17/12/2024 | Press release | Distributed by Public on 18/12/2024 14:14
Verwaltung stellt Handreichungen für die Nutzung städtischer Räume vor
Die Stadt Köln hat zwei neue Broschüren verfasst, die bei Mietanfragen von Räumen durch rassistische, extremistische und/oder antisemitische Gruppen unterstützen sollen. Dabei handelt es sich um einen Leitfaden für die Dienststellen der Stadt Köln sowie einen Ratgeber für nicht-öffentliche Vermieter*innen. Beide sind in Zusammenarbeit mit der im NS-DOK angesiedelten "Mobilen Beratung" entstanden, der Ratgeber trägt den Titel "Kein Raum für Hetze".
Enthalten sind darin Hinweise, wie Anfragen rassistischer, extremistischer und/oder antisemitischer Gruppen erkannt und damit umgegangen werden kann. Beide Neuerscheinungen enthalten zudem konkrete Vorschläge für Mietverträge, die helfen sollen, rassistischen, extremistischen und/oder antisemitischen Gruppen die Nutzung von Räumen für ihre Ziele und Veranstaltungen zu untersagen. Außerdem bieten sie Hinweise und Ansätze für Maßnahmen, die nach Vertragsabschluss und während der Durchführung von Veranstaltungen greifen können. Der Leitfaden für öffentliche Räume geht darüber hinaus auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Pflichten der Kommunen ein.
Nach einem entsprechenden Ratsbeschluss 2018, dass städtische Räume kein Ort für Hetze sind, wurden bereits Standardklauseln in den Mietverträgen für das VHS-Forum und die Bürgerhäuser und -zentren aufgenommen. Diese verbieten den Mieter*innen eine Nutzung der Räumlichkeiten für die Verbreitung von rassistischen, antisemitischen, politisch extremistischen, radikalislamistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, menschenfeindlichen oder antidemokratischen Inhalten. Zuletzt wurde diese Klausel auch in die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Vermietung für Schulen für außerschulische Zwecke aufgenommen.
Der Ratgeber "Kein Raum für Hetze" ist auch als gedruckte Broschüre in Kürze unter anderem im NS-DOK erhältlich.