10/31/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/31/2024 05:47
Quelle: Deutsche Bahn
Ab heute beginnt das Eisenbahn-Bundesamt mit der Bewilligung der Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr in einem Umfang von zunächst fast 90 Millionen Euro. Damit fördert die Bundesregierung den Güterverkehr auf der Schiene, insbesondere auf der sogenannten ersten und letzten Meile, und stellt so die Versorgung in der Fläche sicher. Mit dem Versand der Zuwendungsbescheide für Förderlinie 1 an rund 60 Eisenbahnverkehrsunternehmen in den nächsten beiden Wochen kann die neue Schienengüterverkehrsförderung - die Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr - nun im Markt ankommen. Damit werden die Unternehmen bei den hohen Kosten im Einzelwagenverkehr entlastet.
Dr. Gero Hocker, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr:
Mit über 2.500 erfassten Gleisanschlüssen, Ladestellen und Güterterminalsist der Einzelwagenverkehr das Rückgrat des Schienengüterverkehrs. Mit unserer neuen Förderung schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass der Einzelwagenverkehr trotz der kosten- und personalaufwändigen Zugbildung und Wagenzustellung künftig wirtschaftlicher betrieben werden kann. Dafür stellen wir allein in diesem Jahr rund 300 Millionen Euro zur Verfügung, in der Finanzplanung sind weitere 300 Millionen Euro für 2025 und jeweils 320 Millionen Euro für 2026 und 2027 vorgesehen.
Ziel der Förderung ist es, den Einzelwagenverkehr in der Fläche zu sichern und zu stärken. Er ist zugleich ein wichtiger Hebel für Verkehrsverlagerungen hin zur Schiene und für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich. Die Förderrichtlinie ist wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet und steht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr auf dem deutschen Schienennetz offen. Die Förderung ist eine wichtige Übergangslösung für den Güterverkehr, bis sich durch die Einführung zentraler Innovationen, wie der Digitalen Automatische Kupplung, die Rahmenbedingungen auf der Schiene verbessern.
Die Richtlinie ist seit dem 1. Juni 2024 in Kraft; Förderanträge für die laufende Netzfahrplanperiode 2023/2024 konnten bis 14. Juli 2024 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden. Leistungen im Einzelwagenverkehr sind in diesem Jahr ab dem 15. Juli 2024 förderfähig. Die Antragsfrist für die kommende Fahrplanperiode 2024/2025 endete turnusgemäß am 15. Oktober 2024.
Das EBA stellt auf seinen Internetseiten unter https://www.eba.bund.de/bk-ewv alle Informationen und Unterlagen zur Antragstellung sowie ein FAQ bereit.