12/04/2024 | Press release | Archived content
Der BDI sieht keinen Bedarf für die Einführung neuer Regulierung in Form einer europäischen KI-Haftungsrichtlinie. Ein überschießender Haftungsrahmen könnte viele KI-Anbieter und -Nutzer zu einer Over-Compliance mit dem AI Act treiben, die sich negativ auf Innovation und KI-Entwicklung in Europa auswirken kann. Durch neue Konzepte, wie Ansprüchen potenzieller Kläger und erhebliche Änderungen der Beweisgrundsätze, würde die KI-Haftungsrichtlinie zu deutlichen Einschnitten im nationalen Zivilrecht führen.