DETEC - Federal Department of the Environment, Transport, Energy and Communications of the Swiss Confederation

08/28/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/28/2024 02:26

Änderungen im Luftfahrtgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat

Bern, 28.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, die Vernehmlassung zum revidierten Luftfahrtgesetz (LFG) zu eröffnen. Dabei geht es um die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen, Pilotenalter, Flughäfen und Beschaffungswesen. Das Parlament hat in den letzten Jahren mehrere Motionen mit zivilaviatischem Inhalt angenommenen, für deren Umsetzung nun Anpassungen im LFG notwendig werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2024.

Die Umsetzung mehrerer parlamentarischer Vorstösse bedingt Anpassungen im Luftfahrtgesetz (LFG): Die Motion Candinas «Strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen neu an den Bund übertragen» verlangt, dass die Verfolgung und Beurteilung von gravierenden Verstössen in der Luftfahrt der Bundesanwaltschaft zu übertragen sind. Dies erlaubt, das Fachwissen an einem Ort zu bündeln und die Verfahren effizienter abzuwickeln. Die beiden identischen Motionen der Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) und Ettlin fordern die «Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz». Eine neue gesetzliche Grundlage soll es gewerbsmässig tätigen Helikopterpilotinnen und -piloten ermöglichen, bis zum 65. Altersjahr zu fliegen. In der Motion «Sektorenmarkt der Flughäfen im öffentlichen Beschaffungswesen» fordert die KVF-N, die Flughäfen als systemrelevante und volkswirtschaftlich wichtige Infrastrukturen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht zu befreien.

Revision umfasst insgesamt 22 Themen

Anpassungen sind im LFG u.a. bei diesen Themen notwendig:

  • Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ): In Zugangsgesuchen nach BGÖ wird beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unter anderem Einsicht in Audit- und Inspektionsberichte sowie Meldungen von Pilotinnen und Piloten zu sicherheitsrelevanten Ereignissen (Just Culture, siehe weiter unten) verlangt. Neu soll gesetzlich verankert sein, dass diese Informationen geschützt sind und nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass die Meldungen zu Ereignissen unvollständig sind. Das schadet der Sicherheit. Eine vergleichbare Situation besteht bei der Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST). Mit einer neuen Bestimmung im LFG soll - analog zum Eisenbahngesetz - das BGÖ für die Einsicht in die Inspektions-, Audit- und Untersuchungsberichte als nicht anwendbar erklärt werden.
  • Redlichkeitskultur «Just Culture»: Die Schweiz hat mittels dem Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU die Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt übernommen. Das BAZL verwendet die gemeldeten Informationen zur Verbesserung der Sicherheit. Das Prinzip der «Just Culture» basiert darauf, dass Personen, die sicherheitsrelevante Ereignisse melden, deswegen keine Nachteile erfahren. Im LFG sollen die Grundsätze der Just Culture verankert werden.
  • Bestandesschutz für Landesflughäfen: Gemäss geltendem LFG sind die Landesflughäfen Zürich und Genf als Gesamtanlagen in ihrem Bestand geschützt. Damit die beiden Flughäfen auch in ihrem betrieblichen Umfang einer Besitzstandsgarantie unterliegen, soll dies im Gesetz neu explizit erwähnt werden. Mit dieser Ergänzung soll sichergestellt werden, dass die Eckwerte des Flughafenbetriebs, so z.B. die Betriebszeiten, auch in umweltrechtlichen Sanierungsverfahren grundsätzlich nicht eingeschränkt werden können.
  • Bisher durfte Skyguide nur beschränkt Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter auslagern. Mit der Digitalisierung und der europaweit angestrebten Liberalisierung von Flugsicherungsdiensten (Single European Sky) gewinnen länderübergreifende Projekte an Bedeutung. Die Möglichkeit, Flugsicherungsdienstleistungen zu übertragen, soll neu im LFG erweitert werden.
  • Um Personen-Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Background Checks) etwa bei Sicherheitsbeauftragten von Flughäfen, Fracht- und Postunternehmen oder Skyguide-Mitarbeitenden durchführen zu können, braucht es eine Ergänzung im LFG. Zudem soll der Austausch von Informationen zwischen den betroffenen Behörden und der Industrie genauer geregelt werden.
  • Flugplatzleiterinnen und -leiter sollen neu bei Anzeichen von Angetrunkenheit oder Drogenkonsum Kontrollen des Personals durch die Polizei anordnen können.
  • Messer, Scheren, Regenschirme: Neu soll es gesetzlich erlaubt sein, Fundsachen und konfiszierten Gegenständen an Flughäfen zu verwerten.
  • Um Abläufe zu vereinfachen, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften neu biometrische Passagierdaten (Gesichtserkennung) verwenden dürfen.

Adresse für Rückfragen

BAZL-Medienstelle +41 58 464 23 35


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html