Kreis Herford

17/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 17/07/2024 00:29

Seltene Fledermaus-Tollwut: Veterinäramt bittet, gefundene Fledermäuse nicht anzufassen

17.07.2024

Seltene Fledermaus-Tollwut: Veterinäramt bittet, gefundene Fledermäuse nicht anzufassen

Bei einer Fledermaus im Kreis Herford wurde am 16. Juli 2024 der in Nordrhein-Westfalen (NRW) selten vorkommenden Tollwuterreger European Bat Lyssavirus 1 (EBLV 1) festgestellt. Die Fledermaustollwut wird in NRW nur sporadisch nachgewiesen - insgesamt sieben Fälle wurden in den vergangenen fünf Jahren offiziell bestätigt.

Die Fledermaus-Tollwutviren unterscheiden sich deutlich von denen anderer Tiere, etwa der Füchse. Während die auch auf weitere Hundeartige (Caniformia) übertragbare Fuchstollwut in Deutschland offiziell seit 2008 als ausgerottet gilt, kommen bei heimischen Fledermäusen drei verschiedene Tollwutviren vor. Betroffen sind nur einige der 25 Arten, darunter vor allem die Breitflügelfledermaus, aber auch Abendsegler, Braunes Langohr, Zwergfledermaus, Teich- und Wasserfledermaus sowie die Fransenfledermaus.

Grundsätzlich sind auch andere Wildtiere und der Mensch für Fledermaustollwutviren empfänglich, die Übertragung ist jedoch ein seltenes Einzelgeschehen. Bisher wurde in Europa in fünf Tollwutfällen bei Säugetieren ein Fledermaus-assoziierter Virustyp nachgewiesen, davon einmal im Jahr 2001 in Deutschland bei einem Marder.

Krankheitsverdächtige Fledermäuse werden häufig am Tage in der Nähe von Häusern aufgefunden. Die eigentlich nachtaktiven Tiere zeigen abnormales Verhalten wie Attackieren nahegelegener Gegenstände, Orientierungsschwierigkeiten und Schluckbeschwerden. Infolge von Lähmungs-erscheinungen liegen sie häufig am Boden und sind dort leichte Beute für Hund oder Katze.

Menschen werden von erkrankten Tieren nicht aktiv angegriffen, sondern gebissen, wenn sie die Tiere aufnehmen und ihnen helfen wollen. Fledermäuse, die krank oder vermeintlich leblos aufgefunden werden, sollten nicht ungeschützt angefasst oder aufgehoben werden, erklärt das Veterinäramt vom Kreis Herford: "Verwenden Sie dicke Lederhandschuhe, um das Tier in einem Karton mit kleinen Löchern sicherzustellen und/oder verständigen Sie die untere Naturschutzbehörde oder das Veterinäramt des Kreises Herford, damit das Tier gepflegt und gegebenenfalls untersucht werden kann."

Kommt es doch einmal zu einem Biss, muss das Tier nicht gleich tollwütig sein, es kann auch aus Angst zubeißen. Dennoch sollte kein Risiko eingegangen werden, um schwere Krankheitsverläufe der Fledermaustollwut zu vermeiden: "Spülen Sie daher die Wunde sofort gründlich mit viel Wasser und Seifenlösung und melden Sie sich dann unverzüglich bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin, so dass eine sogenannte postexpositionelle Impfung rechtzeitig erfolgen kann. Die heute verfügbaren Tollwut- Impfstoffe sind sehr gut verträglich und schützen zuverlässig," so das Gesundheitsamt des Kreises Herford.

Vorbeugende Impfungen, wie sie bei Hunden und Katzen üblich sind, empfiehlt das Robert Koch Institut allen Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Fledermäusen umgehen.

Info zum Artenschutz:

Fledermäuse sind besonders geschützt, fast alle Arten sind zudem in ihrem Bestand stark gefährdet. In den Ökosystemen unserer Kulturlandschaft spielen Fledermäuse eine wichtige Rolle als Insektenfresser. Angst vor Fledermäusen muss niemand haben, wenn man die genannten Vorsichtsmaßnahmen beachtet. Dies gilt auch für Hausbesitzer die Fledermäuse z.B. in Ritzen an Hauswänden oder auf dem Dachboden beherbergen. Vom Kot oder Urin der Tiere geht keine Gefahr aus. Menschen, die Fledermäuse in ihren Häusern Quartiere ermöglichen, unterstützen den Artenschutz und tun etwas für die Artenvielfalt in Deutschland. Eine Zerstörung von Fledermausquartieren ist zudem verboten und ein klarer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Lebensmittel-Tier-und-Verbraucherschutz

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