Landkreis Lörrach

10/16/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/16/2024 11:04

Rede der Landrätin zum Haushalt 2025

Einbringung des Haushaltsentwurfs im Rahmen der Kreistagssitzung am 16. Oktober 2024

- Es gilt das gesprochene Wort -

Haushalt 2025

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,

der Haushalt ist die jährliche Königsdisziplin des Kreistags. Unser Landkreis orientiert sich dabei an unserer Zukunftsstrategie unter dem Motto "Gemeinsam Zukunft gestalten." Mit der Strategie und den formulierten Zielen werden vom Kreistag die Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt. Ich bin sehr dankbar, dass wir uns an dieser Strategie orientieren, weil wir damit auf sich wandelnde Rahmenbedingungen eingehen und nachhaltig den Haushalt steuern können.
Allerdings unterliegen die Rahmenbedingungen derzeit einem beschleunigten Wandel, so dass sich der in diesem Jahr neu konstituierte Kreistag Anfang des Jahres 2025 in einer Klausur intensiv mit der Neuausrichtung der Strategie beschäftigen wird.
Darin sehe ich eine gute Chance, uns konsequent auf die wichtigsten Themen zu fokussieren, die Situation der Städte und Gemeinden zu berücksichtigen und weiterhin zukunftsfähige Haushalte aufzustellen.
Überschriften wie "Kommunen sehen die Grenzen ihrer Möglichkeiten erreicht", " Kreishaushalte im freien Fall - Kommunale Selbstverwaltung ernsthaft gefährdet" oder "Man kann den Menschen mehr zumuten" lassen ahnen, dass wir uns in einer Zeit des Wandels und großer Transformationsprozesse bei gleichzeitig knappen finanziellen Ressourcen befinden.

Aber was sind die Grundprobleme?

Die Landkreise sind strukturell unterfinanziert. Das ist nichts Neues, aber trat in dieser deutlichen Form erst zu Tage, nachdem die Sozialkosten weiterhin gestiegen sind, die kommunalen Kliniken, welche ebenso strukturell unterfinanziert sind, gleichermaßen die Haushalte belasten und weitere Themen wie das Bundesteilhabegesetz, das Bürgergeld oder die Jugendhilfe auf der Ausgabenseite Unsicherheiten und Risiken auslösen. Ist die Haushaltssituation im laufenden Haushaltsjahr mehr als angespannt, wird sie sich ab 2025 dramatisch verschlechtern. Die Haushaltspläne der Landkreise für 2024 zeigen, dass bereits 80 % der Landkreise ihre Aufwendungen nicht mehr aus den laufenden Erträgen erwirtschaften können. Der Schuldenstand steigt auf über eine Mrd. Euro an. Die Rücklagen werden Ende des Jahres weitgehend aufgezehrt sein. Diese Kurzanalyse zeigt auf, dass wir nicht allein in der Lage sind, die Herausforderungen zu bewältigen. Bund und Land sind gefragt! Den Bürgerinnen und Bürgern muss offen gesagt werden, was wir uns erlauben können und was nicht. Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung können Verwaltungen die Versprechungen von Bund und Land schon aufgrund ihrer personellen Situation nicht mehr vollständig erfüllen. Hinzu kommt, dass das Konnexitätsprinzip oftmals nicht beachtet wird und somit weder finanzielle noch personelle Ressourcen für zusätzliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Eine noch so konsequent durchgeführte Priorisierung führt nicht mehr dazu, dass die Aufgaben gesamthaft und in vertretbarer Zeit zu erledigen wären. Zudem wird immer öfter eine finanzielle Beteiligung der kommunalen Familie an Aufgaben des Landes und Bundes gefordert. Beispiele finden sich hierfür insbesondere im Bereich des SPNVs oder im Gesundheitswesen. Hoffnungen, die Entlastungsallianz würde zu nennenswerten Verbesserungen führen, haben sich trotz hunderter Vorschläge der kommunalen Familie bisher nicht realisiert. Ganz im Gegenteil! Es werden neue Gesetze diskutiert, deren Regelungsgehalt wiederholt, was in anderen Gesetzen schon manifestiert ist, aber deutlich höheren Verwaltungsaufwand produziert. Der Vollzugsaufwand steht teilweise außer Verhältnis zu den Zielen der Regelungen. Die Handlungsfähigkeit der Landkreise wird zunehmend durch eine stetige Zunahme von Aufgaben, zusätzliche Standards sowie erweiterte Leistungs- und Rechtsansprüche eingeschränkt. Diese Entwicklungen betreffen den Sozialbereich ebenso wie das Ausländerwesen , die Bau- und Umweltämter sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Kinder - und Jugendhilfe. Querschnittsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierung sind zusätzliche Herausforderungen, für die kaum noch Ressourcen vorhanden sind. Das führt in der Gesamtheit zu nachvollziehbarer Unzufriedenheit der Bürgerschaft und der Mitarbeitenden.
Deswegen fordern die Landkreise einen konsequenten Aufgaben- und Standardabbau. Es bedarf einer konsequenten Priorisierung staatlicher und kommunaler Aufgaben mit dem Ziel, die Eigenverantwortung zu stärken und die kommunale Ebene von überflüssigem Ballast zu befreien. Weiterhin sind die Rechtssetzungsprozesse zu reformieren. Recht muss seine Ziele erreichen und gleichzeitig einfach einzuhalten und mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen sein. Die kommunale Vollzugsebene muss institutionell stärker in den Rechtssetzungsprozess eingebunden werden. Lassen Sie uns doch den Mut haben, Experimentierräume zu schaffen, um pilothaft zu erproben, welche Regelungen für eine sachangemessene Aufgabenwahrnehmung zwingend erforderlich sind und welche nicht.
Nachdem die Mitarbeitenden im Landratsamt in allen Dezernaten Prozesse verschlankt haben, werden wir nun im Herbst eine nochmalige Aufgabenkritik durchführen und den Versuch eines Standardabbaus unternehmen, welcher ebenso aufzeigen soll, ob und wo wir gegebenenfalls solche Experimentierfelder haben. Nur wenn uns das gelingt, werden wir innovativ als Verwaltung in die Zukunft gehen können. Gleiches gilt für die Städte und Gemeinden.

Nach der Darstellung, warum sich die Haushalte der Landkreise defizitär darstellen - und das nicht etwa ein Phänomen im Landkreis Lörrach ist - und was zu Verbesserungen führen könnte, möchte ich zum Haushalt 2025 kommen.

Obwohl zusammen mit der AG Finanzen zahlreiche Einsparvorschläge erarbeitet und umgesetzt wurden, beziehungsweise in den Haushaltsentwurf eingeflossen sind, und wir eine unvermeidbare Hebesatzerhöhung bei der Kreisumlage hinnehmen müssen, kann der Haushalt nur mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 5,87 Mio. € eingebracht werden. Im Ergebnishaushalt stehen Erträge in Höhe von 443,65 Mio. € Aufwendungen in Höhe von 449,53 Mio. € gegenüber. Die Hebesatzerhöhung wird bei drei Punkten, von 36,0 auf 39,0 gesehen.
Das bedauern wir in besonderem Maße, zumal die Gemeinden und Städte sich ebenso in einer äußerst prekären finanziellen Situation befinden und viele Aspekte, die ich einführend genannt habe, auch bei ihnen zu Buche schlagen. Ich werde auf das Thema noch eingehen. Selbstverständlich werden Verbesserungen, die sich im Zuge der Haushaltsberatungen ergeben, Kreisumlage senkend berücksichtigt.
In Höhe von 27 Mio.€ werden wir Investitionen tätigen, denen Einzahlungen von 11,6 Mio. € gegenüberstehen. Die Nettoinvestition beträgt folglich 15,4 Mio. €
Neue Kredite werden in Höhe von 15,2 Mio. € benötigt. Das bedeutet, dass die Investitionen fast vollständig über Kredite finanziert werden müssen.
Die Erhöhung des Kreisumlage-Hebesatzes ergibt sich aus der Tatsache, dass unsere Rücklage nahezu aufgebraucht ist, im Haushalt 2024 der Nettoressourcenverbrauch für Soziales aktuell 12,9 Mio. € höher ist als die Erträge aus der Kreisumlage und ein Betriebskostenzuschuss für die Kliniken GmbH in Höhe von 7 Millionen € erforderlich ist. Wenn der aktuelle Haushalt (2024) wie erwartet mit einem negativen Ergebnishaushalt in Höhe von 10,4 Mio. € abschließt, hätten wir nur noch eine knappe Million € in der Rücklage zur Deckung künftiger Verluste zur Verfügung. Allerdings gehen wir nach dem Haushaltsverlauf 2024 davon aus, dass sich das Ergebnis um rund 2 Mio. € verbessert, so dass die Rücklage vermutlich rund 3 Mio. € beträgt.
Es ist sinnvoll, die Erkenntnisse aus der Analyse des Haushalts 2024 auf den Haushalt 2025 zu übertragen. Rechnen wir die Erhöhung der Sozialkosten mit 12,9 Mio. € und den Betriebskostenzuschuss für die Kliniken GmbH mit 7 Mio. € zusammen, kommen wir auf ein Defizit von rund 19 Mio. € und nicht nur 10 Mio. €, wie vor einem Jahr im Haushaltsbeschluss für 2024 angenommen. Das zeigt, dass der Landkreis in allen Bereichen ansonsten mit größter Sparsamkeit agiert und es daher auch kaum weitere Einsparmöglichkeiten erwarten lässt.
2025 steigen der Nettoressourcenbedarf Soziales weiterhin und der Betriebskostenzuschuss für die Kliniken GmbH um 8 Mio. €. Der Landkreis kann somit die eigentlich vorgeschriebene Mindestliquidität nicht erreichen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat jedoch angedeutet, dieses mit Rücksicht auf die Finanzsituation der Städte und Gemeinden zu tolerieren, obwohl die Erhöhung der Kreisumlage das Delta zwischen den Erträgen der Kreisumlage und dem Nettoressourcenverbrauch Soziales lediglich von 12,1 Mio. € in 2024 auf 9 Mio. € 2025 reduziert. Doch macht sich bei den Kommunen die derzeit schwierige gesamtwirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland mit nur geringen Wachstumsprognosen deutlich bemerkbar. Die Städte und Gemeinden im Landkreis reagieren darauf im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch das Hinausschieben von Neuinvestitionen und Einsparungen beim Unterhaltungsaufwand. In der Folge wird dies zwangsläufig zu einem Investitionsstau und Mehrkosten führen. Zudem haben zahlreiche Kommunen in den letzten Jahren die Gebühren und sonstigen Entgelte erhöht. Bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden von einer großen Anzahl der kreisangehörigen Kommunen bereits vollständig oder nahezu kostendeckende Gebühren erhoben. Bei den Hebesätzen für die Grundsteuer wird derzeit eher zurückhaltend agiert, bis die neuen Grundlagen für die Berechnung abschließend vorliegen. Trotz der geschilderten vorsichtigen und zurückhaltenden Haushaltsführung können von den 32 kreisangehörigen Kommunen (ohne Große Kreisstädte) 19 Städte und Gemeinden ihren Ergebnishaushalt längerfristig nicht ausgleichen. Insofern wird es für die kommunale Familie höchst anspruchsvoll bleiben, genehmigungsfähige Haushalte zu entwickeln. Unsere gemeinsame Hoffnung ist, dass sich die Rahmenbedingungen und das finanzielle Umfeld in den kommenden Jahren wieder verbessern wird. Zwingend ist, unsere Belange gegenüber Land und Bund gemeinsam zu verdeutlichen, um mehr Nachdruck ausüben zu können. Der Landkreis wird durch die Hebesatzerhöhung Mehrerträge von 9,35 Mio. € erzielen. Die Hebesatzerhöhung würde eigentlich Mehrerträge in Höhe von 11,6 Mio. € erbringen, doch sind 2,28 Mio. € in Abzug zu bringen, da sich die Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Landkreis reduziert hat.
Die Zahlung des Betriebskostenzuschusses an die Kliniken GmbH basiert auf der im März 2024 seitens des Kreistags abgegebenen Patronatserklärung mit einem Volumen bis zu 25 Mio. €. 15 Mio. € sind im Ergebnishaushalt 2025 als Betriebskostenzuschuss etatisiert. Weitere 6 Mio. € können durch Auflösung einer zulasten des Jahres 2023 zu diesem Zweck gebildeten Rückstellung finanziert werden. Die verbleibenden bis zu 4 Mio. € unterliegen dem Prinzip Hoffnung insofern, als dass wir von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung der GmbH ausgehen. Sollte der Betrag notwendig werden, müsste er notfalls mit einem Liquiditätskredit finanziert werden.
Stellen wir nun die positiven und negativen Finanzveränderungen gegenüber, so sind als positiv Mehrerträge in Höhe von 9,35 Mio. € durch eine Erhöhung der Kreisumlage, 8,67 Mio. € aus Schlüsselzuweisungen und 2,94 Mio. € aus der Verbesserung der FAG-Umlage zu verzeichnen. Negativ wirken sich die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an die Kliniken GmbH um 8 Mio. € (von 7 auf 15 Mio. €), die Erhöhung der Personalaufwendungen um 5,8 Mio. €, höhere Transferleistungen im Sozialbereich um 1,9 Mio. € und weitere Aufwendungen, die sich aus dem Variantenpapier in Höhe von ca. 5,3 Mio. € ergeben, aus.
Wichtig ist mir der Hinweis, dass die mit der AG Finanzen erarbeiteten Einsparvorschläge im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 1,9 Mio. € und im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung rund 5 Mio. € betragen. Diese Positionen wurden zum Haushalt 2025 erst gar nicht angemeldet. Der größte Teil der Einsparungen stammt aus dem Bereich der Gebäudeunterhaltung und der Instandhaltung der Straßen und Brücken. Ich muss nicht betonen, dass wir uns 2025 auf das unabdingbar Notwendige beschränken müssen. Doch dürfen wir nicht vergessen, dass der Investitions- und Sanierungsbedarf erheblich ist. Der Anstieg der Personalkosten lässt sich mit 2,53 Mio. € auf Tarifsteigerungen und mit 2,7 Mio. € auf neue Stellen, die der Kreistag allerdings schon circa zur Hälfte unterjährig genehmigt hat, zurückführen. Eine halbe Million € ergibt sich daraus, dass die vom Kreistag für 2024 vorgenommene pauschale Entnahme aus den Personalkosten in Höhe von 2 Mio. € nicht dauerhaft erfolgen kann. Für 2025 sehen wir eine pauschale Entnahme von 1,5 Mio. € vor. Die Stellen werden in den jeweiligen Ausschüssen sowie dem Verwaltungsausschuss im Detail besprochen. Die eingebrachten Stellen sind unter Berücksichtigung des Anwachsens von Fallzahlen das absolute Minimum des Benötigten.
Welche Maßnahmen sich hinter den Investitionen in Höhe von 27 Mio. € verbergen, ergibt sich aus der angezeigten Folie (z. B. Fortführung Neubau der GU Rheinfelden 7,79 Mio. €, energetische Sanierung der GWS Lörrach Bau D 3,9 Mio. €, Sanierung GWS Lörrach Haus A 1,08 Mio. €, Anschaffung bewegliches Vermögen für kreiseigene Schulen 0,75 Mio. €, Ausbau der Garten- und Wiesentalbahn - Investitionszuschuss 1,75 Mio. €).

Lassen Sie uns nun auf einige wenige Aspekte in den Teilhaushalten und Eigenbetrieben eingehen, insbesondere Chancen und Risiken.

Chancen bestehen in der weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, indem Ressourcen gebündelt werden. Gute Erfahrungen werden dazu in verschiedenen Bereichen gemacht.

Eine große Chance liegt in den Mitarbeitenden des Landratsamtes, der Eigenbetriebe und Gesellschaften, welche immer wieder bereit sind, sich zu verändern, Mehrarbeit auf sich zu nehmen und innovative Wege zu gehen. Ohne sie wäre es zu keiner Zeit möglich, den Bürgerinnen und Bürgern alle Dienstleistungen anzubieten und mit dem Kreistag den Landkreis zu gestalten und weiter zu entwickeln. Deswegen ist es so wichtig, ihnen über die Generationen hinweg gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.

Eine Chance - oder ist es eher ein Wunsch? - könnte auch in einem in vergangenen Zeiten genutzten Instrument des Kreistags liegen, um insbesondere die Kreisumlage zu senken. Nach anfänglichem Bangen werden wir wohl den mit 16 Mio. € im Haushalt 2024 eingesetzten Betrag für die Grunderwerbssteuer erreichen. Bei Stabilisierung des Baukostenindex und sinkenden Zinsen sollte dieses Ergebnis auch 2025 erreichbar sein. Ein höherer Betrag könnte nur dann eingesetzt werden, wenn sich weitere Rahmenbedingungen, insbesondere wirtschaftliche, verbessern. Insofern ist zu beobachten, wie die Entwicklung bei den Unternehmen im Landkreis verläuft.

Im Teilhaushalt (THH) 1 wird das Vorankommen bei der Digitalisierung abgebildet. Nach der Einführung der E-Akte im größten Dezernat, dem Sozial- und Jugenddezernat, ist vorgesehen, in den Jahren 2025 und 2026 die anderen vier Dezernate entsprechend zu ertüchtigen. Die Erfahrungen, die im Dezernat V gesammelt wurden, können hierfür eingesetzt werden und versprechen, dass wir zu verbesserten Prozessen kommen. Um allerdings weitere nennenswerte Fortschritte Richtung Effizienzrendite zu machen, müssen die Fachprogramme besser werden, insbesondere medienbruchfreies Arbeiten zulassen und damit dem Bürger und Mitarbeitenden auch alle Vorteile der Digitalisierung bieten.

Die Investitionen und Instandhaltungen in unseren Schulen dienen dazu, junge Leute gut zu befähigen, eine Ausbildung zu absolvieren und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz zu erhalten. Angesichts des Fachkräftemangels auch aufgrund der demographischen Entwicklung lassen hier jeden Euro gut angelegt wirken. Insbesondere sind im THH 3 notwendige Bauvorhaben wie die Erstellung des Ersatzbaus des völlig maroden Gebäudeteils A der Gewerbeschule Lörrach oder der Neubau der Sprachheilschule zu realisieren und dabei die Fördermittel zu nutzen, um die Chancen der jungen Leute, aber auch der Wirtschaft und des Handwerks zu generieren.

Die größten Risiken sind insbesondere im Bereich des Gebäudezustands der Sporthallen zu sehen, die wir sicher und benutzungsfähig halten müssen. Aufgrund der Kenntnis der Mängel in den jeweiligen Gebäuden kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter dem Jahr die Sanierung erforderlich wird und nicht im Haushalt eingestellte Kosten entstehen könnten.

Im THH 2 befinden sich Fachbereiche wie das Ordnungswesen, die Ausländerbehörde, das Veterinärwesen, der Rettungsdienst und Katastrophenschutz, die Gesundheitsleistungen und das Baurecht, die weitestgehend gesetzliche Aufgaben erfüllen, zu einem nennenswerten Teil als staatliche untere Verwaltungsbehörden. Die Chance für diesen Bereich würde insbesondere in einem Erfolg der Entlastungsallianz und der Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips liegen. Die Aufgaben sind in diesen Bereichen stark angewachsen, der Bürokratismus hat erheblich zugenommenen und damit einhergehend ein Personalaufwuchs, der aber nicht dem deutlich höheren Bedarf entspricht. Somit würde der Abbau von Aufgaben und Standards dem Bürger und den Mitarbeitenden zu Gute kommen.
Im Bereich der Kommunalen Gesundheitskonferenz werden die Chancen in der Generierung von Fördermitteln und der Zusammenarbeit mit allen im Gesundheitswesen relevanten Akteuren gesehen. In der Vergangenheit wurden ebenso wie in der Stabsstelle Digitale Daseinsvorsorge Förderprojekte für gute Angebote unter anderem im Gesundheitswesen erfolgreich bearbeitet. Das nächste Projekt ist der digitale Gesundheits- und Sozialkompass, der in besonderem Maß von der Fritz-Berger-Stiftung gefördert wird und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken soll.

Das Risiko besteht in diesem Bereich, dass weitere Gesetzesänderungen oder neue Regelungen zu einem Mehr an Arbeit führen, das nicht finanziert wird. So wird mit Spannung erwartet, ob die Änderungen im Baubereich tatsächlich zu Entlastungen führen. Schwierig ist auch, dass von Seiten des Landes beispielsweise keine Vorgaben oder Standards im Bereich des Bevölkerungsschutzes gemacht werden. Das ist kein Widerspruch zum vorher Gesagten. Mit Blick auf die unterschiedlichen Katastrophen- und Krisenszenarien sollte es einheitliche Pläne, Ausstattungen und Vorgehensweisen geben. Das hat das Land auch erkannt. Allerdings ist noch nicht klar, in welchem Umfang dieses auch im Landeshaushalt 2025/2026 Eingang findet. Der Landkreis kann es sich nicht erlauben., im Vorgriff entsprechende Investitionen zu tätigen.
Hier liegt aber auch ein gewisses Risiko, denn es werden Einsatzmittel und Fahrzeugtechnik benötigt, sind Fortbildungs- und Übungsmaßnahmen zwingend und Ressourcen für die Entwicklung und Ausarbeitung von Plänen bereitzustellen. Aufgrund der Finanzlage des Kreises wurden diese Themen ein bis zwei Jahre in die Zukunft verschoben. Mit Hinblick auf ein Gutachten zum Sondermitteleinsatzkonzept, dessen Ergebnisse 2025 final vorliegen werden, muss dann nochmals eine Priorisierung erfolgen. Es kann nur das absolut Notwendige unter Zugrundelegung einer Risikoabwägung geleistet werden. Dem Thema Zivilschutz ist aufgrund der geopolitischen Situation ein verstärktes Augenmerk zu widmen. Auch das ist eine dauerhafte Herausforderung, die bisher zu kurz gekommen ist.

Der THH 4 beinhaltet neben den wesentlichen strategischen Schwerpunkten aus der Landkreisstrategie wie der Mobilität mit dem ÖPNV, der Schülerbeförderung sowie Digital- und Mobilitätstechnologien, das Thema Energie und Klimaschutz sowie die Wirtschafts- und Strukturpolitik auch zentrale Daueraufgaben im Bereich Umwelt (Gewässerschutz, Altlasten/ Bodenschutz, Immissionsschutz, Anlagengenehmigung, Abfall) und Arbeitsschutz, die Verkehrssicherheit und -Ordnung, die Kfz-Zulassung und Führerscheine sowie den Straßenbetriebsdienst auf Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen. Der Kreistag sieht in diesem Bereich eine wichtige Grundlage für das Leben und Arbeiten im Landkreis Lörrach. Denn hier wird die freie Entfaltung jeder Person in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht versucht zu ermöglichen, zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu sichern, um damit letztendlich zu einem gedeihlichen Zusammenleben in der Gesellschaft beizutragen.
Die Chance in diesem Bereich besteht im ÖPNV, zu dem sich der Kreistag bekennt, weil er einer zentralen Säule der Mobilitätsstrategie im Landkreis zuzuordnen ist. ÖPNV- Ausbau bedeutet, den Busverkehr, für den der Landkreis als Aufgabenträger verantwortlich ist, zu verdichten, zu vertakten, in Nachfrage ärmere Zeiten auszudehnen und mit Blick auf Komfort und Preis attraktiver zu machen. Das kann nur Schritt für Schritt erfolgen. Vorgesehen sind beispielsweise die Fortführung der Buslinienbündel Hochrhein (eigenwirtschaftlich), der Regio Busse Kandern - Lörrach und Rheinfelden - Schopfheim sowie der Start des RegioBus "Freund" von Lörrach zum EuroAirport oder der Start der Buslinienbündel Schwarzwald, Wiesental und Stadtverkehr Schopfheim sowie die Vorbereitung des weiteren Buslinienbündels Markgräflerland. Eine besondere Chance wird auch in der Fortsetzung der Tarifförderung zur Vergünstigung des Nahverkehrs im Landkreis durch die Gesellschafterstellung des Landkreises ab 2025 im RV L gesehen. Für die Gemeinden und Städte beziehungsweise Familien im Landkreis ist die Fortsetzung der Zuschüsse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eine Chance. Hier soll 2025 eine umfangreiche Integration freigestellter Schülerverkehre in den ÖPNV geprüft werden.
Festzustellen ist, dass die ungefähre Beibehaltung des Nettoressourcenbedarfs zu einer deutlich eingeschränkten Dienstleistung führt. Dieses ist überhaupt nur möglich, weil enorme Einsparbemühungen unternommen wurden. Dass ein Risiko im kompletten Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen, auf Instandsetzungsmaßnahmen an Kreisstraßen, Kreisstraßenbrücken und -bauwerken und bei der Streckung der Nachbeschaffung von Fahrzeugen und Maschinen für den Straßenbetriebsdienst bestehen, muss nicht vertieft werden. Auch die erneute Verschiebung der seit mehreren Jahren ausstehenden Wartung des Radwegenetzes im Landkreis führt zu einer zunehmenden Fehlerquote beziehungsweise Lücken in der Radwegweisung. Zudem wurden die eigentlich erforderlichen Projektmittel im Klimaschutzbereich auf 50 % gekürzt, so dass insgesamt konsumtiv und investiv Ausgaben in Höhe von circa 1,7 Mio. € 2025 gespart werden.
Weitere Risiken ergeben sich daraus, dass das Land gesetzlich vorgibt, dass die finanzielle ÖPNV-Förderung von Erfolgen bei den Fahrgastzahlen abhängt, welche über Automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS) in den Beförderungsgefäßen festgestellt werden sollen. In Summe wäre mit circa 500.000 € zu rechnen. Förderungsgrundlagen stehen noch nicht fest.
Im Übrigen bestehen Chancen beim Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs, sowohl durch die Weiterführung des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn, der Weiterführung des Ausbaus der Garten- und Wiesentalbahn mit Abschluss der Leistungsphase "Vorplanung" in 2025 und die weitere Begleitung der Überlegungen zur Reaktivierung der Kandertalbahn.
Im Bereich des Klimaschutzes liegen die Chancen im Klima-Jahresprogramm 2024/2025 und dem Fahrplan zur klimaneutralen Verwaltung mit dem entsprechenden Maßnahmenprogramm.

Besonders deutlich werden Veränderungen im Bereich des THH 5 und somit im ländlichen Raum. Um unsere natürlichen Lebensgrundlagen und das Landschaftsbild zu erhalten, müssen Risiken aus der Einschleppung neuer Arten minimiert, forstliches Risikomanagement betrieben und die Chancen aus dem Waldumbau generiert werden.
Das Risiko gravierender negativer Auswirkungen für Ökologie und Wirtschaft durch die schnelle Verbreitung zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, die aus aller Welt durch den Personen- und Güterverkehr eingetragen werden, ist erheblich. Neben der Tigermücke und der afrikanischen Schweinepest befinden wir uns im Landkreis an einem Brennpunkt der Ausbreitung von Insektenarten, die als EU-Quarantäneschädlinge für Land- und Forstwirtschaft eingestuft sind. 2024 ist erstmals in Basel der Japankäfer aufgetreten mit der Folge der Ausweisung einer Pufferzone in Teilen des Landkreises. Aktuell kämpfen wir um die Verhinderung der Ausbreitung der amerikanischen Rebzikade in den Weinbergen, die als Vektor für ein gefährliches Bakterium dient, welches Leben zum Absterben bringt. Dieses hätte massive Folgen für landwirtschaftliche Kulturen. Insofern ist Handeln nicht nur rechtlich, sondern ebenso unter wirtschaftlichen Aspekten zwingend geboten.
Hohe Risiken bestehen für unsere Wälder durch den fortschreitenden Klimawandel. Sie erfordern einen beschleunigten klimagerechten Waldumbau. Die Risiken sind zu schmälern, indem man weg von der Fichte hin zur Eiche und anderen Wärme und Trockenheit toleranteren Baumarten kommt.
Die Chance liegt darin, den Wald naturnäher zu gestalten. Die Wälder werden nicht nur besser an den Klimawandel angepasst sein, sondern auch in Sachen Biodiversität mehr zu bieten haben. Insofern generiert die Forstverwaltung des Landkreises Fördermittel allein aus dem seit 2023 umgesetzten Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" jährlich in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Eine Chance wird auch im" Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz" gesehen, für die die Förderrichtlinie allerdings noch nicht veröffentlicht, aber für 2025 angekündigt ist und in Abstimmung mit dem Biosphärengebiet Schwarzwald eingesetzt werden soll.
Aufgrund der Bedeutung des Themas "Biodiversität" hat der Kreistag einen strategischen Schwerpunkt gesetzt. Eine Chance liegt hier in der Arbeit des Landschaftserhaltungsverbands Lörrach e.V., welcher vom Landkreis und fast allen Gemeinden im Landkreis betrieben wird, damit ein besonders wirksamer Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Natur geleistet wird. Der LEV setzt mit den Landwirtinnen und Landwirten im Landkreis Maßnahmen um, von denen nicht nur seltene Arten profitieren und hochwertige Lebensräume wie die typischen Mähwiesen, sondern auch der Tourismus und weitere Wirtschaftszweige Gewinn haben. Dieses erfolgt nicht über Verbote, sondern über finanzielle Anreize für die Landbewirtschafter.

Die Chancen und Risiken in den THH 6 "Soziales und Arbeit" und THH 7 "Jugend und Familie" sind von besonderem Interesse, da nahezu zwei Drittel unseres Haushaltes in diesen Bereich fließt. Das zeigt besonders deutlich die Erforderlichkeit, alle Chancen zu heben.
Diese werden insbesondere in den Netzwerken mit allen Akteuren im Landkreis und darüber hinausgesehen, denn knappe Ressourcen machen es erforderlich, dass die unterschiedlichen Systeme ihre Ressourcen verzahnen, um Synergien zu schaffen und die Passgenauigkeit zu erhöhen. Beispielhaft ist die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit dem Jobcenter, Stichwort "Jugendberufsagentur", die Zusammenarbeit mit den Trägern, zum Beispiel die Weiterentwicklung der Versorgung für Menschen aus dem Autismusspektrum, oder das Haus des Jugendrechts zu nennen. Weiterhin liegen Chancen im Ausbau der Präventionsketten. Zu nennen ist die App HalLÖchen mit Hilfen zu Erziehung vor der Geburt, die Babylotsin, die frühen Hilfen mit Elternbesuchen, das Angebot "Alle dabei!" oder Angebote der Bildungsregion.
Zu erwähnen sind aber auch das neue Familienzentrum in Schönau als Ergebnis der Sozialraumstrategie oder die Gestaltung des Landkreises Lörrach als inklusiven Landkreis, indem den Menschen zusätzliche Hilfeleistungen für die Teilhabe am Leben im Landkreis Lörrach ermöglicht werden. Auch die Quartiersarbeit im Landkreis zum Beispiel in Rheinfelden und Schwörstadt mit einer Kombination aus Angeboten des Landkreises schafft Synergien und sichert die Situation von älteren und pflegebedürftigen Menschen im Quartier, die so lange wie möglich in ihrem Wohnumfeld bleiben können. Eine Chance bietet der Jugendhilfeplanungsprozess im Rahmen des Modells Communities that Care - CTC -, welcher mit einigen Städten und Gemeinden unter anderem im oberen Wiesental als Fortsetzung der Sozialraumstrategie Oberes Wiesental vorangetrieben wird. Das Modellprojekt "Hilfen aus einer Hand" ist voranzubringen, um Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine Anlaufstelle im Landkreis zu bieten. Das gelingt, wenn Jugendhilfe und Eingliederungshilfe abgestimmt und passgenau unterstützen.

Wo Licht ist, gibt es auch Schatten - die Risiken sind in diesen Bereichen erheblich.
Die soziale Lage hat sich aus unterschiedlichen Gründen für den Landkreis finanziell belastend entwickelt. Erstmals stiegen die Bedarfsgemeinschaften im August 2024 wieder auf über 6000. Ende 2019 haben unsere Bemühungen zur Senkung auf 4400 Bedarfsgemeinschaften geführt. Die SGB II-Quote ist im August 2024 mit 6,2 % deutlich über dem Landesschnitt mit 5,5 %. Auch dort lagen wir zum Beispiel im Jahr 2018 mit 4,7 % deutlich unter dem Landesschnitt mit 5,3 %. Auch die Arbeitslosigkeit ist seit dem Jahr 2018 von 3,1 auf 5,1 % gestiegen und damit deutlich höher als die Arbeitslosenquote sich in Baden-Württemberg entwickelt hat, nämlich von 3,2 auf 4,4 %.
Bei Bedarfsgemeinschaften spielen insbesondere die deutlich steigenden Kosten bei den Kosten der Unterkunft eine Rolle. Diese betragen 536 € pro Bedarfsgemeinschaft monatlich. Dieser Betrag lag 2022 noch bei 472 €. Die geplante Wohngelderhöhung lässt weitere Mietpreissteigerungen im Landkreis erwarten. Die schwierige soziale Lage von Menschen zeigt sich oft bei der Jugendhilfe. Menschen in finanziell prekärer Situation haben ein deutlich erhöhtes Risiko, Jugendhilfeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Risikobehaftet sind auch die fehlenden beziehungsweise wegbrechenden Angebote aufgrund des Fachkräftemangels im Bereich Pflege, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Hier müssen im Zweifel Sonderlösungen gefunden werden, die in aller Regel sehr kostenintensiv sind. Auch brechen niederschwellige ambulante Leistungen zu Gunsten höherschwelliger und oft teurer Angebote weg, weil das Personal von einem Bereich in den anderen wechselt. Erfreulicherweise ist es trotzdem gelungen, im Konsens mit der Liga Einsparungen in Höhe von 206.000 € für 2025 abzustimmen. Hingenommen werden muss, dass der Schwerpunkt der Sozialstrategie in der Prävention und dem Empowerment geschwächt wird.
Im Rahmen der Umsetzung des BTHG ergeben sich Mehraufwendungen für den Landkreis. Insbesondere bei der besonderen Wohnform, welche einen großen Kostenblock darstellt, betragen diese Steigerungen durchschnittlich 30 %. Das Land hat sich mit einer Vereinbarung verpflichtet, bei der Umstellung des BTHG auf den Landesrahmenvertrag die BTHG-bedingten Mehraufwendungen der Stadt- und Landkreise zu tragen. Der Landkreis geht für 2025 bei seinen Planungen von 6,5 Mio. € Mehraufwendungen aus. Gleichwohl hat das Land bisher durchschnittlich nur 2,1 Mio. € pro Stadt- und Landkreis eingestellt. Daher wird befürchtet, dass die Landkreise auf den Kosten sitzen bleiben. Die kommunalen Spitzenverbände arbeiten an Lösungen.
Nicht einzuschätzen sind die Entwicklungen aufgrund der Kriegsgeschehen, insbesondere in der Ukraine. Sollten weitere Flüchtlinge in den Landkreis Lörrach kommen, müsste mit einem Anstieg der Leistungsfälle im Bereich des SGB II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gerechnet werden sowie der Erforderlichkeit weiterer vorläufiger Unterbringungsplätze. Ein großes Risiko sind weitere Fallzahlensteigerungen bei stagnierendem oder zurückgehendem Personal in den Bereichen der Leistungsgewährung, Schwerbehindertenausweis, Wohngeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Eingliederungshilfe, um nur wenige Beispiele zu nennen. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier schon jetzt lange Wartezeiten hinzunehmen. Dieses bedauern wir sehr! Gleichzeitig führt dieser Umstand zu längeren Krankheitsausfällen und Gefährdungsanzeigen auf der Seite des Personals. Dadurch können auch vorrangige Leistungen und Erstattungsansprüche nicht oder nicht zeitnah eingefordert werden, so dass sich die Situation von Klienten aufgrund der langen Wartezeit bis zur Gewährung der Leistung verschlechtert und letztlich teurere und höherschwellige Leistungen erbracht werden müssen.
Leider hat sich auch die Gefährdungssituation für das Personal verschärft. Es kommt zu Bedrohungen und Beleidigungen, die sich sogar auf das private Umfeld der Mitarbeitenden auswirken. Daraus folgt, dass die Sicherheitsstandards zu erhöhen sind, was ohne finanzielle Mittel nicht möglich ist.
Finanziell eingesetzte Ressourcen für Schulbegleitung im Landkreis werden steigen, weil die Fallzahlen stetig zunehmen. Auch hier muss an neuen Konzepten gearbeitet werden.
Der Eigenbetrieb Heime freut sich, dass mit der neuen Leitung des Betriebes die Entwicklung voranschreiten wird. Unausweichliche Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise die Errichtung eines Ersatzstandortes für das Markus-Pflüger- Zentrum in Wiechs werden den Kreistag beschäftigen. Allerdings werden eine große Herausforderung und damit auch Risiko der Fachkräftemangel und die überteuerten Leiharbeitskräfte sein.
Im Bereich des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft müssen die Chancen in den nächsten Jahren bei Neuverträgen ausgelotet werden, die zum Beispiel bei der Sperrmüll- und Altholz Sammlung abgeschlossen werden müssen. Es ist festzustellen, dass die Preisentwicklungen bei den verschiedenen Wertstoffen sehr virulent sind. Auf der anderen Seite sehen wir, dass Neuverträge oftmals zu Verteuerung führen, wie es beim Vertrag zum Sammeln und transportieren sichtbar wird. Positiv ist, dass die Qualität der Leistung durch den Einsatz von rund 80 % sauberer Fahrzeuge und flächendeckender Fremdstoffdetektion der Biotonnen erhöht wird. Eine Chance könnte auch in der Neufassung des Abfallwirtschaftkonzeptes des Landkreises nach Inkrafttreten des aktualisierten Abfallwirtschaftplans des Landes Baden-Württemberg liegen.
Auf die Chancen und Risiken beim Betrieb der Kliniken und dem Neubau wird gesondert im Rahmen der Wirtschaftsplanung für 2025 eingegangen.

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, diese nur ganz an der Oberfläche gebliebene Darstellung der Haushaltslage sowie der Chancen und Risiken in den einzelnen Bereichen zeigt auf, welche große Aufgabe vor uns liegt, uns in einem guten Dialog und einer konstruktiven, zielorientierten Diskussion dem Haushaltsbeschluss für 2025 zu nähern und die Ausrichtung des Landkreises in den nächsten Jahren im Rahmen unserer Klausurtagung zu besprechen. Die Verwaltung, ihre Führungskräfte und ich freuen uns darauf, da wir überzeugt sind, dass wir mit Ihnen und den Städten und Gemeinden gemeinsam zu guten Ergebnissen für die Entwicklung des Landkreises - auch in Zeiten knapper Ressourcen - kommen werden. Uns allen viel Erfolg!