Landkreis Cham

09/05/2022 | Press release | Distributed by Public on 09/05/2022 02:02

Der Buchsbaumzünsler im Garten

Auch im Landkreis Cham ist der Buchsbaumzünsler aktiv. Er gehört bei Hobbygärtnern zu den gefürchtetsten Schädlingen, denn ihm fallen jährlich zahlreiche Buchsbäume zum Opfer. Eine Rodung der Buchsbäume ist zwar nicht zwingend erforderlich, viele Gartenbesitzer bevorzugen es jedoch, die Pflanzen aus ihrem Garten zu entfernen. Befallene Pflanzen dürfen jedoch nicht zu den Grüngutsammelstellen gebracht und auch nicht über die Biotonne entsorgt werden. Die Restmülltonne oder die Müllumladestation sind hier der einzige Entsorgungsweg.

Beim Buchsbaumzünsler handelt es sich um einen Falter, der seine Eier an den Blättern des Buchsbaums ablegt. Aus diesen Eiern schlüpfen schließlich die Raupen, welche zuerst die Blätter des Buchsbaumes fressen. Bei starkem Befall wird auch die Rinde abgefressen, was zur Folge hat, dass Zweige absterben. Befallene Pflanzen haben kaum noch Blätter und es sind Gespinste mit ca. fünf Zentimeter langen, grünen, schwarzgepunkteten Raupen zu sehen.

Für eine giftfreie Bekämpfung, wie Abspritzen mit einem Hochdruckreiniger oder das Absaugen mit einem Industriestaubsauger, sollte der Buchs zurückgeschnitten werden, um besser an die Schädlinge und deren Raupen und Eier zu kommen. Der Kahlfraß schwächt die Pflanzen, sie treiben aber erneut aus. Es muss daher nicht gerodet werden, sinnvoll ist es jedoch, die Pflanzen gut zu pflegen, vor allem ausreichend zu wässern.

Es hat sich außerdem herausgestellt, dass verschiedene Vogelarten mittlerweile Geschmack an den Raupen gefunden haben und diese fressen. Es kann beobachtet werden, dass ein ungeschnittener Buchs weniger Zünslerbefall aufweist. Das liegt daran, dass diese lockerer sind und die Vögel leichter an die Raupen herankommen. Die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landschaftspflege weisen zudem darauf hin, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hingegen, auch der Einsatz des Bacillus thuringiensis, am Friedhof gesetzlich untersagt sind.

Die Kreiswerke Cham möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass vom Buchsbaumzünsler befallene Rückschnitte oder ganze Pflanzen nicht zu den Grüngutsammelstellen gebracht oder über die Biotonnen entsorgt werden dürfen. Auch der eigene Komposthaufen ist dafür nicht geeignet. Das Verbrennen der befallenen Pflanzenteile ist grundsätzlich nicht gestattet.

Der richtige Weg ist es, die zurückgeschnittenen Pflanzenteile oder stark befallenen Sträucher in Säcken zu verpacken und über die Restmülltonne oder die Müllumladestation zu entsorgen, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. Damit mehr Material in die Säcke passt, ist das Häckseln zu empfehlen.

Fragen zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers beantwortet ihnen die Fachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Cham unter der Nummer 09971/ 78-397.

Fragen hinsichtlich der Entsorgung beantworten ihnen die Kreiswerke Cham unter der Nummer 09971/78-352.