen - und dem, was zur wirklichen Absicherung noch fehlt: nämlich den Bundesrat noch stärker einzubinden.

Diesen Verbes­se­rungs­vor­schlag lobt auch der SZ-Kommentar (Print/Abo): Der Deutsche Anwalt­verein, der in der Reform­dis­kussion eine segens­reiche Rolle gespielt hat, plädiert dafür, dass grundlegende Änderungen der Wahl- und Verfah­rens­regeln zumindest an die Zustimmung des Bundesrats geknüpft werden sollten. Das wäre ein kluges föderales Korrektiv, das helfen könnte, das Schlimmste zu verhindern.

Am Vorabend gekifft? Dr. Kathrin Schulze Zumkley aus dem Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht erläutert für die dpa (hier aufgegriffen von der Mittel­baye­rischen), dass Arbeitgeber ihre Beschäf­tigten bei Verdacht auf anhaltenden Rausch nicht zu Drogentests zwingen können - wohl aber ohne Bezahlung nach Hause schicken.