Landkreis Oder-Spree

06/28/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/28/2024 02:09

Untere Naturschutzbehörde gibt Hinweise zu aus dem Nest gefallenen Vogelkindern

Untere Naturschutzbehörde gibt Hinweise zu aus dem Nest gefallenen Vogelkindern

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree weist eindringlich darauf hin, dass aus dem Nest gefallene Vogelkinder nicht ohne Not in Pflege genommen werden sollten. In den Frühjahrs- und Sommermonaten kommt es häufig vor, dass Jungvögel scheinbar hilflos außerhalb des Nestes oder gar am Boden aufgefunden werden. Obwohl dies besorgniserregend erscheinen mag, handelt es sich in den meisten Fällen um einen natürlichen Prozess der Vogelentwicklung, die sogenannte Bettelflugphase oder auch Ästlingsalter genannt.

Jungvögel in diesem Alter können normal stehen und laufen, haben ein weitgehend vollständig ausgeprägtes Großgefieder und können (nicht immer) mehr oder weniger lange Strecken fliegend zurücklegen. Bei solchen Ausflügen trainieren sie ihre Flugmuskulatur und werden auch außerhalb des Nestes weiter von den Elterntieren versorgt. Angefasst werden sollten solche Jungvögel nur, um sie zum Schutz vor Katzen oder ähnlichen Beutegreifern auf erhöhte Sitzpositionen in unmittelbarere Nähe des Fundortes zu setzen. Dabei sollten zum Selbstschutz Handschuhe getragen werden.

Ein besonders Hinweis zu Schwalbenkindern: Junge Schwalben können in der Regel sofort fliegen, wenn sie erstmals das Nest verlassen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass ein Teil der Nester auch während der Aufzuchtzeit und dann mit noch nicht vollständig entwickelten Junggtieren abricht. Mitunter sitzen ganze Bruten nicht flugfähig in den Trümmern des Nestes am Boden. Wird dies rechtzeitig bemerkt, kann eine behelfsmäßige "Nisthilfe", ein kleiner Karton, ein Körbchen oder eine aus Holzresten gezimmerte Konstruktion in der Größenordnung eines Schwalbennests zur Hand genommen werden. Sie sollte über dem Fundort des abgefallen Nestes angebracht und die Jungvögel dort hineingesetzt werden. Es dauert dann in den meisten Fällen kaum eine halbe Stunde bis die Jungvögel erstmals wieder gefüttert werden. Weitere Hilfe wäre erst dann erforderlich, wenn nach einem halben Tag keine Fütterung beobachtet werden kann.

Sollte Sie in der Beurteilung der Lage unsicher sein, kontaktieren Sie bitte eine Naturschutzorganisation oder die untere Naturschutzbehörde.

Datum: 28. Juni 2024