Federal Department of Foreign Affairs of the Swiss Confederation

11/14/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/14/2024 04:04

Konferenz von Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen

Die Schweiz organisiert im Auftrag der UNO eine Konferenz von Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen über den Schutz von Zivilpersonen im Besetzten Palästinensischen Gebiet. Für die Organisation ist das EDA, für die Prozessleitung Botschafter Franz Perrez zuständig. Die Konsultationen werden von Botschafter Salman Bal geleitet. Die Konferenz soll im März 2025 in Genf stattfinden. An seiner Sitzung vom 13. November 2024 wurde der Bundesrat über den Stand der Vorbereitungsarbeiten informiert.

Die vier Genfer Konventionen bilden das Fundament des humanitären Völkerrechts und enthalten Normen für den Schutz von Personen in Kriegszeiten. Sie wurden 1949 in Genf verabschiedet und legen Verhaltensregeln für die Konfliktparteien fest, um das menschliche Leid zu begrenzen, insbesondere durch den Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen. Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen. In dieser Rolle hat die Schweiz gewisse administrative Aufgaben, z. B. die Führung der Liste der Hohen Vertragsparteien, die Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten, Mitteilungen und Urkunden der Staaten. Als Depositarstaat handelt die Schweiz somit im Auftrag, Interesse und Dienst der Hohen Vertragsparteien und ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Am 18. September 2024 beauftragte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO-GV) die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen, eine Konferenz von Hohen Vertragsparteien einzuberufen, die sich mit der Einhaltung der 4. Genfer Konvention (Schutz von Zivilpersonen) im Besetzten Palästinensischen Gebiet einschliesslich Ost-Jerusalems befassen soll. Sie soll laut Resolution der UNO-GV innerhalb von sechs Monaten ab dem 18. September 2024 durchgeführt werden.

Israel und Palästina

Eine Konferenz von Hohen Vertragsparteien kann keine verbindlichen Beschlüsse fassen, jedoch die Regeln des humanitären Völkerrechts und die damit verbundenen Verpflichtungen der Hohen Vertragsparteien bekräftigen.

Die Schweiz wird mit den Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen (196 Staaten) Konsultationen führen, um ihnen den Prozess zu erläutern und die Erwartungen der Parteien zu besprechen. Mit der Prozessleitung wurde Botschafter Franz Perrez beauftragt, Direktor der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Die Konsultationen werden von Salman Bal, derzeit Schweizer Botschafter in Kasachstan und Tadschikistan, geleitet, der zu diesem Zweck zum Sonderbeauftragten ernannt wurde.

Alle Hohen Vertragsparteien, darunter Israel und Palästina, werden zur Teilnahme an der Konferenz eingeladen, die im März 2025 in Genf stattfinden soll. Dort fanden bereits die drei früheren von der Schweiz als Depositarstaat ausgerichteten Konferenzen dieser Art statt (2014, 2001, 1999). Für die Hohen Vertragsparteien werden ihre in Genf ansässigen ständigen Vertreterinnen und Vertreter an der Konferenz teilnehmen.

Das Engagement der Schweiz für die Genfer Konventionen gehört zu ihren aussenpolitischen Prioritäten und steht in Einklang mit ihrer langen humanitären Tradition.

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