Österreichisches Parlament

07/02/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/02/2024 08:05

Verfassungsnovelle bringt 'Cooling off Phase' für VfGH Mitglieder

News 02.07.2024, 15:35

Verfassungsnovelle bringt "Cooling-off-Phase" für VfGH-Mitglieder

Im Verfassungsausschuss des Nationalrats haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, eine dreijährige "Cooling-off-Phase" für VfGH-Richter:innen einzuführen. ÖVP, SPÖ und Grüne einigten sich darüber hinaus darauf, Gemeinden die Koppelung von Flächenwidmungen und privatrechtlichen Verträgen zu ermöglichen. Dazu braucht es zuvor allerdings noch landesgesetzliche Regelungen.

Als der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter nur wenige Wochen nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im Jahr 2018 zu einem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ernannt wurde, gab es viel Kritik in der Öffentlichkeit. Er ließ sich dann zwar bei Fällen, in die er in irgendeiner Form als Regierungsmitglied involviert war, wegen Befangenheit vertreten, den Anschein von Politiknähe konnte er aber nie ganz abschütteln. Künftig wird ein derartig rascher Wechsel zwischen Politik und VfGH nicht mehr möglich sein. Auf Basis eines Koalitionsantrags verständigte sich der Verfassungsausschuss darauf, eine dreijährige "Cooling-off-Phase" für VfGH-Richter:innen einzuführen, ähnlich wie es sie für die VfGH-Spitze bereits gibt.

Demnach dürfen Verfassungsrichter:innen in Hinkunft drei Jahre vor ihrer Ernennung nicht der Regierung, einer Landesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat, einem Landtag oder dem Europäischen Parlament angehört haben und auch nicht Angestellte bzw. Funktionäre einer politischen Partei gewesen sein. Die SPÖ ist überzeugt, dass solche Cooling-off-Phasen das Vertrauen der Bürger:innen in Institutionen stärken.

Vertragliche Auflagen für Flächenwidmungen

Auch eine weitere Verfassungsnovelle hat der Verfassungsausschuss auf den Weg gebracht. Mit dieser Novelle werden die Länder ermächtigt, landesgesetzliche Regeln in Bezug auf die sogenannte "Vertragsraumordnung" zu beschließen. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit für Gemeinden zu schaffen und ihnen beispielsweise zu ermöglichen, Flächenwidmungen an bestimmte Auflagen wie die Errichtung eines Spielplatzes oder eines Radwegs zu knüpfen. FPÖ und NEOS sind allerdings skeptisch. Sie befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte von Grundbesitzer:innen.

Zum "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" hielt der Verfassungsausschuss ein Hearing ab. Zudem befassten sich die Abgeordneten mit einem Bericht von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele ("Agenda 2030") in Österreich und mit Oppositionsanliegen.

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