Bundesland Niedersachsen

11/12/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/12/2024 17:36

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi: „Haushaltsberatungen 2025 – Haushaltsschwerpunkt Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung“

- Es gilt das gesprochene Wort -

"Aufgrund der angespannten Haushaltslage war es nicht einfach, aber es ist gelungen: Auch für das Jahr 2025 werden wir die finanziellen Voraussetzungen für ein gutes, soziales und gerechtes Miteinander aller Menschen in Niedersachsen sichern.

Wie wichtig die soziale Politik dieser Landesregierung ist, zeigt der Einzelplan 05 in besonderer Weise: Für 2025 ist hier das Rekord-Ausgabevolumen von mehr als 7,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das ist gegenüber dem Jahr 2012 mehr als eine Verdopplung.

Mit diesem Haushalt können die wichtigen Vorhaben und Maßnahmen des Sozialressorts auch im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Auf einige Schwerpunkte des kommenden Jahres möchte ich näher eingehen und mit meinem Herzensthema beginnen: Dem Kinderschutz. Kinder müssen in einem sicheren und geschützten Umfeld aufwachsen können. Leider sind jedoch nicht alle Kinder in Niedersachsen vor Gewalt und Missbrauch sicher. Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam gegen Missstände vorgehen.

Die Kinderschutzstrategie, die wir gerade entwickeln, soll als einen Baustein ein Kinderschutzgesetz enthalten. Und ich sage an dieser Stelle: Endlich! Endlich ein Gesetz für einen effektiven Kinderschutz. Damit setzen wir ein klares Zeichen für die Stärkung unserer Kinder.

Zudem haben wir es geschafft, die Haushaltsmittel, die uns der Landtag im letzten Jahr zusätzlich für die Förderung des Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung gestellt hat, fortzuschreiben. Auch in 2025 stehen somit mehr als 4 Millionen Euro für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung.

Nicht weniger wichtig ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Leider steigen die Zahlen stetig. Im letzten Jahr hat die Polizei in Niedersachsen fast 30.000 Fälle Häuslicher Gewalt registriert. Das entspricht im Vergleich zu 2022 einer Zunahme von 10,7 Prozent. Daher müssen wir die etablierten Maßnahmen und Projekte im Bereich "Gewaltschutz für Frauen" sichern und weiter ausbauen.

Frauen, die Schutz und Beratung suchen, bieten wir mit aktuell 46 Frauenhäusern, 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) ein flächendeckendes Netz an Frauenunterstützungseinrichtungen an.

Seit 2018 ist die Anzahl der Frauenhäuser um 4, die Zahl der Plätze in den Frauenhäusern um 70 erhöht worden. Und es ist erfreulicherweise gelungen, den Mittelansatz in Höhe von über 10 Millionen Euro zu verstetigen und damit den aktuellen Bestand zu sichern.

Die Herausforderung von Maßnahmen im Bereich der Migration und Teilhabe von Zugewanderten ist, den Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft zu stärken. Von einer schnellen und nachhaltigen Integration profitieren nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern wir alle. Integration betrifft dabei die Aufnahmegesellschaft ebenso wie die Zugewanderten.

Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Die Integration von Zugewanderten soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen.

Für das Jahr 2025 haben wir für diesen Zweck wie schon im Vorjahr Haushaltsmittel von mehr als 16,7 Millionen Euro veranschlagt.

Damit fördern wir Maßnahmen wie zum Beispiel die Migrationsberatung (mit über 11 Millionen Euro), Projekte für die Teilhabe zugewanderter Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt (1,6 Millionen Euro) oder auch den Betrieb von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe (ebenfalls mit über 1,6 Millionen Euro).

Ein weiterer, nicht nur finanzieller Schwerpunkt ist die Krankenhausinvestitionsförderung. Die Krankenhausreform ist eines der Themen, die uns in der Vergangenheit stark beschäftigt hat und auch in Zukunft eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen sein wird. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.11. den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Daher tritt das Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungsgesetz zum 01.01.2025 in Kraft. Wir sind in Niedersachsen für die Umsetzung vorbereitet. Und wir konnten bereits feststellen, dass die flächendeckende Versorgung bei uns keinesfalls gefährdet wird. Trotzdem versuchen wir bei den anstehenden Bundesrats-Verfahren zu den Rechtsverordnungen die Planungshoheit der Länder zu stärken. Das betrifft die Weiterentwicklung der Qualitätskriterien und die geplante Einführung von Mindestvorhaltezahlen.

Nicht nur in Zusammenhang mit der Krankenhausreform wird die Auflösung des Investitionsstaus bei den Krankenhausbauten eine der größten Herausforderungen. Wir haben uns in den letzten Jahren schon auf den Weg gemacht, diesen Stau aufzulösen.

In 2025 wird die jährliche Investitionsförderung der niedersächsischen Krankenhäuser das Rekordvolumen von 305 Millionen Euro. betragen. Das ist mehr als eine Verdoppelung der Barmittel im Vergleich zu den regulären 150 Millionen Euro noch in 2022. Dazu wird die Bewirtschaftung der Investitionsförderung ab 2025 in Gänze im bereits bestehenden Sondervermögen zur Förderung von Krankenhäusern erfolgen. Dies erleichtert die Bewirtschaftung und erhöht die Flexibilität.

Auch für eine bessere Pflege setzt sich diese Landesregierung ein. Für pflegebedürftige Menschen kommt die beste Unterstützung meist aus ihrem direkten Umfeld. Doch nur, wenn Hilfenetzwerke vor Ort funktionieren, kann es gelingen, dass Menschen länger selbstbestimmt zu Hause leben. Die Arbeit der Kommunen nimmt bei der Gestaltung solcher Quartiere eine zentrale Rolle ein. Denn nur in der direkten Lebensumgebung der Menschen lassen sich Unterstützungsmaßnahmen bestmöglich auf die Bedarfe der Pflegebedürftigen abstimmen.

Mit der Einführung der Förderung nach § 123 SGB 11 für gemeinsame Modellvorhaben hat der Bundesgesetzgeber vor Ort und im Quartier den Weg für eine Beteiligung der Pflegekassen an diesen wichtigen kommunalen Vorhaben freigemacht.

Bei den Pflegekassen stehen für die Jahre 2025 bis 2028 bundesweit jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden. Die Förderung durch die Pflegekassen setzt jedoch eine Kofinanzierung durch Land oder Kommune in gleicher Höhe voraus. Für 2025 planen wir hierfür zunächst Ko-Finanzierungsmittel Höhe von 1,362 Millionen Euro ein.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kommt Arbeitsförderung eine besondere Bedeutung zu. Für den Bereich des Ausbildungs-Fortbildungs-Förderungsgesetzes oder besser verständlich als "Aufstiegs-BAföG " planen wir für das kommende Jahr mit einem Volumen von 134 Millionen Euro.

Dazu ist es für die Förderung im Bereich "Arbeit und Qualifizierung, Verbesserung der Qualität der Arbeits- sowie Modellprojekte der Arbeitsmarktpolitik" gelungen, einen Ansatz von 7,45 Millionen Euro - also auf gleichem Niveau der beiden Vorjahre - zu veranschlagen. Damit werden die aktuellen Förderschwerpunkte des Bereichs Arbeit auch im nächsten Jahr aufrechterhalten.

Wir werden die Förderung der Regionalen Fachkräftebündnisse sicherstellen und auch neue Schwerpunkte und Modellprojekte auf den Weg bringen. Und wir können Akzente im Bereich Weiterbildung von Beschäftigen setzen und die Fachkräfteinitiative Niedersachsen weiter regional verankern.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist die Integration geflüchteter Menschen eine der zentralen Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Wer bleiben darf, muss schnellstmöglich eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten. Zudem geht es auch um die Gewinnung und Erwerbsintegration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland.

Ohne Zuwanderinnen und Zuwanderer geht nichts mehr auf dem Arbeitsmarkt: Vor diesem Hintergrund setzt die Landesregierung ihre Unterstützungsangebote zur Arbeitsmarktintegration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auch in 2025 fort.


So informieren die Welcome Center als regionale Anlauf-, Erstberatungs- und Informationsstellen Unternehmen und Fachkräfte zu allen Fragen der internationalen Fachkräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration. Zudem ist die Weiterführung und der regionale Ausbau von Start Guides Projekten in 2025 sichergestellt. Damit unterstützen wir die individuelle Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Ausbildung und Arbeit.

Und last but not least werden die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte sowie weiterhin die Beratung von Erwerbsmigrantinnen und -migranten vorwiegend aus dem EU-Ausland hinsichtlich sozialer und arbeitsrechtlicher Rechte unterstützt.

Dieser Sozialhaushalt ist der Grundstock für eine gute soziale Politik, eine Politik für alle Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens. Es ist ein Haushalt, mit dem wir zuversichtlich in das neue Jahr gehen können.

Vielen Dank."