Stadt Tuttlingen

05/14/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/14/2024 01:49

Europa- und Kommunalwahlen – Wahlamt ab dem 20. Mai im Bürgerbüro geöffnet


Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Alle Wahlberechtigten in Tuttlingen und in den Stadtteilen werden bis spätestens 19. Mai die entsprechende Wahlbenachrichtigung erhalten. Ab dem 20. Mai ist das Wahlamt im Bürgerbüro geöffnet und bietet die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe per Briefwahl.

Somit besteht für jede*n Wahlberechtigte*n, der am Wahlsonntag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, die Option, bereits vor dem eigentlichen Wahltag am 9. Juni einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen und zu wählen.

Die Briefwahlunterlagen können folgendermaßen beantragt werden:

- Online: Am einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen per Online-Formular auf www.tuttlingen.de zu beantragen. Hierfür ist es zwingend nötig, die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind, anzugeben. Es erscheint eine direkte Mitteilung, ob der Antrag entgegengenommen werden konnte.

- Online über QR-Code: Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt, der ebenfalls direkt zum Online-Antragsformular führt.

- Per Post über die Wahlbenachrichtigung: Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Das ausgefüllte Formular inkl. Unterschrift nicht kann per Post verschickt werden oder auch in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Tuttlinger Rathauses eingeworfen werden.

- Persönlich beantragen und direkt wählen: Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der Öffnungszeiten des Wahlamtes beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wenn Unterlagen für andere Personen abgeholt werden.

- Telefonische Anträge können leider nicht entgegengenommen werden.

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 7. Juni, 18 Uhr. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt bis spätestens 9. Juni, um 18 Uhr vorliegen. Die Briefwahlunterlagen sollten daher spätestens drei Werktage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgebende werden. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Tuttlinger Rathauses eingeworfen werden.

Das Wahlamt im Bürgerbüro der Stadt Tuttlingen ist am Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Außerdem ist es telefonisch unter 99 264, 99 a179 oder per E-Mail an wahl(at)tuttlingen.de zu erreichen.