German Federal Government

06/28/2024 | Press release | Archived content

Regierungspressekonferenz vom 28. Juni 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Büchner
  • Kall (BMI)
  • Fischer (AA)
  • Wagemann (BMBF)
  • Ungrad (BMWK)
  • Alexandrin (BMDV)
  • Hartmann (BMF)

Stenografisches Protokoll

(Vorsitzende Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Büchner

Morgen, am Samstag, den 29. Juni, verfolgt der Bundeskanzler das Achtelfinalspiel der Fußballnationalmannschaft gegen Dänemark vor Ort im Dortmunder Stadion. Der Bundeskanzler möchte mit seinem Besuch erneut seine besondere Wertschätzung für die Nationalmannschaft zum Ausdruck bringen und drückt ihr zusammen mit ganz Deutschland fest die Daumen. Der Bundeskanzler und die Bundesregierung freuen sich auf weitere spannende Spiele und hoffen weiterhin auf einen friedlichen Verlauf.

Am Dienstag, den 2. Juli, finden die 16. deutsch-polnischen Regierungskonsultationen in Warschau statt. Der Bundeskanzler wird gegen 8 Uhr vom polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk mit militärischen Ehren an dessen Amtssitz empfangen. Im Anschluss daran folgt ein Gespräch beider Regierungschefs. Neben Fragen der bilateralen Zusammenarbeit wird es dabei auch um europa- und wirtschaftspolitische Fragen gehen. Im Zusammenhang mit der internationalen Sicherheitslage werden voraussichtlich auch die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit sowie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine Schwerpunkte sein. Ab 9.45 Uhr findet dann im Rahmen eines Arbeitsfrühstücks die gemeinsame Plenarsitzung der Regierungskonsultation statt. Daran nehmen neben dem Bundeskanzler und Ministerpräsident Tusk alle anwesenden deutschen und polnischen Ministerinnen und Minister teil. Im Anschluss folgt gegen 11.10 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz des Bundeskanzlers mit Ministerpräsident Tusk.

Am Mittwoch, den 3. Juli, tagt wie üblich um 11 Uhr das Kabinett unter der Leitung des Bundeskanzlers.

Ab 13 Uhr wird sich Bundeskanzler Scholz bei seiner zweiten Regierungsbefragung in diesem Jahr den Fragen der Bundestagsabgeordneten in Plenum stellen. Wie bei der Regierungsbefragung üblich, wird der Bundeskanzler zu Beginn ein Statement zu einem aktuellen Thema halten. Daran schließen sich die Fragen der Abgeordneten an.

Danach wird der Bundeskanzler um 14.30 Uhr den EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages besuchen. Der Bundeskanzler wird sich mit den Mitgliedern des Ausschusses über aktuelle Fragen und Themen der Europapolitik austauschen.

Am Donnerstag, dem 4. Juli, wird der Kanzler um 11 Uhr an der Einweihung des Synagogenzentrums in Potsdam teilnehmen. Dem Bundeskanzler ist es wichtig, persönlich an der Eröffnung der Potsdamer Synagoge teilzunehmen, auch als Signal an alle Jüdinnen und Juden in Deutschland. Die Ansprache vor Ort hält Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Danach wird der Bundeskanzler ab 13.45 Uhr am Festakt anlässlich des 75. Jubiläums des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. teilnehmen. Die Veranstaltung findet im AXICA-Kongresszentrum in Berlin statt. Gegen 14.10 Uhr wird der Bundeskanzler eine Rede halten und im Anschluss ein kurzes Bühnengespräch mit dem Verbandspräsidenten Dr. Ulf Kämpfer führen. Der Termin ist presseöffentlich. - So weit zu den Terminen des Bundeskanzlers.

Frage

Können Sie vielleicht zusammenstellen und uns nachliefern, wer von den Kabinettsmitgliedern außer Herrn Bundeskanzler noch an dem Fußballspiel nicht teilnimmt, sondern es beobachtet, live vor Ort? Ist vielleicht die Außenministerin dabei?

SRS Büchner

Das können wir versuchen, aber das können die Ressorts vielleicht selbst sagen.

Kall (BMI)

Die Bundesinnen- und -sportministerin Nancy Faeser nimmt auch an dem Spiel teil.

SRS Büchner

Ich möchte mich hier noch einmal zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts äußern. Deutschland war schon immer ein Einwanderungsland. Das zeigt ein Blick in unsere Geschichte, und wir als Bundesregierung sorgen nun dafür, dass Deutschland ein modernes und zukunftsfähiges Einwanderungsland mit einem Staatsangehörigkeitsrecht auf Höhe der Zeit ist. Gestern ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland leben, Deutsch sprechen und gut integriert sind, können nun nach fünf statt nach acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Eine wichtige Neuerung ist auch, dass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland nicht mehr aufgeben müssen. Die Lebensleistung der Gastarbeitergenerationen wird endlich anerkannt, indem wir für diese Menschen Hürden bei der Einbürgerung abbauen. Die Voraussetzungen: unter anderem eine gelungene Integration, ausreichende Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige.

Ganz klar: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus. Wer Deutscher oder Deutsche werden möchte, muss sich klar zu unseren Werten, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. Die Bundesregierung möchte insbesondere auch Fachkräften, die nach Deutschland kommen, eine faire Perspektive auf Einbürgerung geben und sie so langfristig in Deutschland halten. Wichtige Informationen finden Sie auf der zentralen Website www.einbürgerung.de, die gestern online gegangen ist. Außerdem gibt es im Publikationsportal der Bundesregierung eine neue Broschüre mit allen Informationen zum Herunterladen oder Bestellen.

Fischer (AA)

Eine Nachlieferung: Ich hatte mich bislang nur darum gekümmert, wo ich das Fußballspiel sehe, aber eine kurze Prüfung hat ergeben, dass die Bundesaußenministerin morgen ins Stadion nach Dortmund gehen wird, um das Spiel Deutschland-Dänemark live zu verfolgen.

Frage

Herr Büchner, nach dem TV-Duell und der Performance von Herrn Biden, rechnen Sie als Regierungssprecher damit, rechnet die Bundesregierung damit, dass die Chancen für Herrn Trump nach dieser Nacht gestiegen sind?

SRS Büchner

Wie Sie wahrscheinlich schon vermuten, kommentieren wir den Wahlkampf nicht und mischen uns auch da nicht ein. Ganz allgemein möchte ich aber zum deutsch-amerikanischen Verhältnis sagen, dass der Bundeskanzler immer wieder betont hat, dass die USA für Deutschland ein enger Freund und Partner zugleich sind. Wir arbeiten abgestimmt und vertrauensvoll bilateral und in vielen internationalen Bündnissen und Gremien wie der NATO, G7, G20 und den UN zusammen. Auf dieser Grundlage spricht der Bundeskanzler regelmäßig mit dem amerikanischen Präsidenten Joe Biden über Probleme und Herausforderungen, die uns in aller Welt umtreiben. Diese Gespräche werden vertraulich geführt, und Sie wissen, dass der Kanzler Joe Biden sehr schätzt und sie ein ausgezeichnetes persönliches Verhältnis haben. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Zusatzfrage

Wann hat denn der Bundeskanzler das letzte Mal mit Herrn Trump gesprochen, und beabsichtigt er möglicherweise, mit Herrn Trump demnächst Kontakt aufzunehmen?

SRS Büchner

Das kann ich Ihnen aus der Lamäng ehrlich gesagt nicht sagen. Das können wir aber gerne nachschauen und, soweit wir können, nachliefern.

Frage

Meine Frage geht ans Auswärtige Amt. Herr Fischer, aktuell ermitteln die Staatsanwaltschaften Cottbus und Berlin gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes wegen des Verdachts, die Mitarbeiter sollen sogenannte Proxy-Pässe für Afghanen unerlaubterweise mit Visa für die Einreise nach Deutschland ausgestattet haben. Können Sie uns sagen, ob es so ist und in wie vielen Fällen das nach Ihrem bisherigen Kenntnisstand passiert ist? In der Bürokratie wird so etwas häufiger als Büroversehen dargestellt. Was sind denn die Gründe für dieses Büroversehen, wenn es eines ist?

Fischer (AA)

Lassen Sie mich vielleicht einmal ganz grundsätzlich ausführen, dass unsere Visaverfahren nach Recht und Gesetz ablaufen und dass Sicherheit dabei höchste Priorität hat. Wir arbeiten hierbei Hand in Hand eng und abgestimmt mit den Kolleginnen und Kollegen des Bundesinnenministeriums und der Sicherheitsbehörden zusammen, die bei jedem einzelnen Visumsverfahren beteiligt sind. Vor Erteilung eines Visums wird ein vielschrittiger Prozess durchlaufen. Es gibt dabei klare Regeln und Verfahren für jeden einzelnen Schritt, die in jedem einzelnen Visafall von den zuständigen Kolleginnen und Kollegen abgearbeitet werden. Da sind zum Beispiel die Sicherheitsbehörden zu beteiligen. Da werden je nach Fallkonstellation Ausländerbehörden oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einbezogen. Es erfolgen Identitätsfeststellungen, und da werden Unterlagen intensiv geprüft. In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Pakistan, werden unsere Kolleginnen und Kollegen hierbei auch von besonders geschulten Dokumenten- und Visaberatern unterstützt, die die Bundespolizei an unsere Auslandsvertretungen entsendet.

Erst wenn jeder einzelne Schritt ausgeführt ist und alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird ein Visum durch unsere Kolleginnen und Kollegen erteilt. Außerdem haben wir eine Reihe von Sicherheitsschleifen in die Verfahren eingebaut: Wenn es zum Beispiel zu Ungereimtheiten kommt oder wenn wir Hinweise auf Ungereimtheiten bekommen, gehen wir diesen umgehend nach, klären diese auf und ziehen die daraus notwendigen Konsequenzen.

Was Ihre konkrete Frage angeht, so kann ich bestätigen, dass die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus in drei Verfahren Ermittlungen eingeleitet haben. Sie wissen, dass wir immer Schwierigkeiten haben, uns zu laufenden Verfahren zu äußern, aber ich glaube, das öffentliche Interesse überwiegt hier. Deshalb sage ich - auch in der Hoffnung auf Verständnis der Staatsanwaltschaften -, dass nach unseren Informationen bislang Informationen zu knapp zwei Dutzend Personen angefragt werden. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um weniger als zwei Dutzend Fälle handelt. Das sind die uns bekannten Fälle. Nach jetzigem Stand waren alle materiellrechtlichen Einreisevoraussetzungen erfüllt, die in einem Einreiseverfahren geprüft werden. Insbesondere sind die Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich durchgeführt worden, und in allen Fällen wurden auch die Identitäten der Personen zweifelsfrei festgestellt.

Zusatzfrage

Ich möchte den letzten Teil der Frage wiederholen: Wie konnte es passieren, dass in diese afghanischen Proxy-Pässe fälschlicherweise ein Visum für die Einreise nach Deutschland gestempelt wurde?

Fischer (AA)

Vielleicht zum Wesen eines Proxy-Passes: Ein Proxy-Pass ist aus Sicht des Landes, das ihn ausstellt, ein gültiges Reisedokument. Im Falle Afghanistans - es handelt sich hier ausschließlich um afghanische Fälle - werden Proxy-Pässe von afghanischen Behörden ausgestellt und von den afghanischen De-facto-Behörden, aber auch von der Republik Afghanistan zuvor, als reguläre afghanische Reisepässe angesehen. Sie sehen aus wie reguläre Reisepässe, und sie fühlen sich an wie reguläre Reisepässe. Sie sind aus unserer Sicht allerdings, und das ist richtig, nicht visierfähig, weil bei Proxy-Pässen oft Dritte, zum Beispiel die Schwester, der Bruder, diesen Pass bei den Passbehörden abholen. Nach unserem Verständnis ist es notwendig, dass der Pass vom Passinhaber selbst abgeholt wird. Deshalb gelten Proxy-Pässe zwar als Möglichkeit, die Identität einer Person zu klären, aber sie sind eigentlich aus unserer Sicht nicht visierfähig. Das wird von Land zu Land anders gehandhabt. In einigen Ländern werden Proxy-Pässe als reguläre Reisedokumente anerkannt. Wir tun das nicht. In Afghanistan ist es oft schwierig, die Pässe selber zu beantragen. Sie alle kennen die Sicherheitslage. Wenn man in der Provinz wohnt und die Passausgabestelle in einer der größeren Städte ist, dann ist es oft einfacher, das über einen Verwandten erledigen zu lassen.

Das ist der Hintergrund der Proxy-Pässe. Weil sie aussehen wie Originaldokumente und auch Originaldokumente sind, ist es naturgemäß in einem Visumsverfahren nicht ganz einfach, diese zu erkennen. Deshalb gibt es ja auch diese speziell geschulten Dokumenten- und Visaberater. Wenn ein Proxy-Pass erkannt wird und die Person trotzdem einreiseberechtigt ist, wie das in all den genannten Fällen war, dürfte normalerweise der Proxy-Pass nicht visiert werden, sondern es müsste ein Reisedokument für Ausländer ausgestellt werden. Es würde dann auf diese sogenannten RAfAs zurückgegriffen werden. Die Aufklärung ist durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Gange. Letztlich ist der Unterschied einfach, dass die vorgelegten Pässe in diesem Fall nicht visierfähig waren und dann ein RAfA hätte ausgestellt werden müssen, der zur Einreise nach Deutschland berechtigt hätte. Das ist der aktuelle Stand unserer eigenen internen Aufklärung. Aber damit kann ich natürlich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen.

Zusatzfrage

Ich hätte noch eine Nachfrage. Sie haben gesagt, Ihre Mitarbeiter in der Botschaft werden von hochspezialisierten Bediensteten der Bundespolizei unterstützt. Die haben diese Proxy-Pässe nicht erkannt. Bei der Einreise in Deutschland haben die Bundespolizisten in Hannover die Proxy-Pässe aber sofort erkannt. Wie kann das sein?

Fischer (AA)

Das ist Teil der Aufklärung. Was ich dazu sagen kann, ist, dass in der Tat Proxy-Pässe visiert worden sind. Das hätte nicht passieren sollen. Letztlich hätten diese RAfAs ausgestellt werden müssen. Das ist nicht passiert. Das ist der Bundespolizei bei der Einreise in Deutschland zu Recht aufgefallen. Auf der Grundlage sind dann die Ermittlungen eingeleitet worden. Gleichzeitig ist es aber so, dass all die Personen, um die es hier geht, die verschiedenen Aufnahmeprogramme erfolgreich durchlaufen haben. Das heißt, sie sind zum Beispiel in das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen worden, ihre Verfolgungsgeschichte in Afghanistan ist überprüft worden, sie sind mit ihren Dokumenten aus Afghanistan nach Pakistan eingereist, dort sind ihre Identitäten zweifellos festgestellt worden, dort sind auch die Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich gelaufen. Das gesamte Verfahren ist durchlaufen worden, und auf dieser Grundlage ist diesen Personen die Einreise nach Deutschland gestattet worden. Das Einzige, was aufgetaucht ist, ist, dass das Visum nicht in das dafür vorgesehene Dokument geklebt wurde. Dieses RAfA-Dokument hätte ausgestellt werden müssen, und es hätte nicht dieser Proxy-Pass visiert werden dürfen. Das ist, glaube ich, die Geschichte.

Man muss einfach darauf hinweisen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen weltweit pro Jahr rund zwei Millionen Visa ausstellen. Da sind Hunderte von Kolleginnen und Kollegen darum bemüht, das nach Recht und Gesetz zu machen. Sicherheitsüberlegungen haben dabei allerhöchste Priorität. Wie wir auch in diesem Fall sehen, waren die Sicherheitsinterviews alle erfolgreich, sonst wären die Leute gar nicht auf die Charterflüge gekommen. Es ging um Menschen, die auf zwei verschiedenen Charterflügen waren.

Gleichzeitig haben wir unsere Verfahren angepasst: Im Visumsverfahren werden, wie zuvor schon, von den Dokumentenberatern die eingereichten Unterlagen überprüft. Jetzt werden sich aber als zusätzliche Sicherheitsschleife direkt vor Abflug noch einmal die Reisedokumente angeschaut. Wo es Fragen gibt, werden die vor Abflug abschließend geklärt und gegebenenfalls dann ein RAfA ausgestellt, wenn in dem Moment festgestellt wird, dass es sich zum Beispiel um einen Proxy-Pass handelt oder um andere Fallkonstellationen, zum Beispiel einen afghanischen Pass, der verlängert wurde, obwohl wir Gültigkeitsdauern von länger als zehn Jahren nicht anerkennen. Manchmal passiert es in Afghanistan, dass Pässe einfach auch aufgrund von Passmangel dann noch einmal verlängert werden, was wir aber dann als keinen visierfähigen Pass ansehen.

Frage

Die erste Frage zählt nicht, weil wir das Wort RAfA nur in einem anderen Zusammenhang aus Ihrem Mund kennen. Können Sie das noch einmal auflösen?

Dann habe ich aber eine inhaltliche Frage. Es heißt, dass gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts ermittelt wird. Wie viele sind das? Sitzen die in Islamabad oder was sind das für Menschen?

Eine Frage an Herrn Kall, weil auch die Bundespolizei angesprochen worden ist, im Anschluss an die Frage von dem Kollegen: Sie sind da wahrscheinlich in die Aufklärung dieser Fälle eingebunden. Wie können Sie sich das erklären, dass von den Experten in Pakistan nicht erkannt worden ist, dass es eigentlich ein nicht korrekter Pass für diesen Weg gewesen ist, und dann in Hannover schon?

Eine Anschlussfrage an Herrn Kall dazu: Können Sie bitte erläutern, was denen vorgeworfen wird, sowohl den Mitarbeitern des Auswärtigen Amts als auch den Menschen auf afghanischer Seite, die jetzt verdächtigt werden? Wissen Sie das?

Was würde denen drohen? Werden die ausgewiesen, wenn sie verurteilt werden oder was ist mit denen?

Fischer (AA)

Vielleicht zu Ihrer ersten Frage: Sie fragten ja, was RAfA bedeutet. Ich dachte, ich hätte das vorhin gesagt: Das ist ein Reiseausweis für Ausländer, der ausgestellt wird, wenn andere Reise-Identitätsdokumente nicht vorhanden sind.

Kall (BMI)

Es tut mir leid, ich kann leider nur sehr knapp auf Ihre Fragen antworten, weil das Teil der Aufklärung ist, die natürlich stattfindet. Das entnehmen Sie auch der sehr umfassenden Antwort von Herrn Fischer. Wie es dazu gekommen ist, da wird sicherlich die Bundespolizei ihren Teil zur Aufklärung leisten und genau diese Frage klären. Auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden diese Frage sicherlich klären. Was den jeweiligen handelnden Personen vorgeworfen wird, ist allein eine Frage an die Staatsanwaltschaft, die können wir von hier aus sicher nicht beantworten.

Insgesamt kann ich aber noch einmal sagen, das hat Herr Fischer auch am Anfang gesagt: Bei Aufnahmen aus Afghanistan geht es um besonders gefährdete Personen, die wir aus Afghanistan in Deutschland aufgenommen haben. Das erfolgt nach einer sehr strikten Einzelfallprüfung, die immer weiter verschärft wurde, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Dafür haben wir das Programm zwischenzeitlich ausgesetzt. Sie wissen, dass die Zahlen deutlich niedriger sind als die, über die bei diesem Aufnahmeprogramm mal gesprochen wurde, was sicherlich auch damit zu tun hat, dass auf Sicherheit höchster Wert gelegt wird, mit einem hohen Aufwand diese Sicherheitsinterviews durch die Sicherheitsbehörden geführt werden, natürlich zusätzlich zu allen Abgleichen und Abfragen in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden. Die zusätzlichen Sicherheitsschleifen, die da eingezogen worden sind, hat Herr Fischer beschrieben. Wenn es Auffälligkeiten oder Vorfälle so wie jetzt gibt, dann wird denen natürlich sehr intensiv nachgegangen. Die Bundespolizei wird dazu ihren Beitrag leisten.

Zusatzfrage

Herr Fischer, hatten Sie etwas zu den Angehörigen des Auswärtigen Amts gesagt, gegen die ermittelt wird? Das ist mir dann entgangen.

Fischer (AA)

Sehen Sie mir nach, dass ich bis an den Rand dessen gegangen bin, was ich in einem laufenden Ermittlungsverfahren sagen kann. Ich kann bestätigen, dass gegen wenige Mitarbeiter des Auswärtigen Amts ermittelt wird. Vielleicht ist auch das eine wichtige Information: Die Staatsanwaltschaften selber haben sich noch nicht an uns gewandt.

Frage

Noch zwei Nachfragen an Herrn Fischer. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, gehen Sie nach jetzigem Stand wegen dieser Prüfungen nicht davon aus, dass Leute mit gefälschten Pässen, mit gefälschter Identität, soweit man das eben sagen kann, eingereist sind. Ist das richtig, oder muss das nachträglich noch einmal überprüft werden?

Zu den Fällen: Sie haben gesagt, ausschließlich Afghanen und zum Teil Bundesaufnahmeprogramm oder sind die alle im Bundesaufnahmeprogramm? Um da zeitlich nachzufragen, Herr Kall hat es ja gerade erklärt: Es wurde ja deutlich verschärft oder auf Eis gelegt: Sind die alle durch diese strengen Sicherheitsüberprüfungen gegangen?

Fischer (AA)

Nach meinem Kenntnisstand sind die Personen alle durch diese strengen Sicherheitsüberprüfungen gegangen. In allen Fällen wurden die Einreisevoraussetzungen überprüft und für gegeben erklärt. Es geht dabei um zwei Charterflüge, die Anfang des Jahres nach Deutschland gekommen sind, wo Personen mit diesen Proxy-Pässen angetroffen wurden, die visiert waren, also mit einem Visum versehen waren. Letztlich ist es so, dass sich auf diesen Charterflügen Personen aus dem Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Gruppen aus Afghanistan befinden, sowie aus dem Bundesaufnahmeprogramm oder dem Ortskräfteverfahren. Bei all diesen Personen ist eine Fluchtursache gegeben. Sie mussten sich Verfolgung in Afghanistan vergegenwärtigen, entweder weil sie als Ortskräfte für die Bundesregierung gearbeitet haben oder weil sie sich zivilgesellschaftlich oder beruflich so engagiert haben, dass die Wahrscheinlichkeit hoch war, dass sie ins Visier der Taliban geraten. Das alles ist geprüft worden. Die Identitäten der Personen sind geprüft worden. Die Sicherheitsüberprüfungen haben stattgefunden. Auf dieser Grundlage ist über die Einreise entschieden worden.

Gleichzeitig stand ihre Einreise nicht infrage. Einzig zu dem Dokument, das zur Einreise verwendet wurde, gab es Fragen. Wie wir hier schon herausgearbeitet haben, geht es dabei zum großen Teil um Proxy-Pässe. Den Betroffenen hätte aber ein sogenannter Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden müssen. Das sind die beiden jüngsten Verfahren, um die es in Berlin und Cottbus geht.

Es gibt ein älteres Verfahren, das vor, meine ich, anderthalb Jahren eingeleitet wurde. Darin geht es um genau eine Person. Das war damals schon einmal Gegenstand in der Bundespressekonferenz. Damals ging es darum, dass wir die Erteilung eines Visums für diese Person zunächst abgelehnt hatten, diese Person dann vor einem Verwaltungsgericht geklagt hat und wir im Ergebnis gerichtlich verpflichtet worden sind, dieser Person ein Visum auszustellen. Bei der Visumsausstellung kam es dann zu Fragen hinsichtlich des Reisedokuments dieser einen Person. Das ist der andere Fall.

Frage

Ich habe zwei verschiedene Fragen an das BMBF. Frau Stark-Watzinger ist am Mittwoch vor dem Bildungsausschuss zu der Fördermittelaffäre aufgetreten. Dabei blieben aber noch einige Fragen offen. Zum Beispiel: Um auf Nachfragen der Presse zu reagieren - das ist die Erzählung des BMBF -, sei im BMBF auf Fachebene eine Übersicht der Unterzeichner des offenen Briefes erstellt worden, die in Verbindung mit dem BMBF stünden. Die Liste wurde aber dann nie an das Pressereferat geschickt.

Wie passt das zusammen? Warum hat man eine Liste erstellt, um sich auf Presseanfragen vorzubereiten, die das Pressereferat aber nie bekommen hat?

Die zweite Frage: Wer hat diese Liste erstellt? Die Ministerin hat uns am Mittwoch schon erklärt, sie sei es nicht gewesen und auch der Leiter der Fachabteilung 4 sei es nicht gewesen. Aber wer war es? Das ist eine ganz wichtige Frage.

Wagemann (BMBF)

Ich habe den Äußerungen der Ministerin im Ausschuss nichts hinzuzufügen. Sie stehen jetzt für sich zu dem Sachverhalt.

Zusatzfrage

Sie hat mehrmals gesagt, dass sie um die Aufklärung dieses Sachverhaltes auch in der Öffentlichkeit bemüht sei. Wie passt es zusammen, dass diese elementaren Fragen, die auch verschiedene Politiker in dem Ausschuss kritisiert haben, nicht beantwortet wurden und Sie sich jetzt weiterhin nicht dazu äußern wollen? Entweder will man aufklären oder eben nicht.

Wagemann (BMBF)

Die Ministerin hat sich im Ausschuss sehr ausführlich zu dem Sachverhalt geäußert und war auch noch in der Regierungsbefragung. Sie hat zu sehr vielen Fragen wirklich umfassend Stellung genommen. Ich denke, das kann man jetzt so für sich stehen lassen.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine zweite Frage an das BMBF. Frau Stark-Watzinger erklärte uns am Mittwoch im Ausschuss, die Fördermittelvergabe für Forschung erfolge ausschließlich nach wissenschaftlichen Prinzipien und nicht nach politischen. Wenn das BMBF aber bei knapper Haushaltslage einem FDP-nahen Thinktank, in dem auch die Ministerin und mehrere Parteikollegen Mitglied sind, 800 000 Euro an Fördermitteln gibt und andere Forschungsprojekte streichen lässt, war das aus Ihrer Sicht eine politische Erwägung, oder war das eine wissenschaftliche Erwägung?

Wagemann (BMBF)

Ich gehe davon aus, dass Sie die Einrichtung des Ludwig Erhard Forums meinen. Dazu kann ich nur sagen, dass die Entscheidung zur Förderung auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses zurückgeht. Bei entsprechenden Nachfragen müssten Sie sich bitte an den Haushaltsausschuss des Bundestags wenden.

Zusatz

Dass der Haushaltsausschuss am Ende darüber beschließt, wer die Gelder letztendlich bekommt, ist klar. Aber bevor der Haushaltsausschuss darüber beschließt, muss erst einmal jemand auf die Idee kommen, diesen Punkt überhaupt in den Haushalt des BMBF zu schreiben. Das passiert auf Ministerialebene.

Vorsitzender Detjen

Jetzt müssten Sie zu einer Frage kommen. Das ist schon die zweite Nachfrage.

Zusatzfrage

Das war eine Nichtantwort. - Inwiefern wurde eben doch auf Ministerialebene entschieden, dass diese Förderung passieren soll?

Wagemann (BMBF)

Dazu kann ich nur insofern ausführen, als dass Grundlage für diese Förderung der Beschluss des Haushaltsausschusses im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Jahr 2022 war. Explizit wurden durch den Bundestag zusätzliche Mittel und Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt. Ich kann noch ergänzen, dass Bundesministerin Stark-Watzinger an keiner Stelle in dem genannten Förderprozess beteiligt war.

Frage

Herr Büchner, es geht um den Fall des US-Journalisten Gershkovich, der nun mehr oder weniger in Moskau vor Gericht steht. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Erwägungen bzw. Gespräche mit US-Regierungsvertretern bezüglich eines möglichen Austauschs, an dem womöglich auch der Tiergartenmörder Krassikow beteiligt sein könnte?

SRS Büchner

Ich kann dazu keine Auskunft geben, schaue aber einmal zu meiner Rechten.

Fischer (AA)

Ich kann dazu vielleicht grundsätzlich etwas sagen. Wir haben Russland immer wieder aufgefordert - das möchte ich heute wiederholen -, Evan Gershkovich und alle in Russland aus politischen Gründen Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Wir beobachten schon seit Längerem, dass gerade auch ausländische Journalistinnen und Journalisten in Russland bewusst eingeschüchtert und in ihrer Berichterstattung eingeschränkt werden. Der Fall Gershkovich ist der Fall, der am weitesten geht, in dem jemand für die Ausübung seines Rechts auf journalistische Berichterstattung seiner Freiheit beraubt wurde.

Was den anderen Themenkomplex angeht, so hat sich Herr Büchner dazu gerade geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Herr Fischer, die russische Regierung hat unlängst auch gegen deutsche Medien - wie soll ich sagen? - mehr oder weniger Strafmaßnahmen verhängt. Inwieweit gibt es Befürchtungen im Auswärtigen Amt, dass es zu einem deutschen Fall Gershkovich kommen könnte?

Fischer (AA)

Wie Sie wissen, haben wir die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation verschärft. Die Einstufung, dass von Reisen nach Russland abgeraten wird, wurde zu "dringend abgeraten" geändert. Diese Empfehlung gilt selbstverständlich auch für deutsche Journalistinnen und Journalisten in Russland. Jeder von ihnen und jede von ihnen sollte prüfen, ob ihre Anwesenheit in Russland weiterhin zwingend nötig ist. Dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Ausreise in Betracht gezogen wird.

Wir wissen, dass Russland willkürlich gegen Oppositionelle und gegen Journalistinnen und Journalisten vorgeht. Wir wissen seit dem Fall Gershkovich, dass dies auch ausländische Korrespondentinnen und Korrespondenten in Russland betreffen kann.

Frage

Herr Büchner, nach einem Bericht hat sich der Kanzler im Zollstreit mit China für gleich hohe Zölle ausgesprochen. Können Sie bestätigen, dass es entsprechende Überlegungen im Kanzleramt dazu gibt?

SRS Büchner

Es ist gut, dass die Kommission mit der chinesischen Seite Gespräche führt, um möglichst bald eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das kann ich dazu sagen. Wie die Bundesregierung bereits verschiedentlich deutlich gemacht hat, wäre eine einvernehmliche Lösung sehr wünschenswert und der richtige Weg in internationalen Handelsbeziehungen. Klar ist aber auch, dass wir von der chinesischen Seite ernsthafte Bewegungen und Fortschritte benötigen.

Ganz grundsätzlich: China hat es in der Hand, zu einem "level playing field" beizutragen. Die Gespräche werden von der Europäischen Kommission geführt. Sie ist nach der EU-Antisubventionsverordnung die Herrin des Verfahrens. Die Bundesregierung unterstützt diese Gespräche. Sie hat immer betont, worum es geht und weiterhin gehen muss, nämlich den freien und fairen Wettbewerb zu schützen und nicht auf Dauer gegenseitig neue Schranken aufzubauen. Deshalb hat sie sich von Anfang an dafür ausgesprochen, dass bei den Antisubventionsuntersuchungen alle relevanten Interessen berücksichtigt und sorgsam ausbalanciert werden.

Zugleich gilt weiterhin der Appell an China, sowohl seine Überkapazitäten als auch seine regelwidrigen Subventionen zu adressieren. Dies hat die Bundesregierung auch in ihren eigenen Kontakten mit den verschiedenen Akteuren zum Ausdruck gebracht.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir zu Inhalten einzelner Gespräche und Verhandlungen keine Angaben machen können.

Zusatzfrage

Dann frage ich anders. Wie steht der Kanzler zum Vorstoß der Kommission, gestaffelte Ausgleichszölle für chinesische E-Autos zu erlassen? Der Vorschlag liegt ja auf dem Tisch.

SRS Büchner

Mehr als das, was ich Ihnen eben vorgetragen habe, kann ich dazu leider nicht sagen.

Frage

Hoffen Sie noch auf eine Einigung vor dem 4. Juli? Herr Scholz hat beim BDI ja gesagt, es sei noch ein bisschen Zeit.

SRS Büchner

Ja. Wir sind immer optimistisch.

Frage

Ich habe noch eine Frage im Zusammenhang mit Visa. Ich habe nur die Stelle vorhin nicht so schnell gefunden.

Der Bundestagsabgeordnete der AfD Petr Bystron hat in der Befragung der Bundesministerin des Auswärtigen im Bundestag geäußert, ihm liege eine E-Mail des Referats 509 im Auswärtigen Amt vor. Das ist, wenn ich es richtig weiß, das Visareferat.

Ist Ihnen bekannt, wie Herr Bystron in den Besitz dieser E-Mail gekommen ist?

Fischer (AA)

Ich könnte nur darüber spekulieren, wie Herr Bystron angebliche Dokumente aus dem Auswärtigen Amt in die Hände bekommen hat. Das würde ich aber hier nicht tun.

Frage

Ich habe eine erste Frage an das BMWK und an den Regierungssprecher und dann eine zweite Frage zu einem anderen Thema ans BMDV.

Auf den Auslandsreisen des Wirtschaftsministers gibt es ausschließlich vegetarische und vegane Verpflegung. Warum überlässt der Minister die Auswahl nicht den Fluggästen, und mit welcher Begründung hat er das wann eingeführt?

An den Regierungssprecher: Gibt es Pläne des Bundeskanzlers, eine ähnliche Regelung einzuführen?

Ungrad (BMWK)

Dazu kann ich Ihnen sagen, dass das als Standard einmal so eingeführt wurde. Es gibt dazu keine schriftliche Regelung. Bisher haben sich auch keine Mitreisenden darüber beschwert.

Weil auch wir diese Reisen machen, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man im Vorfeld ein anderes Essen, also Fleisch, für den Flug bestellen kann. Auf dem Flieger besteht also kein Zwang, kein Fleisch zu essen. Bei den Terminen, die wir auf den unterschiedlichen Reisen haben, gibt es auch ganz viele Fleischgerichte, also nicht nur Vegetarisches, sondern viel Fleisch in jeder Form. Es kommt natürlich auf das Land an, welches Fleisch das Land gestattet.

SRS Büchner

Derartige Pläne für die Reisen des Bundeskanzlers sind mir nicht bekannt. Beschwerden über das Essen dort an Bord auch nicht.

Zusatz

Im BMWK weiß man also nicht, wann genau das eingeführt worden ist und mit welcher Begründung.

Ungrad (BMWK)

Es wurde als Standard einmal so eingeführt. In der Tat liegen mir hierüber keine schriftlichen Erkenntnisse vor.

Frage

Ich möchte über die Planung des serbischen Präsidenten Vučić sprechen, die größte Lithiummine Europas möglicherweise nun doch 2028 zu eröffnen. Anfang der Woche sagte Vučić auf einer Pressekonferenz wörtlich - ich zitiere es auf Englisch, weil es einfacher ist -:

"We won't even try to start until the Germans guarantee that we will have clean rivers and mountains, that there will be a dump which meets all European standards".

Über welche Garantien ist die Bundesregierung diesbezüglich im Gespräch?

SRS Büchner

Falls die Frage an mich geht, kann ich nur sagen: Zu dem Thema müsste ich mich erst schlau machen.

Zusatz

Die Frage könnte natürlich an Sie gehen; sie könnte aber auch an das BMWK gehen.

Ungrad (BMWK)

Mir liegen dazu derzeit keine Erkenntnisse vor. Falls es etwas nachzureichen gibt, werde ich das gern tun.

Frage

Ich versuche wirklich, mich kurz zu fassen, aber es ist ein kleines bisschen kompliziert. - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorbekämpfung definiert den Begriff terroristischer Straftaten wie folgt:

"1. Mord …, Totschlag …, Völkermord …, Verbrechen gegen die Menschlichkeit …, ein Kriegsverbrechen."

Das müsste in Bezug auf die neue Abschieberegelung wegen Terrorverherrlichung bedeuten, dass die Verherrlichung jeglicher Kriegsverbrechen oder terroristischer Straftaten nach dieser Definition zur Abschiebung führen könnte. Im Kabinettsentwurf wird gar nicht unterschieden, ob das eine Terrorverherrlichung aus dem islamistischen Spektrum ist oder aus einem anderen. Sie, Herr Kall, sagten uns aber am Mittwoch, dass diese Regelung vor allem auf Verherrlichungen aus dem islamistischen Spektrum abziele.

Meine Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage soll die eine Terrorverherrlichung zur Abschiebung führen und die andere nicht? Mir fehlt immer noch eine Differenzierung, wie das abgegrenzt werden soll.

Kall (BMI)

Ich habe hier am Mittwoch Beispiele genannt und gesagt, was das Ziel ist. Natürlich betrifft das terroristische Straftaten aus unterschiedlichen Bereichen. Wir sind aber eben - das habe ich hier ausgeführt - seit dem 7. Oktober 2023, seit den Terrorangriffen der Hamas auf Israel und den Reaktionen darauf, dem Gazakrieg, der Emotionalisierung, der Radikalisierung, die wir auch hier sehen, mit einer Welle von islamistischen Hasspostings und Verherrlichungen des Terrors insbesondere der Hamas konfrontiert. Deswegen habe ich das als ein wesentliches Beispiel genannt. Wir haben das mutmaßlich islamistische Messerattentat in Mannheim erleben müssen, bei dem der Polizeibeamte Rouven Laur gestorben ist, und danach wieder eine Welle von Videos, von Hasspostings, die diese Tat verherrlicht haben. Da wird durch den Generalbundesanwalt wegen Mordes ermittelt. Insofern haben Sie eine Tat angeführt, die als terroristische Straftat gilt.

Am Mittwoch habe ich auch gesagt, dass die Ausländerbehörden, die in diesem Fall eine mögliche Ausweisungsentscheidung prüfen, natürlich alle Merkmale dafür prüfen und begründen müssen und dann im Einzelfall auch begründen müssen, dass dort eine terroristische Straftat, also nicht irgendeine Tat, sondern eine terroristische Straftat begrüßt, gebilligt, verherrlicht wurde.

Natürlich gibt es dafür im Rechtsstaat hohe Hürden, weil eine Ausweisungsentscheidung, eine Entscheidung, dass jemand Deutschland verlassen muss, vielleicht auch jemand, der schon länger hier gelebt hat, eine sehr schwerwiegende Entscheidung ist. Mit dieser Entscheidung wird es sich keine Ausländerbehörde leicht machen. Insofern gibt es dabei natürlich rechtsstaatliche Hürden und muss das Ausweisungsinteresse, das in diesem Fall dann besonders schwer wiegt, trotzdem weiterhin auch gegen das Interesse, in Deutschland zu bleiben, abgewogen, diese Abwägungsentscheidungen begründet und letztlich, wenn derjenige dagegen klagt, dann auch vor den Verwaltungsgerichten überprüft werden. Also besteht dagegen natürlich Rechtsschutz. Deswegen haben wir auch deutlich gesagt, dass zum Beispiel ein Liken eines Postings dafür aus unserer Sicht nicht ausreicht, sondern es um wirklich schwerwiegende Hassvideos, Postings geht, in denen Terror verherrlicht wird.

Zusatzfrage

Sie haben jetzt schon den Fall genannt, dass zum Beispiel terroristische Anschläge der Hamas verherrlicht werden. Nach dieser Definition müsste dann ja ein Like oder ein Kommentar, der Kriegsverbrechen befürwortet, die von anderen Kriegsparteien begangen werden, eben auch dazu führen können, dass jemand abgeschoben wird. Verstehe ich das so richtig, also dass sich das eben nicht nur zum Beispiel auf den Terror der Hamas bezieht, sondern eben auch auf Terrorismus nach dieser sehr viel breiteren Definition?

Kall (BMI)

Das habe ich ja gerade gesagt. Ich habe gesagt, dass wir gerade mit islamistischer Terrorpropaganda besonders stark konfrontiert sind. Ich habe auch am Mittwoch gesagt, dass das Bundeskriminalamt seit Oktober mehr als 10 000 Hasspostings hat löschen lassen - nicht alle aus dem islamistischen Bereich, aber viele - und dass wir das deshalb beispielhaft nennen. Aber ich habe Ihnen gerade in der vorherigen Antwort ja auch gesagt, dass terroristische Straftaten - - - Das ist der Gesetzeswortlaut. Dann wird ausgelegt, ob das eine terroristische Straftat ist, die da verherrlicht wurde. Eine terroristische Straftat kann nach der Definition, die Sie da zitiert haben, ja zum Beispiel auch ein Massaker an einer Zivilbevölkerung und damit ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein.

Frage

Der Verkehrsminister hat in China eine Absichtserklärung zum Datenverkehr unterschrieben. Der Bundeskanzler sagte in Brüssel, das sei so nicht vereinbart gewesen und entspreche nicht der China-Strategie. Warum hat Herr Wissing diese Erklärung also unterzeichnet? Wie reagiert das Ministerium auf den Vorwurf, dass das nicht abgesprochen war?

Alexandrin (BMDV)

Da bitte ich einmal um Verständnis dafür, dass es sich hierbei um regierungsinterne Abstimmungen handelt. Die kommentieren wir ja grundsätzlich nicht, und so würde ich es auch in diesem Fall halten und auch die Worte des Kanzlers von dieser Stelle aus nicht interpretieren.

Frage

Zum EU-Gipfel: Herr Scholz hat sich ja öffentlich für Frau von der Leyen ausgesprochen. Herr Büchner, können Sie sagen, ob Deutschland auch formell für Frau von der Leyens Nominierung gestimmt hat?

SRS Büchner

Meines Wissens hat sich der Bundeskanzler ja ganz klar erklärt. Wie der formelle Abstimmungsprozess im Rat abgelaufen ist, müssten wir im Zweifel nachliefern.

Zusatzfrage

Dann hätte ich eine Nachfrage an Frau Hartmann. Der Finanzminister hat ja im Vorfeld Bedingungen für die Unterstützung von der Leyens aufgestellt, unter anderem, dass keine neuen EU-Schulden gemacht werden. Nun gab es ja so eine Zusage von Frau von der Leyen nicht. Hat der Finanzminister seine Bedingungen aufgegeben?

Hartmann (BMF)

Ich habe den Worten des Ministers von hier aus nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Dann hätte ich noch eine andere Frage zum EU-Gipfel. Dabei wurde ja auch die Strategische Agenda verabschiedet. Unter anderem wird darin das Thema Verteidigungsindustrie angesprochen, und darin steht, man wolle alle Optionen zur Finanzierung der europäischen Verteidigungsindustrie prüfen. Schließt das aus Sicht der Bundesregierung auch die Prüfung neuer EU-Schulden oder Eurobonds ein?

SRS Büchner

Gestern hat sich der Bundeskanzler ja in der Pressekonferenz nach dem ER schon geäußert und Eurobonds auch im Zusammenhang mit Verteidigungsausgaben eine klare Absage erteilt.

Zusatzfrage

Heißt das, das ist in "alle Optionen" nicht eingeschlossen?

SRS Büchner

Das ist das, was ich dazu im Moment zu sagen habe.

Ich könnte vielleicht noch zu dem Thema von Frau von der Leyen direkt etwas nachliefern. Es ist jedenfalls ganz klar, dass der Europäische Rat Ursula von der Leyen als erneute Kommissionspräsidentin vorgeschlagen hat, und selbstverständlich - der Bundeskanzler hat sich im Vorfeld schon dafür ausgesprochen - würde ich einmal sagen, es ist denklogisch ganz klar, dass auch der Bundeskanzler dieser Empfehlung formal zugestimmt hat.

Fischer (AA)

Ich hatte, da ich zu spät gekommen bin, darauf verzichtet, es aktiv vorzutragen, weil ich dachte, es würde eine Frage geben. Aber da ist die Frage nicht gibt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, doch etwas zu der Genehmigung neuer Siedlungen durch die israelische Regierung zu sagen: Wir verurteilen die Genehmigung neuer Siedlungen durch die israelische Regierung, die sogenannte Legalisierung von israelischen Außenposten sowie die Genehmigung neuer Wohneinheiten klar und deutlich. Die israelische Politik des Siedlungsbaus in den besetzten palästinensischen Gebieten stellt einen gravierenden Verstoß gegen geltendes Völkerrecht dar und untergräbt die Bemühungen um eine Zweistaatenlösung. Der Ausbau von Siedlungen gefährdet den Frieden und die Sicherheit aller Menschen in der Region. Wir fordern die israelische Regierung daher zur sofortigen Rücknahme der Beschlüsse auf. Dass die Annahme des im israelischen Sicherheitskabinett von Finanzminister Smotrich und Minister Ben-Gvir eingebrachten Vorhabens eine Reaktion auf die kürzliche Anerkennung Palästinas durch unterschiedliche Staaten sein soll, erachten wir als besonders verstörend und zynisch. Eine dauerhafte Lösung des Konflikts kann es nur mit und nicht gegen eine reformierte palästinensische Behörde geben. Alle Maßnahmen, die zu einer Schwächung der palästinensischen Behörde führen, lehnen wir deutlich ab.

Frage

Herr Fischer, Sie verurteilen immer diesen Siedlungsbau. Was tun Sie konkret, um das zu stoppen? Ich meine, es werden ja jetzt Fakten in der Westbank geschaffen, jede Woche, jeden Tag. Was tun Sie als Bundesregierung konkret, um das zu stoppen?

Fischer (AA)

Wir arbeiten auf den verschiedensten Ebenen gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern daran, hier zu größerer Einsicht bei der israelischen Regierung zu kommen. Das betrifft die Arbeit auf Ebene der UN. Sie wissen, dass es verschiedene UN-Resolutionen gibt, die den Siedlungsbau verbieten und untersagen. Wir tun das natürlich auch in den Gesprächen mit der israelischen Regierung wie zuletzt die Außenministerin vor wenigen Tagen bei ihrem Besuch in Israel und auch in den palästinensischen Gebieten. Dabei hat sie diese Themen ja zum Beispiel in ihrer Herzliya-Rede umfassend angesprochen und zum Beispiel gesagt: In der gegenwärtigen Situation ist es gefährlich und fügt Israel selbst Schaden zu, etablierte Strukturen der palästinensischen Behörde zu zerstören und zu destabilisieren. - Sie hat auch noch einmal darauf hingewiesen: Wichtig ist, dass die israelische Regierung endlich die Finanzmittel, die der palästinensischen Behörde nach dem Vertragssystem von Oslo zustehen, freigibt. - Das ist die eine Ebene.

Auf der anderen Ebene hat es - darüber haben wir auch schon gesprochen - zum Beispiel gegen extremistische, gewalttätige Siedler im Westjordanland EU-Sanktionen gegeben, und diese Sanktionsdebatten gehen natürlich auch weiter.

Zusatzfrage

Ein Druckmittel wären ja Sanktionen gegen den Siedlungsbau. Unterstützt die Bundesregierung solche Strafmaßnahmen gegen Israel?

Fischer (AA)

Ich habe gerade ausgeführt, auf welchen Ebenen wir aktiv sind. Das betrifft sozusagen die Ebene der Vereinten Nationen, das betrifft die Ebene der Europäischen Union und das betrifft auch die bilateralen Beziehungen.

Frage

Sie hatten ja angesprochen, dass die Ministerin in ihrer Herzliya-Rede gefordert hat, die blockierten Mittel für die PA freizugeben. Ist Ihnen angesichts der neuen Äußerungen von Smotrich in irgendeiner Form bekannt, dass die israelische Seite das vorhat oder dass damit zu rechnen ist, dass diese Mittel wieder freigegeben werden?

Fischer (AA)

Ich werde hier nicht spekulieren und den Entscheidungen der israelischen Regierung vorgreifen. Aber die Außenministerin hat dieses Thema, wie gesagt, sehr klar und deutlich angesprochen.

SRS Büchner

Dann hätte ich noch eine kleine Nachlieferung für den Kollegen: Es gab kein Telefonat oder sonstiges Treffen zwischen dem Bundeskanzler Scholz und dem US-Präsidenten Trump, weil sich die Amtszeiten nicht überschnitten haben.

Freitag, 28. Juni 2024