Regierung von Schwaben

07/04/2024 | News release | Distributed by Public on 07/03/2024 22:34

Hochwasser: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft

Hochwasser: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft

Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch folgende Hilfen:

Soforthilfen:

Betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen.

Für Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen sowie für Eigentümer überwiegend (zu mehr als 50%) betrieblich genutzter Immobilien, die an Unternehmen oder Angehöriger Freier Berufe vermietet oder verpachtet sind, werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro gewährt (Richtlinie Soforthilfe für Unternehmen). Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen und erstattungsfähigen Schäden. Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen unabhängigen anerkannten Sachverständigen nötig. Gutachten von Architekten bzw. Ingenieuren können akzeptiert werden, soweit Sachschäden begutachtet werden, welche grundsätzlich der fachlichen Expertise des Begutachtenden unterliegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Architekten bzw. Ingenieure Mitglieder in der jeweiligen Kammer sind. In die Begutachtung von Schäden an geringwertigen Wirtschaftsgütern können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingebunden werden.
Ab einem Auftragswert von 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind vor der Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen, Ersatzbeschaffung) drei Vergleichsangebote einzuholen. Die Anforderung der Angebote ist zu dokumentieren.

Die Anträge können ab sofort schriftlich bei der

Regierung von Schwaben
Sachgebiet 20
Fronhof 10
86152 Augsburg

gestellt werden.

Dazu muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Als Anlage zum Antrag ist zwingend eine detaillierte Darstellung der Schäden anhand einer Schadensliste notwendig. Bitte senden Sie diese Liste nach Möglichkeit auch per E-Mail an [email protected] zu.

Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhe von 5.000 Euro bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.

Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen:

Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020.

Der Antrag ist im Fall von Privathaushalten beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt und im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Antragsformulare:

Aktuell verfügbare Antragsformulare finden sich auf den Internetseiten der zuständigen Stellen und auf den Seiten der jeweils zuständigen Bayerischen Staatsministerien.

Frist zur Antragstellung:

Anträge auf Soforthilfen für Privathaushalte können bis zum 31. August 2024 gestellt werden. Anträge auf Soforthilfen für Unternehmen können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden. Anträge auf Notstandsbeihilfen können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.

Die Informationen erfolgen unter Vorbehalt etwaiger Änderungen und Anpassungen, die fortlaufend auf der Seite der Regierung von Schwaben sowie auf den Seiten der zuständigen Staatsministerien veröffentlicht werden.

Info-Telefon der Regierung von Schwaben

0821 327-3586

E-Mail-Adresse für die Hochwasserhilfen

[email protected]

Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Schwaben:

Landkreis Aichach-Friedberg
Landkreis Augsburg
Landkreis Donau-Ries
Landkreis Dillingen a.d.Donau
Landkreis Neu-Ulm
Landkreis Günzburg
Landkreis Unterallgäu
Landkreis Ostallgäu
Landkreis Oberallgäu
Landkreis Lindau (Bodensee)

Stadt Kempten (Allgäu)
Stadt Kaufbeuren
Stadt Memmingen
Stadt Augsburg

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schwaben:

AELF Augsburg
AELF Kempten
AELF Kaufbeuren
AELF Krumbach-Mindelheim
AELF Nördlingen-Wertingen

Zuständige Bayerische Staatsministerien (allgemeine Informationen):

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)

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