Bundesland Thüringen

07/30/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/31/2024 17:26

Bericht aus der Kabinettsitzung am 30. Juli 2024

Bericht aus der Kabinettsitzung am 30. Juli 2024

127/202430.07.2024
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

Förderung politischer Stiftungen wird gesetzlich geregelt; Landesregierung stellt 30 Millionen Pauschalförderung für die Thüringer Krankenhäuser bereit; Erster Lebenslagenbericht junger Menschen in Thüringen vorgelegt; Staatssekretär Krückels vertritt Thüringen im Ausschuss der Regionen

Förderung politischer Stiftungen wird gesetzlich geregelt

Die Förderung politischer Stiftungen durch den Freistaat Thüringen soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dazu hat das Kabinett im Rahmen der ersten Kabinettbefassung den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Landeshaushalt beraten.

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 (2 BvE 3/19) entspricht die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen allein auf Basis des Haushaltplans nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Das Verfassungsgericht verlangt ein separates Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.

Um die gesellschaftspolitische Arbeit und die demokratische Bildungsarbeit der politischen Stiftungen in Thüringen auch in Zukunft und in verfassungskonformer Weise fördern zu können, soll ein formelles Gesetz die Kriterien für den Kreis der Empfänger staatlicher Stiftungsförderung und die Maßstäbe für die Höhe der jeweiligen Zuwendung regeln. Im Gesetz sind insbesondere die Voraussetzungen beschrieben, die für eine Förderung erfüllt werden müssen.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden nun auch die betroffenen Verbände angehört und die Vereinbarkeit des Entwurfs mit der Verfassung eingehend durch das Justizministerium überprüft.

Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Herbst in den Thüringer Landtag eingebracht werden.

Landesregierung stellt 30 Millionen Pauschalförderung für die Thüringer Krankenhäuser bereit

Mit einer heute von der Landesregierung beschlossenen Verordnung über die Pauschalförderung nach dem Thüringer Krankenhausgesetz wird die Verteilung der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel für die Pauschalförderung Thüringer Krankenhäuser geregelt. Für die 44 anspruchsberechtigten Häuser sind für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 30 Millionen Euro etatisiert.

Die pauschalen Fördermittel werden für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen, insbesondere für die medizintechnischen Ausstattungen der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Auch allgemeine Haus- und Betriebstechnik, IT- und Sicherheitstechik sind unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften förderfähig.

Die Wertgrenze für kleine bauliche Maßnahmen und die Bemessungsgrundlagen für die Höhe der pauschalen Beträge werden durch diese Rechtsverordnung außerdem bestimmt.

Erster Lebenslagenbericht junger Menschen in Thüringen vorgelegt

Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, hat dem Kabinett den ersten Lebenslagenbericht junger Menschen in Thüringen vorgelegt. Der Bericht besteht aus einer umfangreichen wissenschaftlichen Studie zu verschiedensten Aspekten des Lebens junger Menschen in Thüringen und einer begleitenden Stellungnahme der Landesregierung. Minister Holter: "Der Bericht ist ein Meilenstein für die Kinder- und Jugendpolitik unseres Bundeslandes und reflektiert unsere kontinuierlichen Bemühungen, das Aufwachsen junger Menschen in Thüringen umfassend zu verstehen und zu unterstützen. Die Erkenntnisse des Berichts fordern zum Handeln auf und sind gleichzeitig auch ermutigend. Sie zeigen, dass viele junge Menschen in Thüringen gut aufwachsen, aber auch, dass es erhebliche Ungleichheiten gibt, die angegangen werden müssen. Unser Ziel muss es sein, Chancengerechtigkeit zu schaffen und jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sein Potenzial voll auszuschöpfen." Nach dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen § 10 Abs. 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) hat die Landesregierung dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen vorzulegen und zu beschreiben, welche Folgerungen sie für die Kinder- und Jugendhilfe im Lande für erforderlich hält. Diesem Auftrag kommt die Landesregierung nun nach. Der Lebenslagenbericht wird zunächst dem Thüringer Landtag zugeleitet und dann veröffentlicht.

Staatssekretär Krückels vertritt Thüringen im Ausschuss der Regionen

Ende Januar 2025 beginnt die 8. Mandatsperiode des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR). Europastaatssekretär Malte Krückels, der bereits in der jetzigen Periode das Mandat innehatte, wurde erneut benannt. Die Stellvertretung, die vom Thüringer Landtag benannt wird, wird voraussichtlich - ebenfalls erneut - MDL Markus Gleichmann übernehmen. Die notwendige Bestätigung des Landtages steht derzeit noch aus.

Gemäß Beschluss (2019/852) des Rates der Europäischen Union vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des AdR verfügt die deutsche Delegation über 24 ordentliche und 24 stellvertretende Mitglieder. Das Benennungsverfahren für die deutschen Mitglieder ist in §14 EUZBLG und dem Länderabkommen vom 27. Mai 1993 geregelt. Nach dem in diesem Abkommen geregelten Rotationsverfahren benennen für die 8. Mandatsperiode die Länder Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Berlin je zwei Mitglieder. Alle anderen Länder - so auch Thüringen - benennen ein Mitglied.