Bundesland Niedersachsen

07/02/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/02/2024 06:27

Mietpreisbremse und Baulandmobilisierung: Kreis der Kommunen wird deutlich ausgeweitet

Die Niedersächsische Landesregierung hat zwei Verordnungen auf den Weg gebracht, wonach der Kreis der Kommunen mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" deutlich ausgeweitet wird. Waren dies bisher 18, sind es nunmehr mindestens 57 Städte und Gemeinden. Dort, wo der Wohnungsmarkt nach einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten angespannt ist, dürfen zum einen die Bestimmungen der Mieterschutzverordnung und zum anderen die Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes gelten. Beide Verordnungen hat das Kabinett zur Anhörung an die zuständigen Verbände und die betroffenen Kommunen freigegeben.

In der Mieterschutzverordnung ist die sogenannte "Mietpreisbremse" geregelt. Danach darf bei Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Weiterhin bestimmt die Verordnung eine "abgesenkte Kappungsgrenze", was bedeutet, dass bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf. Als dritter Punkt ist eine verlängerte Kündigungssperrfrist vorgesehen. Sie gilt bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung.

Die Mieterschutzverordnung gilt bis zum 31.12.2025, soll aber bis 2029 verlängert werden, sobald der Bund dafür die gesetzliche Grundlage beschlossen hat.

Mit der zweiten Verordnung werden diejenigen Kommunen bestimmt, in denen die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes zur Anwendung kommen können. Das sind

  • ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht
  • weitergehende Möglichkeiten zur Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes
  • ein ausgeweitetes Baugebot
  • der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen.

Als Indikatoren für einen "angespannten Wohnungsmarkt" gelten laut Gutachten unter anderem die Mietendynamik, die Mietbelastung der Haushalte und die Entwicklung von Preisen für Mehrfamilienhaus-Grundstücke. Das Gutachten ist auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums einsehbar.

Für den Niedersächsischen Bauminister Olaf Lies sind die von ihm vorgelegten Verordnungen weitere wichtige Schritte, um die Kosten für Wohnen in Niedersachsen wieder bezahlbarer zu machen: "Sie reihen sich ein in ein ganzes Paket von Maßnahmen, die wir derzeit auf den Weg bringen. Wir haben gerade eine Bauordnung verabschiedet, die weit über Niedersachsen hinaus große Beachtung findet, die Landeswohnungsgesellschaft hat ihre Tätigkeit aufgenommen, wir haben die Eigentumsförderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gestärkt, wir haben mehr Möglichkeiten zur Untersagung der Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen und ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet. Mit diesen Maßnahmen wird nun den Kreis der Kommunen, in dem die Instrumente der Baulandmobilisierung genutzt werden können und in dem die Mietpreisbremse Anwendung findet, deutlich ausgeweitet. So kann in den Kommunen auf der einen Seite mehr Bauland und damit mehr Neubau geschaffen und auf der anderen Seite kann die Mietentwicklung mindestens gedämpft werden."

Gebietskulisse gemäß Gutachten RegioKontext GmbH vom Dezember 2023

(Kommunen, die bereits in der Kulisse sind, blau hinterlegt)

Landeshauptstadt

1

Hannover

1

Hansestädte

2

Buxtehude

2

3

Lüneburg

3

4

Stade

5

Uelzen

Städte

6

Achim

7

Bleckede

8

Borkum

4

9

Braunschweig

5

10

Buchholz in der Nordheide

6

11

Cuxhaven

12

Garbsen

13

Göttingen

7

14

Hemmingen

15

Hildesheim

16

Laatzen

8

17

Langenhagen

9

18

Leer (Ostfriesland)

19

Lingen (Ems)

20

Norden

21

Norderney

10

22

Nordhorn

23

Oldenburg (Oldenburg)

11

24

Osnabrück

12

25

Rotenburg (Wümme)

26

Seelze

27

Winsen (Luhe)

28

Wolfsburg

13

29

Wunstorf

Flecken

30

Bovenden

Inselgemeinde

31

Juist

14

Nordseebad

32

Wangerooge

15

Gemeinden

33

Adendorf

34

Bad Rothenfelde

35

Bad Zwischenahn

36

Baltrum

16

37

Bienenbüttel

38

Emsbüren

39

Hatten

40

Isernhagen

41

Langeoog

17

42

Lilienthal

43

Neu Wulmstorf

44

Oyten

45

Rastede

46

Seevetal

47

Spiekeroog

18

48

Stuhr

49

Wedemark

50

Weyhe

51

Winsen (Aller)

Samtgemeinden

52

Bardowick

53

Gellersen

54

Hanstedt

55

Ilmenau

56

Ostheide

57

Tostedt

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium[email protected].