Landkreis Birkenfeld

21/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 21/11/2024 16:31

UPDATE 21. November: Abkochgebot für Trinkwasser in 23 Orten aufgehoben

Veröffentlicht am: 21.11.2024

Das Gesundheitsamt des Landkreises Birkenfeld teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Laborbefunde das Abkochgebot für die bisher 23 betroffenen Orte der Verbandsgemeinden Birkenfeld und Herrstein-Rhaunen am späten Donnerstagnachmittag, 21. November 2024, aufgehoben wurde.

Das Abkochgebot für 12 der 14 Orte in der VG Baumholder bleibt aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bestehen. Somit gilt das Trinkwasser-Abkochgebot weiterhin in der Stadt Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg.

Weiterhin ausgenommen sind Reichenbach und Frauenberg. Diese werden anderweitig versorgt und müssen daher das Trinkwasser nicht abkochen.

Für die weiterhin betroffenen Orte in der VG Baumholder gilt:

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:

- zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee etc.)

- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke

- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst

- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden

- zum Zähneputzen und zur Mundpflege

- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)

- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

Bei eventuellen Rückfragen werden die Bürger gebeten, sich an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke Baumholder zu wenden.