Bundesland Niedersachsen

10/01/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/01/2024 06:28

NLWKN sichert Überschwemmungsgebiet der Gewässer Calle und Graue vorläufig

Sulingen/Nienburg/Diepholz.Nach umfangreichen Messungen und Berechnungen hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) das neue Überschwemmungsgebiet der Gewässer Calle und Graue auf dem Gebiet der Gemeinden Asendorf, Bücken, Warpe und Wietzen in den Landkreisen Diepholz und Nienburg (Weser) ermittelt und vorläufig gesichert.

Beim vorbeugenden Hochwasserschutz wird der sogenannte HQ100-Fall ermittelt, ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren auftritt. Daraus werden die Überschwemmungsgebiete berechnet. Bei den beiden Gewässern Calle und Graue wurde in einem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren das hydraulische Modell der Gewässer auf Grundlage eines neuen digitalen Geländemodells aktualisiert und das Überschwemmungsgebiet neu ermittelt.

Die vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten dient der Feststellung hochwassergefährdeter Bereiche, eine Aufgabe des NLWKN, also des Landes Niedersachsen. In vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten besondere gesetzliche Schutzvorschriften wie etwa das Verbot zur Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ohne entsprechende Genehmigungen.

"Einerseits dient die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Über-schwemmungsbereiche dazu, die Bevölkerung für die oftmals nicht bewusste Hoch-wassergefahr zu sensibilisieren. Gleichzeitig können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden reduziert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungs-gebiete klare gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten", erklärt Jana Beckmann von der NLWKN-Betriebsstelle in Sulingen.

Das Überschwemmungsgebiet der Calle erstreckt sich auf einer Länge von circa 1,2 Kilometern. Der Untersuchungsraum zur Berechnung beginnt im östlichen Bereich von Asendorf und fließt nahezu durchgehend in östlicher Richtung bis zur Einmündung in die Graue auf dem Gebiet der Gemeinde Warpe. Das Überschwemmungsgebiet der Graue erstreckt sich auf einer Länge von circa 5,4 Kilometern. Der Untersuchungsraum der Graue beginnt in einem landwirtschaftlichen Gebiet westlich der Gemeinde Wietzen. Von hier aus fließt die Graue in nordwestliche Richtung und biegt nordöstlich der Gemeinde Asendorf ab in nordöstliche Richtung bis zur Einmündung in den Bückener Mühlenbach, kurz hinter der Grenze des Flecken Bücken.

Der Verordnungstext und die Arbeitskarten zur vorläufigen Sicherung können bei den Landkreisen Diepholz und Nienburg eingesehen werden. Ferner wird das neue Überschwemmungsgebiet am 2. Oktober 2024 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das die Landkreise Diepholz und Nienburg durchführen werden.