Alba SE

09/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/24/2024 13:53

ALBA SE: Gespräche mit Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG über Abschluss von Delisting-Vereinbarung

24.09.2024 | Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Velten, 24. September 2024 -Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, befindet sich in Gesprächen mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG über den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung würde die ALBA SE nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die ALBA plc & Co. KG, die knapp 93,5 % der Aktien an der Gesellschaft hält, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen und, wenn möglich ab sofort zur vorgelagerten Beendigung des Zweitlisting (sog. Dual Listing), einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA-SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stellen (zusammen sog. Delisting).

In der Delisting-Vereinbarung würde sich die Bieterin dazu verpflichten, den Aktionären der ALBA SE ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar je ALBA SE-Aktie zu unterbreiten. Diese Gegenleistung wird voraussichtlich dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung) und nach eigener Berechnung der Gesellschaft zum heutigen Tag voraussichtlich rund EUR 8 je ALBA SE-Aktie betragen.

Im Falle des Delisting werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Der Verwaltungsrat

*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung ***